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Von der Wehrpflicht

Abgesehen vom Mythos der Frauen als dem empathischen Geschlecht bringt mich kein Märchen so auf die Palme wie das von der angeblichen Friedfertigkeit der Frau.

Eigentum des bundesrepublikanischen Staates

Mit 18 wurde ich wie jeder junge Mann in meinem Alter von einer Bundeswehrkommission gemustert. Im Klartext bedeutete das, dass man sich als gerade Volljähriger unter entwürdigenden Umständen nackt begutachten und befummeln lassen musste, auch im Intimbereich, und dabei gern mal verächtliche Kommentare zu hören bekam („Sie führen sich ja auf wie eine zittrige Jungfrau!“). Genitaluntersuchung, bei Frauen, die heutzutage zur Bundeswehr wollen, ausdrücklich ausgeschlossen, gehörte bei wehrpflichtigen Männern zur Standardprozedur. Und ich hatte dabei noch das Glück, ausschließlich vor Vertretern meines eigenen Geschlechts zu stehen, spätere Jahrgänge durften sich auch von Frauen begaffen lassen. Undenkbar, dass Bundeswehranwärterinnen zu einer derartigen Verletzung ihrer Intimsphäre gezwungen würden.

Anschließend habe ich den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert. Nicht aus politischen oder religiösen, sondern aus ethischen Gründen. Ein Gewissen kann man nicht delegieren, der Glaube, man könne die Verantwortung für eine Tat an einen Befehlshaber abgeben, ist ein Mythos. Jeder ist für seine Handlungen vollumfänglich verantwortlich, daher gestehe ich niemandem zu, über meinem Gewissen zu stehen. Das war und ist, in Kürze, meine Überzeugung. Solchen und ähnlichen Fragen musste sich damals jeder Mann stellen.

Kriegsdienstverweigerer waren gezwungen, ein bundeswehrinternes Gerichtsverfahren über sich ergehen zu lassen: die Gewissensprüfung. Man wusste, dass es Durchfallquoten gab, dass manche Prüfer inquisitorisch vorgingen, dass Fangfragen gestellt werden konnten, bei denen man verloren hatte, egal was man antwortete, kurz: dass die Chance, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden, von Dingen abhing, die größtenteils außerhalb der eigenen Kontrolle lagen.

Ich war mir darüber im Klaren, dass ich auch bei Nicht-Anerkennung verweigern würde. Das hätte allerdings bedeutet, dass ich meinen damaligen Wunsch zu studieren hätte begraben müssen, da ich dann vorbestraft gewesen wäre. Mit anderen Worten: Von dieser Verhandlung hing für einen jungen Mann sein gesamtes weiteres Leben ab. Entsprechend hatte ich Angst vor dem Termin und Durchfall während der Eisenbahnfahrt zum Kreiswehrersatzamt.

Als schließlich anerkannter Kriegsdienstverweigerer war man gezwungen, einen Ersatzdienst zu leisten. Zu meiner Zeit dauerte dieser 16 Monate. Ich fing also an, mir einen Zivildienstplatz zu suchen. Da ich in einer Kleinstadt im „Zonenrandgebiet“ aufwuchs, waren die Möglichkeiten begrenzt. Ich entschied mich schließlich für eine Kirchengemeinde, nicht weil ich besonders gläubig gewesen wäre, sondern weil es zunächst schien, als würde ich dort wenigstens etwas Sinnvolles und zudem Abwechslungsreiches tun: Altenarbeit, Schularbeitenhilfe, Unterstützung des Kindergartens etc.

Es stellte sich heraus, dass ich dann doch zum größeren Teil als billige Arbeitskraft für stumpfsinnige Tätigkeiten gebraucht wurde (Dach decken, Garten umgraben, Kirchenzeitung drucken) und der Pastor, dem ich unterstand, zudem ein Choleriker war, der schon mal mit einem Messer vor mir stand und drohte, wenn ich noch einmal dieses oder jenes tun würde, würde er mich umbringen.

Zu der Zeit war ich 20 Jahre alt, schüchtern und verzweifelt, weil ich wusste, dass ich mit 16 Monaten Zivildienst nicht nur ein Jahr meines Lebens, sondern möglicherweise zwei Jahre verlieren würde, weil das Semester nach Beendigung meiner Zwangstätigkeit bereits begonnen hätte. Deshalb hatte ich beschlossen, meinen Urlaub komplett am Ende des Zivildienstes zu nehmen, und redete mir ein, ich müsse durchhalten, egal wie schlimm die Umstände waren, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Diese 16 Monate gehören denn auch zu den Tiefpunkten meines Lebens.

Meine Klassenkameradinnen fingen derweil gleich nach dem Abitur an zu arbeiten oder zu studieren und mussten sich nie mit derlei Gewissensfragen herumplagen. Sie verloren kein Jahr ihres Lebens, mussten keine entwürdigende Behandlung über sich ergehen lassen und sind vom Staat nie wie dessen Eigentum behandelt worden.

Wenn sich also Frauen als friedliches Geschlecht inszenieren, Frauen, die nichts dabei riskieren: kein Gerichtsverfahren, kein Gefängnis, keinen Verlust eines Teils ihres Lebens, ist das verlogene Prahlerei. Umso mehr, wenn man sieht, wie und mit welchen Begründungen Frauen in all den Jahren maßgeblich dafür gesorgt haben, dass der Zwangsdienst ausschließlich Männer trifft.

