Berufungspraxis in Deutschland

Im „Berliner Journal für Soziologie“ (Jahrgang  20, Ausgabe 4, Jahr 2010, Seiten 499-526) hat der Autor eine wissenschaftliche Abhandlung („Patronage und Geld“) publiziert, die die Besetzung von Lehrstühlen in einem chirurgischen Fach während der letzten 30 Jahre untersucht. Die Ergebnisse sollen hier vereinfacht wiedergegeben werden. Die komplette Abhandlung kann auf der Homepage des Autors eingesehen werden. In Fortsetzung dieser Arbeit lässt sich die Frauenquote als Patronage von Frauen durch den Staat definieren.

Die Politik beeinflusst die deutschen Universitäten zunehmend. Hier sei besonders auf die sogenannte Exzellenzinitiative verwiesen. Das hat Auswirkungen auf die Vergabe von Spitzenpositionen, denn immer weniger Universitäten bekommen immer mehr Geld. Die Berufungsverfahren beschreiben sich zwar selbst als objektiviert und neutral, also ausschließlich den Verdiensten der Bewerber verpflichtet – aber stimmt das? Zunächst wurden darum in der Studie die 34 in Frage kommenden Universitäten auf ihre Forschungsqualität hin untersucht (verausgabte Drittmittel, Publikationsanalyse, Anzahl von Promotionen pro Jahr, Angaben über die Zahl von Erfindungsmeldungen sowie weitere Parameter). Es gibt in Deutschland wenigstens 20 Universitäten, die im Forschungsranking als hervorragend einzustufen sind. Danach wurden die offiziellen Kompetenzindikatoren (wie Operationserfahrung, Kompetenz in der Lehre, Anzahl und Güte der wissenschaftlichen Publikationen sowie seit einiger Zeit Höhe der Drittmittel), die geeignete Kandidaten innerhalb der Berufungsverfahren für einen Lehrstuhl definieren, untersucht. Dabei konnte auch eine breite Streuung von Personen nachgewiesen werden, die diese Kriterien erfüllen.  

Die empirische Untersuchung der tatsächlich erfolgreichen Besetzungen zeigte, dass sogenannte Schließungsmechanismen eine Rolle spielen, da die erfolgreichen Bewerber in den letzten 30 Jahren nur aus maximal 10 von 34 Kliniken stammen. Das finanzielle Kapital in Form von Drittmitteln war das wichtigste Zuweisungskriterium. Hier stellt sich erstens die Frage, ob es ein fachliches Verdienst ist, viel Geld eingeworben zu haben. Dann muss festgestellt werden, dass aufgrund der zunehmend ungleichen Verteilung von Geldern zwischen den Universitäten von einer echten Chancengleichheit nicht mehr gesprochen werden kann: Von einer drittmittelschwachen Universität aus braucht man sich gar nicht erst zu bewerben. Die Drittmittel konnten die Art und Weise der erfolgten Besetzungen aber nicht völlig erklären, denn in den letzten 15 Jahren waren es vier bis fünf andere finanzkräftige Kliniken als in den 15 Jahren davor und manche „starken“ Kliniken hatten trotzdem keinen Erfolg.  

Nach Untersuchung aller Kriterien erwies sich bei formal weitgehend gleich qualifizierten Bewerbern und einer daraus folgenden Unsicherheit über die Entscheidungsgrundlagen innerhalb des Berufungsverfahrens als entscheidendes Unterscheidungsmerkmal die Herkunft des Bewerbers im Sinne einer persönlichen Beziehung zu einem Lehrstuhlinhaber, von dessen Klinik aus er sich bewarb und der als Patron agierte. Diese Patronage von getreuen Schülern durch immer dieselben wenigen Personen erklärt den Besetzungserfolg am besten. Es sind vor allem einflussreiche Netzwerke, nicht wissenschaftliche Reputation, die entscheidend sind. Dabei fällt auf, dass das erfolgreichste Netzwerk auch die Gutachter stellt, die über die Forschungsanträge und benötigten Gelder entscheiden. Es kommt damit zur Reproduktion des Führungspersonals aus großenteils denselben Kliniken und zur Ausbildung eines akademischen Kastensystems. Diese kartellartige Schließung verschärft sich zunehmend.  

Ob das in anderen Fächern auch so ist, kann die Studie natürlich nicht beantworten. Der Wissenschaftsrat sollte aber doch als Konsequenz seine Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren überarbeiten. Politisch sollte überlegt werden, ob man im Rahmen der weiteren Modernisierung der Universitäten das Lehrstuhlprinzip (den „deutschen Professor“) nicht durch ein Staffsystem, wie in Amerika üblich, ersetzen sollte. Damit würden solche Patronagen zumindest erschwert.  

Zum Einfluss der Politik auf die Vergabe von universitären Spitzenpositionen gehört auch der Versuch der Einführung einer Frauenquote, die in diesem System gleichsam die Patronage von Frauen durch den Staat darstellt. Der Anteil der Frauen wächst in der Ärzteschaft insgesamt ohnehin; in chirurgischen Fächern ist ihr Anteil aber immer noch kleiner als zum Beispiel in der Dermatologie oder der Nuklearmedizin, also Fächern, bei denen die physische und Notfallbelastung nicht so hoch ist. Die Neu- und Umdefinition der Aufgaben eines chirurgischen Chefs in Managementaufgaben im Rahmen der unternehmerischen Universität gibt Frauen auch in chirurgischen Fächern mehr Chancen: Der Oberarzt erledigt das Tages- und Nachtgeschäft und empfängt morgens die Befehle einer Chefin, die gerade aus dem Babyurlaub kommt, also die Position einer „Frühstücksdirektorin“ einnimmt.

Es gibt aber Versuche, die Frauenquote zu umgehen. Die Westfälische Wilhelms-Universität in Münster entzündete ein kleines Licht der Hoffnung auf Geschlechtergerechtigkeit. Auf Seite 70 des Stellenmarkts im „Deutschen Ärzteblatt“ mit der Nummer 51/52 vom 26. Dezember 2011 findet sich eine typische Anzeige für eine Ausschreibung. Die Universitätsprofessur (W3) für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in der entsprechenden Klinik der Medizinischen Fakultät der Universität Münster ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Es finden sich neben den Anforderungen, die man üblicherweise erwartet, auch einige Spezialitäten, die den Bewerberkreis so klein halten, dass man wahrscheinlich von einer für eine bestimmte Person maßgeschneiderten Ausschreibung ausgehen muss. Nicht schön, aber wir sind halt in Deutschland. Pflichtschuldigst kommt gegen Ende des Textes der Satz, ohne den die Frauenbeauftragte einschreiten würde: „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.“ Dann der Klassiker: „Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt“, und danach die Überraschung: „sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.“ Der Autor gesteht: Er musste erst einmal schlucken.

Grundsätzlich muss man den Münsteranern gratulieren. Das ist eine tolle Formulierung, die zur Hoffnung Anlass gibt, dass die Personen in den akademischen Institutionen sich doch Gedanken um einen Widerstand gegen die Frauenquote machen. In diesem Fall bleibt natürlich ein Wermutstropfen zurück, denn die Ausschreibung sieht so noch mehr nach „custom-made“ aus. Aber nach dem eingangs Festgestellten soll man ja nicht zuviel Gerechtigkeit auf einmal erwarten…

Dieser Beitrag beruht auf Texten, die im kürzlich beim Verlag Die Blaue Eule erschienenen Buch des Verfassers („Deutsche Befindlichkeiten“) publiziert wurden.

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