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Seenotrettung: Wie viel Verantwortung braucht die humanitäre Hilfe?

Der Fall um das Flüchtlingsschiff„Sea-Watch-3“ lässt die Frage aufkommen: Ist unser Verständnis von Moral humanistisch, aber zu wenig verantwortungsvoll?

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Kants Kategorischer Imperativ „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“ gehört wohl zu den bekanntesten Handlungsanweisungen der sogenannten deontologischen Moral. Im Gegensatz zu der konsequentialistischen Moral, die das moralische Urteil von der Qualität der Handlungsfolgen abhängig macht, steht in der deontologischen Sichtweise nur die Handlung im Mittelpunkt.

Aus dieser Perspektive ist der Fall um die „Kapitänin“ Carola Rackete und ihrer Einfahrt in den Hafen von Lampedusa mit dem Flüchtlingsschiff „Sea-Watch-3“ klar. Menschen zu retten, die in Seenot geraten sind, ist moralisch richtig. Es handelt sich, und das ist unbestritten, um einen höchst humanitären Akt. Darüber lässt sich nicht diskutieren. Punkt.

Betrachtet man jedoch Racketes Handlung aus konsequentialistischer Sichtweise, verkompliziert sich der Sachverhalt. Warum? Weil hier die Konsequenzen der Flüchtlingsrettung berücksichtigt werden müssen, was die Frage aufkommen lässt: War Racketes Rettung ein verantwortungsbewusster Akt? Um das zu beantworten, müssen unterschiedliche Perspektiven in Betracht gezogen werden.

Da wären zum einen die geretteten Flüchtlinge. Dass ihre Reise eine Fahrt ins Ungewisse werden sollte, dass sie ertrinken könnten, dass sie sich womöglich in die Perspektivlosigkeit werfen, das alles mussten sie wissen. Schließlich verfügen sie über einen Verstand und die nötigen technischen Hilfsgeräte, wie dem Smartphone, das ihnen Nachrichten und Bilder aus aller Welt zugänglich macht. Somit wussten sie um die Konsequenzen ihrer Reise Bescheid, die im extremsten Falle mit dem Tod enden könnte. Scharfzüngig gesprochen: weil sie bewusst diese Gefahren in Kauf nahmen, müssen sie zunächst selbst für ihre Entscheidung und die Konsequenzen zur Verantwortung gezogen werden.

Neben den Flüchtlingen wäre da noch die „Kapitänin“. Egal aus welchen Motiven sie oder „Sea Watch“ die Notseeleidenden vor dem Ertrinken bewahrten, egal wie ehrbar ihr Engagement war, an die Konsequenzen, an ein Konzept für die „Zeit nach der Rettung“ haben sie nicht gedacht. Denn die Reise der Flüchtlinge ist noch lange nicht vorbei, ihre Zukunft ungewiss. Obschon sie für diesen Moment, im Hier und Jetzt gerettet sind, gilt das für ihr Morgen in Italien nicht. Schließlich ist das Land von „Mamma Pasta“ alles andere als „Bella Italia“ für die Flüchtlinge, ein „Bellum Italia“ trifft den Sachverhalt wohl besser.

Weil, und das wäre die dritte Perspektive, die italienische Regierung mit der Unterbringung der Geflüchteten überfordert ist, diese nicht gerade willkommen heißt, organisieren sich diese in Ghettos. Dort wo Perspektivlosigkeit herrscht, Alkohol, Drogen und Prostitution den Alltag bestimmen, hält die nigerianische Mafia die Zügel in den Händen. Das zeigt: Der italienische Staat kann seiner Verantwortung gegenüber Flüchtlingen nicht gerecht werden.

Rackete musste das verstehen, Bescheid wissen über die negative Einstellung der italienischen Bevölkerung und Regierung gegenüber den Flüchtlingen, Bescheid wissen über die menschenunwürdigen Unterbringungen, Bescheid wissen über den immer roher werdende Ton im öffentlichen und privaten Diskurs, um nur einige zu erwähnen.

Und überhaupt. Wer ist hier verantwortlich? Sind es die Italiener? Und wofür überhaupt verantwortlich? Denn flüchten nicht gleichzeitig Rackete und die Flüchtlinge in die eigene Verantwortungslosigkeit, um sich hinter der Maske des Humanitären zu „verstecken“? Diese Fragen werfen ein moralisches Dilemma auf, nämlich jenes zwischen Humanismus und Verantwortung.

Nochmals: Dass sich Rackete ins „Mare Nostrum“ begab, um Ertrinkende zu retten, ist indiskutabel ein humanitärer Akt. Doch war es von ihr verantwortungsvoll die Segel der „Sea-Watch-3“ zu hissen, um die Flüchtlinge in die Obhut der nigerianischen Mafia zu übergeben, sie einem Sumpf aus Drogensucht und Prostitution zu überlassen, dem unfähigen, italienischen Staat Verantwortung aufzuerlegen?

Manchmal ist es gut nur der Menschlichkeit zu folgen, manchmal nicht. Fest steht jedenfalls, dass es leichter ist einem Humanismus zu folgen als nur verantwortungsvoll zu handeln. Die einen machen es, weil sie keine Verantwortung übernehmen möchten, die anderen weil sie nicht imstande sind die Konsequenzen ihres Handelns zu überblicken. So oder so, verantwortungsvoll handeln können jedenfalls wenige.

In Racketes Fall war, wie ihre Rettungsaktion zeigt, zu viel humanitärer Idealismus involviert. Ob aus wohlüberlegten oder nicht überdachten Gründen, hierüber kann nur spekuliert werden. Vielmehr stellt sich die Frage, ob die „Kapitänin“ nicht „mehr“ Verantwortung hätte übernehmen müssen? Wer ein bemanntes Schiff sicher steuern kann, muss in der Lage sein, die Situation in die er sich begibt, zu durchschauen und zu erkennen. Das bedeutet zugleich in der Lage zu sein sich der abzeichnenden Verantwortung zu stellen.

So hätte sie etwa organisieren können, dass die Flüchtlinge nach vorheriger Absprache in ein anderes Zielland unterkommen könnten. Oder sie hätte Sorge tragen können, dass die Flüchtlinge menschenwürdig untergebracht würden. Stattdessen konzentrierte sich Rackete „nur“ auf den humanitären Akt der Menschenrettung und vernachlässigte dabei den Aspekt der Verantwortung, der in dieser humanitären Form keine ausführliche moralische Auslegung zulässt. Inwiefern ihr das zum Vorwurf gehalten werden kann, darüber können sich die Geister scheiden.

Doch um womöglich diese Frage für oder gegen den Humanismus, für oder gegen die Verantwortung zu beantworten, sollte man vielleicht die in den Slums lebenden Flüchtlinge fragen: „Versetzt euch in die Situation eurer Flucht zurück. Würdet ihr nochmals vor dem Ertrinken nach Italien gerettet werden wollen oder nicht?“ So zynisch es sich anhören mag, so erkenntnisreich wären die Antworten. Einerseits um Racketes Verhalten moralisch beurteilen zu können, andererseits um ansatzweise Kants „allgemeines Gesetz“ zu bestimmen. Schade nur, dass diese Erkenntnis für die in Italien Gestrandeten zu spät käme.

 

 

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