Die Abstimmung im Deutschen Bundestag über Frauenquoten in Aufsichtsräten könnte auch für Österreich Signalwirkung haben. Wie seriös aber ist die Rechnung, die dem Ansinnen zugrunde liegt?
Oft wird angenommen, dass politische oder andere gesellschaftliche Akteure versuchen, die Öffentlichkeit dadurch zu manipulieren, dass sie falsche statistische Daten in Umlauf bringen, doch diese Vermutung ist meistens falsch. Wenn jemand versucht, die Menschen mit statistischen Daten in die Irre zu führen, geschieht das meist mit richtigen Daten.
Oft kann man mit einem einfachen Kniff dafür sorgen, dass sie das Gegenteil dessen auszusagen scheinen, was sie tatsächlich aussagen. Der Kniff besteht darin, dass man die richtigen Zahlen an falschen Bezugsgrößen misst. Einen Fall, wo dies mit besonderer Dreistigkeit geschah, gab es im Bundestagswahlkampf 1998.
Äpfel und Balken
In einer Fernsehdiskussion saßen sich damals Wolfgang Schäuble, damals Bundesinnenminister, und Oskar Lafontaine, damals SPD-Vorsitzender und Ministerpräsident des Saarlandes, gegenüber. Schäuble hielt Lafontaine die hohe Arbeitslosenquote im Saarland vor. Lafontaine, der diesen Angriff erwartet hatte, zog daraufhin eine Tafel hinter seinem Stuhl hervor, die eine Grafik zeigte, aus der hervorging, dass die Arbeitslosigkeit, gemessen an der Ausgangssituation, in den vorangegangenen Jahren im Saarland weitaus weniger zugenommen hatte als in Bayern.
Das Bild war beeindruckend: Bei Bayern war ein riesiger Balken zu sehen, beim Saarland nur ein ganz kleiner. Der Trick bestand in der Bezugnahme auf die vorherige Ausgangssituation. Ein kleines Rechenbeispiel: Hans hat zwei Äpfel und bekommt zwei Äpfel dazu. Das ist ein Zuwachs von hundert Prozent. Peter hat zehn Äpfel und bekommt vier Äpfel dazu. Das ist ein Zuwachs von vierzig Prozent. Preisfrage: Wer hat mehr Äpfel bekommen?
Verzweifelte Kandidatinnensuche
Einen in der Logik ähnlichen Fall erleben wir derzeit in der öffentlichen Diskussion um die Forderung, eine Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten großer Unternehmen einzuführen. Die Argumentation verläuft dabei meistens wie folgt: Frauen machen die Hälfte der Bevölkerung aus, stellen aber nur 15 Prozent der Aufsichtsräte in den DAX-Unternehmen. Das sei eine offensichtliche Benachteiligung der Frauen, der nun, nachdem sich über Jahre hinweg nichts Wesentliches geändert habe, mit staatlichen Eingriffen abgeholfen werden müsse.
Diese Argumentation wäre richtig, wenn Frauen im gleichen Maße Position in den Aufsichtsräten großer Unternehmen anstreben würden wie Männer. Doch es spricht nichts dafür. Wer sich einmal in den entsprechenden Kreisen in den Unternehmen umhört, wird feststellen, dass dort nicht die Männer von innen die Türen zuhalten um die hereindrängenden Frauen fernzuhalten, sondern dass die Unternehmen, in dem Bestreben, ja nur nicht als frauenfeindlich zu gelten, verzweifelt auf der Suche nach geeigneten Kandidatinnen sind.
Flehentliche Hinweise
Das gilt übrigens nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Spitzenpositionen in anderen Bereichen. In jeder Ausschreibung für eine Universitätsprofessur findet sich der geradezu flehentliche Hinweis, es möchten sich doch bitte, bitte Frauen um die Stelle bewerben.
Dies aber, die Bereitschaft, sich für eine entsprechende Position zur Verfügung zu stellen, und nicht der Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung, ist die richtige Bezugsgröße, wenn man feststellen will, ob Frauen im Wirtschaftsleben benachteiligt werden oder nicht. Sind unter den Kandidaten für die Aufsichtsratsposten 50 Prozent Frauen, ist es in der Tat ein Kennzeichen für Diskriminierung, wenn nur 15 Prozent der Positionen von Frauen besetzt werden. Liegt der Anteil der Kandidatinnen, was der Wirklichkeit vermutlich wesentlich näher kommt, bei 10 Prozent, kann von einer Diskriminierung keine Rede sein.
Instrument zur Etablierung von Chancenungleichheit
Es ist also ein simpler statistischer Taschenspielertrick, mit dessen Hilfe die verpflichtende Frauenquote als Instrument zur Durchsetzung von Chancengleichheit erscheint. Tatsächlich ist sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Gegenteil: Ein Instrument zur Etablierung von Chancenungleichheit. Sie bedeutet eine massive Benachteiligung von männlichen Kandidaten, widerspricht damit dem Antidiskriminierungsgesetz und ist vermutlich darüber hinaus verfassungswidrig. Es wird spannend sein zu sehen, ob sich im Ernstfall jemand traut, gegen sie in Karlsruhe zu klagen.