„Equal Pay“ – eine Scheindebatte!

Am 21. März wurde der diesjährige „equal pay day“ bundesweit veranstaltet, mit vielen Events, finanziell unterstützt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zentrales Thema dieser Veranstaltungen war die vom Statistischen Bundesamt (destatis) in Höhe von aktuell 22 Prozent errechnete Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen.Der Begriff Entgeltlücke und die Forderung, sie doch endlich zu schließen, wurden in den letzten Jahren sehr offensiv vorgetragen, mitunter in missverständlicher Weise und selten unter Würdigung der Sachzusammenhänge. Wir wollen versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Zuerst ist festzustellen, dass in Deutschland Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen in Höhe von 22 Prozent bestehen. Diese statistisch errechnete Differenz bedeutet jedoch nicht, dass Männer und Frauen in Deutschland für die gleiche Tätigkeit unterschiedlich bezahlt werden.  Eine seriöse Beschäftigung mit dem Thema erscheint notwendig.

Folgen wir dem Rechengang von destatis, dann vergleichen wir nicht Stundenlöhne von Männern und Frauen – und schon gar nicht gleiche Tätigkeiten. destatis addiert vielmehr Monats- und Jahreseinkommen von Frauen und Männern und vergleicht diese Summen. So ergibt sich ein rechnerischer Unterschied in Höhe von 22 Prozent – der sogenannte unbereinigte gender pay gap. 

Unbereinigt deswegen, weil in diese Rechnung sämtliche Teilzeittätigkeiten einfließen sowie atypische Beschäftigungen, die sogenannten 450 Euro – Minijobs (beides vorwiegend von Frauen ausgeübt). Auch werden unterschiedliche Branchen miteinander verglichen. So stellt destatis beispielsweise die Einkommen von Friseurinnen den Einkommen von Geschäftsführern (überwiegend männlich) gegenüber oder von Flugbegleiterinnen denen von Flugkapitänen oder Ingenieuren (überwiegend männlich). Weiter fehlen in den Berechnungen von destatis große Bereiche des Wirtschaftens, so der gesamte Öffentliche Dienst und die Beschäftigten im Sozialversicherungswesen. Weitere Verfälschungen entstehen dadurch, dass unbezahlte Überstunden (vorwiegend von Männern geleistet) nicht erfasst werden können.

Trotz dieses fast willkürlichen Vorgehens macht es Sinn, sich mit dem unbereinigten gender pay gap auseinander zu setzen, besitzt er doch Aussagekraft über die tatsächliche Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft, insbesondere überdie Soziale Inklusion von Frauen im Arbeitsmarkt. Er macht folgende Zusammenhänge sichtbar und drückt sie in Zahlen aus:

  • Frauen stehen pauschal in geringerem Umfang in bezahlter Erwerbstätigkeit als Männer

  • Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit als Männer

  • Frauen arbeiten häufiger unter atypischen Bedingungen (Minijobs) als Männer

  • Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt häufiger und länger als Männer

  • Frauen setzen andere Präferenzen in ihrer Berufswahl als Männer (z.B. nach Sicherheit,  Flexibilität oder Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes)

  • Frauen sind weniger oft in Tätigkeiten zu finden, in denen leistungsbezogen vergütet wird

  • Frauen wollen mehrheitlich keine „familienfernen Lebensnomaden“ sein

  • Frauen fehlen häufig am oberen Ende der Karriereleiter

Bis noch vor wenigen Jahren wurden diese Zusammenhänge im öffentlichen Diskurs ignoriert. Als Ursache für die tatsächlich bestehende Lohnlücke wurde einzig männliche Diskriminierung ausgemacht. Männer würden Frauen im Erwerbsleben benachteiligen, behindern oder die Realisierung ihrer Karrierewünsche verhindern, so lautete die Botschaft. Diese emotional aufgeladene, vordergründige und unglückliche Präsentation von Symptomen hat sich mittlerweile etwas abgeschwächt und es besteht heute durchaus eine Chance auf inhaltliche Auseinandersetzung mit den wahren Ursachen des gender pay gaps, also der ungleichen Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt.

Diese Ungleichheit ist offenbar nicht durch berufliche Hemmnisse verursacht. Sie ist Folge privater Entscheidungen von (Ehe-) Partnern respektive von Frauen und Müttern, die ein Zuhause-Bleiben bezahlter Erwerbstätigkeit vorziehen. Der Staat unterstützt diese Entscheidungen mit strukturellen Fehlanreizen und der Festschreibung von tradierten Rollenstereotypen (wie das männliche Alleinverdiener- bzw. das weibliche Hinzuverdiener-Modell). Als Fehlanreize gelten in diesem Sinne:

  • das Ehegattensplitting im Steuerrecht, das tradierte Rollenstereotypen begünstigt und befördert,

  • die beitragsfreie Mitversicherung der Ehefrau in der Gesetzlichen Krankenversicherung beim Alleinverdienenden Ehegatten,

  • die Möglichkeiten zum „Zuverdienen“ durch atypische Beschäftigung, den sog. 450 Euro – Minijobs als sozialversicherungsfreie Tätigkeiten.

Diese Strukturen begünstigen längere Erwerbsunterbrechungen für Frauen, erweisen sich als hohe Hürden zum beruflichen Wiedereinstieg und stellen in der Folge deutliche Karrierehemmnisse dar. Mitunter sind sie ursächlich für drohende Altersarmut für Frauen.

Neben diesen Fehlanreizen bestehen hierzulande große strukturelle Defizite. Die deutsche Politik unterstützt Familien noch bei weitem nicht in dem Maß, wie es in vielen anderen europäischen Ländern üblich ist. Der klare Wille zur Förderung des Ausbaus der nötigen Betreuungsinfrastruktur ist nicht erkennbar. Es fehlen 

  • flächendeckende Angebote für qualifizierte Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche an Grund- und weiterführenden Schulen und

  • flächendeckend  flexible Öffnungszeiten in Kindergärten für Vorschulkinder, auch in Ferienzeiten zur Entlastung der erwerbstätigen Eltern.

So erscheinen die Ausführungen des  Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) nur als logisch; Frauen übernehmen „weiterhin überwiegend die Verpflichtungen zur Betreuung und Pflege von Kindern und älteren Angehörigen.“ Sie unterbrechen „ihre berufliche Tätigkeit Kind-bedingt nicht nur häufiger, sondern auch länger als Männer. Und bei der Rückkehr aus einer Kind-bedingten Erwerbspause erfolgt häufig ein Wechsel des Erwerbsumfangs.“

Laut aktueller Studie des IW liegt in Deutschland der Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern bei gleicher Tätigkeit bei weniger als 2 Prozent, sofern  Frauen spätestens nach 18 Monaten nach der Geburt ihres Kindes in ihre Erwerbstätigkeit zurückkehren. Das überrascht nicht, gelten doch in Deutschland:

  • Tarifverträge für Frau und Mann gleich,

  • BAT-Tarife für Frau und Mann gleich (öffentlicher Dienst),

  • Mindestlöhne für Frau und Mann gleich.

Auch sind seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts keine Gerichtsverfahren anhängig wegen unterschiedlicher Bezahlung aufgrund des Geschlechts.

Wir benötigen ein Ende der Scheindebatte „equal pay“, die sich lediglich mit gesellschaftlichen Symptomen, aber nicht mit ihren Ursachen beschäftigt. Das Thema der Kampagne sollte stattdessen heißen: „Stärkung der Sozialen Inklusion von Frauen am Arbeitsmarkt“, wie von der Europäischen Kommission in ihrer „strategy for gender equality between women and men 2015“ eingefordert.

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