Juristen haben von Sexualstrafrecht keine Ahnung – Polizisten noch weniger!
Die Kölner Staatsanwaltschaft erklärt, dass der erste Täter von den 883 Sex-Attacken in der Kölner Silvester-Nacht mittlerweile gefasst sei und in U-Haft sitze – wegen „sexueller Nötigung“ (§ 177 StGB). Dieser Tatvorwurf wird sich nach der derzeitigen Gesetzeslage vor Gericht nicht halten lassen können – zu Recht! In einem am vergangenen Sonntag ausgestrahlten Interview mit Spiegel-TV erklärte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, dass ein 26…
