Quoten verstoßen gegen parteiinterne Demokratie

Nach den Wahlerfolgen der „Piraten“ wird die Kritik an dieser Partei immer lauter. Allerdings konzentrieren sich viele Kritiker nicht auf die politischen Inhalte, sondern auf den Umstand, dass bei den „Piraten“ kaum Frauen politische Ämter bekleiden. Unter den 15 Abgeordneten der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus ist nur eine Piratin. Auch unter den Mitgliedern gibt es relativ wenig Frauen. Schnell wird von den Kritikern eine Frauenquote für die Piratenpartei gefordert.

Offensichtlich haben diese Kritiker den Sinn der Demokratie nicht verstanden. Jede Frau darf der Piratenpartei beitreten. Als Mitglied darf sie dort für ein politisches Amt kandidieren. Sie muss sich zur Wahl stellen. Wird sie von der Parteibasis mehrheitlich für das Amt gewählt, darf sie es auch bekleiden. Das ist Demokratie. Alles, was dieses demokratische Verfahren umgeht, z.B. Frauenquoten, ist undemokratisch.

Solange in einer Partei die Frauenquote besteht, können Männer, die sonst für politische Ämter hätten kandidieren wollen, nicht kandidieren, weil sie Männer sind und durch die Frauenquote von der Kandidatur ausgeschlossen werden. Das ist undemokratisch und es diskriminiert Männer. Aus der Perspektive der nicht kandidierenden Parteimitglieder/der Wähler betrachtet: Solange die Frauenquote besteht, können Wähler diejenigen potentiellen Kandidaten nicht wählen, die sie sonst hätten wählen wollen. Die Frauenquote schränkt somit auch die Wahlfreiheit ein.

Ein Verfahren, das nicht nur von den „Piraten“, sondern auch von anderen Parteien gefordert wird, heißt: Wenn die „Piraten“ mehr weibliche Mitglieder hätten, würden mehr Frauen dort politische Ämter bekleiden. Es soll demnach ein proportionales Verhältnis zwischen der Anzahl von weiblichen Mitgliedern und den Inhaberinnen von politischen Ämtern bestehen. Beispiel: 30% der Parteimitglieder wären Frauen, dann müssten 30% der Ämter von Frauen besetzt sein. Auch dieses Verfahren verstößt gegen die demokratische Wahlprozedur und kann sowohl für Männer als auch für Frauen diskriminierend sein. Denn es kann die demokratisch legitimierte Situation eintreten, in der die meisten Mitglieder in einer Partei Frauen wären, die meisten politischen Ämter dort Männer besetzen würden, nämlich dann wenn sie für diese Ämter mehrheitlich gewählt worden wären. Und umgekehrt: Die meisten Mitglieder wären Männer, die meisten Ämter erhielten Frauen – aber nicht per Quote, sondern aufgrund von demokratischen Wahlen.

Der ehemalige wirtschaftspolitische Referent in der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Funken hat in dem Artikel „25 Jahre Frauenquote sind genug“ eine sehr ernüchternde Bilanz der Frauenquote in seiner Partei gezogen. Er äußert verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine verbindliche Quotenregelung. Die Frauenquote in der SPD wurde auf dem Parteitag in Münster 1988 nur als zeitlich befristetes Mittel eingeführt (auf das Jahr 2013 befristet), denn sie stellt eine „Abweichung vom Grundsatz der Wahlgleichheit“ dar. Auf dem Parteitag 2003 wurde die Quotenregelung entfristet und auf Dauer gestellt. Die 40%-Frauenquote in der SPD verletzt nach Funken Art. 3, Abs. 3, S. 1 des Grundgesetzes, nach dem Menschen aufgrund des Geschlechts weder benachteiligt noch bevorzugt werden dürfen. Durch die Frauenquote wird die innerparteiliche Demokratie beschränkt. Alle Parteien müssen ihren Mitgliedern die gleichen Mitwirkungsrechte gewähren. Die innere Ordnung der Parteien muss „demokratischen Grundsätzen“ entsprechen (Art. 21, Abs. 1, S. 3 GG).

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei „ganz elementare Anforderungen“ an die Parteien aus dem genannten Artikel abgeleitet: „Zum einen müssen sie den Aufbau und den Entscheidungsprozess von unten nach oben gewährleisten, zum anderen muss die grundsätzliche Gleichwertigkeit der Parteimitglieder bei der Willensbildung in der Partei garantiert sein.“

Klaus Funken schildert die negativen Folgen der Frauenquote für seine Partei. Beispielsweise hebt er hervor, dass innerparteiliche Wahlen und Listenaufstellungen in großem Umfang „vorfestgelegt“ werden, was demokratische Regeln verletzt.

Der SPD-Politiker Hans Apel, Minister im Kabinett von Helmut Schmidt, schreibt in seinem Tagebuch zur Einführung der Frauenquote in Münster: „In persönlichen Gesprächen hält niemand diese Quotierung für sinnvoll. Auch die meisten Frauen sind dagegen, sie ziehen einen politischen Aufstieg ohne die Krücke der Quote vor. Auch sie befürchten, dass sich künftig weniger qualifizierte Männer in der SPD engagieren, weil ihre Aufstiegschancen über Jahre blockiert sind. Doch bis auf wenige Ausnahmen sind wir alle elende Feiglinge. Wir haben Angst vor der organisierten Kraft der Frauen in der ASF (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen) und hoffen, dass der Kelch der Quote an uns vorübergeht.“

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Ich studierte Philosophie, Soziologie und Sprachwissenschaften.
Meine Doktorarbeit schrieb ich über den Begriff der Lebenswelt.

Ich stehe in der Tradition des Humanismus und der Philosophie der Aufklärung. Ich beschäftige mich vorwiegend mit den Themen "Menschenrechte", "Gerechtigkeit", "Gleichberechtigung" und "Demokratie".

In meinen Büchern lege ich besonderen Wert auf Klarheit und Verständlichkeit der Darstellung. Dabei folge ich dem folgenden Motto des Philosophen Karl Raimund Popper: „Wer’s nicht einfach und klar sagen kann, der soll schweigen und weiterarbeiten, bis er’s klar sagen kann“.

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