Das wertvolle und das Wegwerfgeschlecht

Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) sorgte bei der Einführung der Wehrpflicht 1955 dafür, dass im Art. 12a GG der Satz „Frauen (…) dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten“ eingefügt wurde, und begründete dies damit, dass „unsere Auffassung von der Natur und von der Bestimmung der Frau einen Dienst mit der Waffe verbietet“.

1978 wurde die Gewissensprüfung von Kriegsdienstverweigerern verschärft, zugleich begingen vermehrt Soldaten Selbstmord (allein 1977 wollten sich über 1.000 Soldaten das Leben nehmen). Alice Schwarzer forderte derweil aus „Kritik am Gewaltmonopol der Männer“ den freiwilligen Zugang von Frauen zur Bundeswehr, einen Zwangsdienst lehnte sie selbstverständlich ab. Liselotte Funcke (FDP) war der Ansicht, „Frauen, die bestimmt sind, Leben zu geben, dürfen nicht zum Töten gezwungen werden“.

Während es sich Männer auch 1979 nicht aussuchen konnten, ob sie zum Wehrdienst eingezogen wurden, inszenierten sich Frauen als das friedliche Geschlecht, indem sie die Initiative Frauen in die Bundeswehr? Wir sagen nein! gründeten und Sätze von sich gaben wie „In nichts hat es die Männertechnologie weitergebracht als im Töten“.

Am 6. Dezember 1980 demonstrierten Frauen in Bonn, Hamburg und München erneut, weil Verteidigungsminister Manfred Wörner (CDU) über einen freiwilligen Wehrdienst von Frauen nachdachte.

Da sie laut Art. 12a GG im Verteidigungsfall im zivilen Sanitätswesen und in militärischen Lazarettorganisationen eingesetzt werden könnten, verweigerten Frauen, die keinerlei Konsequenzen zu fürchten hatten, 1981 öffentlichkeitswirksam den Kriegsdienst. Und die Delegierten der Bundesfrauenkonferenz des DGB wandten sich „gegen alle Bestrebungen, die in Art. 12 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 4 des Grundgesetzes festgelegten Grundrechte durch die Einführung der allgemeinen Dienstpflicht für Frauen auszuhöhlen“. Eine Emanzipation sei schon deshalb mit dem Beruf der Soldatin nicht verbunden, weil „die besonderen hierarchischen Strukturen der Bundeswehr Anpassung und Unterordnung voraussetzen“.

Immer wieder wurde als Gegenargument gebracht, Frauen würden ja „durch die Geburt und Erziehung von Kindern“ bereits „einen unverzichtbaren Beitrag für die Gemeinschaft“ leisten (Roswitha Verhülsdonk, CDU). Abgesehen davon, dass es eine Frechheit ist, den Beitrag der Männer zu ignorieren, die diese Wahlmöglichkeit erst durch ihre Arbeit finanzieren, zeigt es auch die Kaltschnäuzigkeit derjenigen, die das Leben mit Kindern, das neben Anstrengungen zweifellos auch Lebensfreude mit sich bringt, gegen Gewalt und die Gefahr von Tod und Verstümmelung aufrechnen.

Nachdem der Ausschluss von Frauen vom freiwilligen Dienst an der Waffe für unvereinbar mit der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG erklärt wurde, beeilte sich die Frauenlobby im Bundestag und anderswo 2000 und 2001 klarzustellen, dass daraus keinesfalls eine Wehrpflicht von Frauen abzuleiten sei. Gern wurde dabei behauptet, Frauen trügen ja bereits den Hauptteil ehrenamtlicher Tätigkeit, eine Behauptung, die im 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung klar widerlegt wurde.

2002 verlangten die Gleichstellungsministerinnen von der Bundesregierung, „sich mit allem Nachdruck Forderungen nach einer Dienstpflicht für Frauen (…) entgegenzustellen“. Und das Bundesverfassungsgericht befand, dass Gleichberechtigung und Wehrpflicht nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften, die Wehrpflicht für Männer daher nicht gekippt werde und Männer durch die Wehrpflicht ja nicht benachteiligt seien.

Dass Schlusswort überlasse ich dem Totalverweigerer Alexander Hense, der auf die anmaßenden Worte der Staatsanwältin Friederike Tenckhoff („Sie haben sich bewusst gegen das Gesetz entschieden. Das ist ein Schlag ins Gesicht gegenüber denjenigen, die sich daran halten“) 2008 antwortet: „Es ist eine Ohrfeige, dies von einer Frau zu hören, die in Deutschland keinen Wehr- und Ersatzdienst leisten musste“.

Quelle: Gunnar Kunz: „Besonders Frauen“. Schwarzbuch Feminismus 1968 – 2019 (Kindle Direct Publishing 2020)

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Gunnar Kunz hat vierzehn Jahre an verschiedenen Theatern in Deutschland gearbeitet, überwiegend als Regieassistent, ehe er sich 1997 als Autor selbstständig machte. Seither hat er etliche Romane und über vierzig Theaterstücke veröffentlicht, außerdem Kinderbücher, Hörspiele, Kurzgeschichten, Musicals und Liedertexte. 2010 wurde er für den Literaturpreis Wartholz nominiert.

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