Vor wenigen Tagen ist das Buch „Besonders Frauen“. Schwarzbuch Feminismus 1968 – 2019 von Gunnar Kunz erschienen. Es ist das Ergebnis einer vierjährigen Recherche, eine Dokumentation der 2. und 3. Welle des Feminismus in Deutschland.
Wer wissen möchte, mit welchen Tricks Gender Mainstreaming installiert wurde, wer bei der Scheidungsreform 1977 dafür gesorgt hat, dass das angestrebte Ziel der finanziellen Selbstständigkeit der Ex-Ehefrau konterkariert wurde, wie Geschlechterstudien manipuliert werden, mit welch irrwitzigen Summen feministische Lobbyistinnen gefördert werden, wie sie Politik und Medien beeinflussen und demokratische Entscheidungsprozesse unterlaufen, findet hier Antworten.
Das Buch arbeitet Fakten auf über den stets geleugneten Krieg, den Feministinnen seit mehr als 50 Jahren gegen Männer und emanzipierte Frauen führen, mit verheerenden Folgen für die gesamte Gesellschaft. Die Aussagen sind mit ca. 7.000 Quellenangaben belegt; ein ausführliches Register rundet das Buch ab.
Mithilfe dieses Buches lassen sich feministische Mythen und Lügen gut widerlegen. Beispiel Falschbeschuldigungen: Feministinnen behaupten gebetsmühlenartig, diese betrügen lediglich 3 Prozent, das sei ja bewiesen, und berufen sich dabei auf die internationale Daphne-Studie von 2009. Diese basiert jedoch im deutschen Teil auf der Auswertung von lediglich 100 Akten der Staatsanwaltschaft Stuttgart und kann schon deshalb nicht repräsentativ sein. Ganz abgesehen davon, dass es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft war, Falschbeschuldigungen herauszufinden, und dass natürlich auch all jene Fälle nicht erfasst sind, die gar nicht erst zur Strafanzeige kommen, weil sich die Anschuldigungen nach ersten Befragungen nicht aufrecht erhalten lassen. Wenn also dennoch 3 Prozent Falschbeschuldigungen festgestellt werden, lässt das tief blicken.
Doch damit nicht genug. Was Feministinnen verschweigen, ist die Tatsache, dass von den 100 Fällen 11 weitere wegen mangelnder Kooperation des angeblichen Opfers eingestellt wurden und in 2 Fällen die betreffenden Frauen die Anzeige zurückgezogen haben, Indizien, die zu der Vermutung Anlass geben, dass es sich auch dabei um Falschbeschuldigungen gehandelt hat. In 20 weiteren Fällen lagen „keine Beweise für einen sexuellen Übergriff“ vor (Was nicht dasselbe ist wie „Mangel an Beweisen“, dies betrifft weitere 14 Fälle). Damit bewegen wir uns in einem Prozentbereich, der ein realistischeres Bild mutmaßlicher Falschbeschuldigungen abgibt.
Ein anderes Beispiel: Dass die Definition von Gender Mainstreaming als geschlechtsneutral nichts weiter als Augenwischerei ist, beweist nicht nur die Tatsache, dass es seit dessen Einführung in Deutschland vor 20 Jahren so gut wie keine nennenswerte Förderung von Männern oder Jungen gegeben hat (wenn man etwa von solchen Dingen wie der Erstellung von 2 Flyern zur Leseförderung für Jungen absieht), sondern auch, dass das Europäische Parlament bereits 1997 die „Doppelstrategie“ Gender Mainstreaming plus Frauenfördermaßnahmen empfahl. Oder dass Lobbyistin Lissy Gröner (SPD) 2000 erklärte: „Gender Mainstreaming kann nicht eine spezifische Frauenpolitik mit positiven Maßnahmen ersetzen oder überflüssig machen. Beide sind Teile einer komplementären Strategie, um die Gleichstellung von Frauen zu erreichen“. Oder dass Christine Bergmann (SPD) 2001 äußerte: „Gender Mainstreaming und Frauenförderung sind keine gegensätzlichen, sondern komplementäre Konzepte; sie ergänzen sich“. Oder dass das BMFSFJ 2005 mitteilte, GM „erweitere“ die herkömmlichen Frauenfördermaßnahmen.
„Besonders Frauen“ ist aber weit mehr als nur eine Widerlegung feministischer Mythen, es dokumentiert auch Vorfälle, die unter den Tisch gekehrt wurden oder in Vergessenheit geraten sind. Drei Beispiele mögen das illustrieren.
2007 gab das Bildungsministerium die Broschüre Bildungs(miss)erfolge von Jungen und Berufswahlverhalten bei Jungen/männlichen Jugendlichen heraus, worin die systematische Benachteiligung von Jungen in bundesdeutschen Schulen nachzulesen war. Das Ministerium versuchte, das unangenehme Ergebnis zu vertuschen, indem es auf mediale Aufmerksamkeit verzichtete und in der Ankündigung der Studie den Fokus anderweitig setzte. Nachdem die Medien dennoch darüber berichteten, wurde die Studie von der Website des Ministeriums genommen, angeblich zur Überarbeitung. Aufgrund hartnäckiger Nachfragen musste sie im folgenden Jahr wieder online gestellt werden – unverändert. Offenbar war die Überarbeitung eine Lüge, mit der das Ministerium gehofft hatte, die unliebsamen Ergebnisse in der Versenkung verschwinden lassen zu können.
2003 gingen Frauen in Deutschland mit 60 in Rente, während Männer bis 65 durchhalten mussten. Zu dieser Zeit erlaubte das Altersteilzeitgesetz, dass Arbeitnehmer mit 55 die Arbeit reduzieren und in Teilzeit gehen durften. Der Europäische Gerichtshof bewertete dies als Diskriminierung – von Frauen. Denn die konnten ja aufgrund ihrer Privilegien nur halb so lange von der Maßnahme profitieren wie Männer und durften deshalb künftig im Gegensatz zu jenen mit 50 Teilzeit beantragen.
1990 sanken die Scheidungsraten in der noch existierenden DDR drastisch; DDR-Frauen, die sich scheiden lassen wollten, zögerten die Scheidung bis zum 3. Oktober hinaus. Denn vom Tag der deutschen Einheit an galt bundesdeutsches Scheidungsrecht, das im Gegensatz zum DDR-Scheidungsrecht keine Begrenzung der Unterhaltszahlungen kannte.
Gunnar Kunz: „Besonders Frauen“. Schwarzbuch Feminismus 1968 – 2019 (KDP 2020). 548 Seiten. 19,90 Euro. Nur über Amazon erhältlich.
Gunnar Kunz hat vierzehn Jahre an verschiedenen Theatern in Deutschland gearbeitet, überwiegend als Regieassistent, ehe er sich 1997 als Autor selbstständig machte. Seither hat er etliche Romane und über vierzig Theaterstücke veröffentlicht, außerdem Kinderbücher, Hörspiele, Kurzgeschichten, Musicals und Liedertexte. 2010 wurde er für den Literaturpreis Wartholz nominiert.