Verfassungswidrigkeit von Frauenquoten

Das Baden-Württembergische Innenministerium hält eine Geschlechterquote bei der Aufstellung von Kommunalwahllisten für verfassungswidrig.

In der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 11. Juli 2012 (S. 2) ist eine kurze aber bemerkenswerte Meldung erschienen. Hier der kurze Artikel im Wortlaut:

Frauenquote fällt durch

Stuttgart: Rückschlag im Kampf um eine Frauenquote in Parlamenten:

In Baden-Württemberg hält das SPD-geführte Innenministerium die Einführung eines sogenannten Reißverschlussverfahrens bei der Aufstellung von Kommunalwahllisten für verfassungswidrig. Das geht aus einem Gutachten des Ministeriums hervor. Eine gesetzliche Vorgabe, nach der abwechselnd weibliche und männliche Kandidaten aufgestellt werden müssten, würde sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Landesverfassung verstoßen, heißt es in dem Gutachten. (dpa)

Man achte auf die interessengeleitete Interpretation des Sachverhalts, wie von der Nachrichtenagentur dpa eingenommen und von der HAZ übernommen worden ist:

frauenquotenquotenfrauenAnstatt die politische Forderung nach Frauenquoten im Licht ihrer (sehr wahrscheinlichen) Verfassungswidrigkeit zu bewerten, wird diese Verfassungswidrigkeit als „Rückschlag im Kampf um eine Frauenquote in Parlamenten“ dargestellt. Auch wenn diese journalistische Verzerrung nur ein Indiz ist, so zeigt es doch, welches Verhältnis FeministInnen zur verfassungsmäßigen Ordnung haben.

Da die Gleichstellungspolitik bzw. Frauenquotenpolitik eine Politik einer unbegründeten und lediglich interessengeleiteten Privilegierung von Frauen mittels einer Diskriminierung von Männern ist, kann sie keine emanzipative Politik sein. Sie kann nicht den Anspruch erheben, eine linke, d. h. emanzipative Politik zu sein. Tatsächlich handelt es sich, eben weil sie zugleich privilegiert und diskriminiert, objektiv um eine rechte Politik, auch wenn sich die Feministinnen subjektiv das Gegenteil einbilden. Zu hoffen ist nun, dass sich diese Einsicht verbreitet, jetzt in der SPD, dann bei der LINKEN und bei Bündnis90/DIE GRÜNEN, die vermutlich am meisten Schwierigkeiten damit haben werden, den Holzweg, auf dem sie sich bewegen, als einen solchen zu erkennen.

Die Forderung nach Frauenquoten ebenso wie deren Kritik hat einen parteiübergreifenden Charakter. Sollte es wie geplant im Herbst dieses Jahres tatsächlich zu einem parteiübergreifenden Gruppenantrag zur Einführung der Frauenquote in den Leitungsgremien von Aktiengesellschaften kommen, dann wird sich die Frage der Verfassungswidrigkeit erneut stellen.

guenter buchholz
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Prof. Dr. Güter Buchholz, Jahrgang 1946, hat in Bremen und Wuppertal Wirtschaftswissenschaften studiert, Promotion in Wuppertal 1983 zum Dr. rer. oec., Berufstätigkeit als Senior Consultant, Prof. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Consulting an der FH Hannover, Fakultät IV: Wirtschaft und Informatik, Abteilung Betriebswirtschaft. Seit 2011 emeritiert.