Zuerst erschienen auf Sciencefiles.org
Die Frage, wie die Nationalsozialisten an “die Macht” kommen konnten und wie sie sich an “der Macht” halten konnten, hat Historiker über die letzten Jahrzehnte immer wieder entzweit. Im Hinblick auf die zweite Frage hat sich zeitweise die Meinung durchgesetzt, dass es der NSDAP durch Terror und Zwang – ausgeübt u.a. von Gestapo und Sondergerichten – gelang, die Bevölkerung in Deutschland gefügig zu machen. Ein Aufbegehren gegen die Herrschaft der Nazis, gegen die Verfolgung, Internierung und Ermordung von Behinderten, Homosexuellen, Juden, Kommunisten, Sozialisten oder Zigeunern, so diese Meinung, habe es deshalb nicht gegeben, weil es dem Regime erfolgreich gelungen sei, alle Bereiche der Gesellschaft zu infiltrieren und ein Aufbegehren (geschweige denn einen Aufstand) durch Todesdrohung und Repressionen aller Art im Keim zu ersticken. Neuere historische Forschung zeigt, dass diese Deutung nicht haltbar, dass sie falsch ist.
So berichtet Lawrence Reece (2005, S.60) von den Würzburger Gestapo-Files, deren Analyse u.a. ergeben hat, dass die Gestapo mit anonymen Anzeigen von Deutschen überflutet wurde. Dabei reichte bereits das Verweigern des deutschen Grußes, um von seinen Nachbarn bei der Gestapo denunziert zu werden.
Ian Kershaw hat in diesem Zusammenhang die Bezeichnung “working towards the Führer” geprägt (Kershaw, 2008), um damit den vorauseilenden Gehorsam vieler Deutscher in allen Schichten und Funktionen zu beschreiben, der darin bestand, sich als besonders effizienten “Kämpfer” für die Sache der NSDAP zu profilieren. Denunziation von Nachbarn war, wenn man so will, das Mittel in der Hand der “ordinary citizen”, während sich die direkte Umgebung von Hitler eher darin gefiel, die Zustimmung des Führers zu von ihnen ausgeheckten Maßnahmen wie z.B. die Ermordung von Behinderten in den entsprechenden Heimen zu erheischen. Waren diese Maßnahmen erst einmal etabliert, dann zeigte sich regelmäßig, dass die Ausführenden vor Ort, also die Ärzte in Heimen wie z.B. Aplerbeck, die “Euthanasie” Behinderter im wahrsten Sinne des Wortes in die eigene Hand nahmen und eine Mord-Effizienz an den Tag legten, die eigenmotiviert war, nicht das Ergebnis dezidierter und am Einzelfall ausgerichteter Mordbefehle (Reece, 2005, S.73-77).
Daran, dass Deutsche mit dem Regime recht zufrieden waren und das Regime es nicht nötig hatte, seine Bevölkerung mit der eisernen Knute zu unterdrücken, lassen auch die Ergebnisse einer groß angelegten und sich über Jahre erstreckenden Studie keinen Zweifel, die Eric A. Johnson im “British Journal of Criminology” veröffentlicht hat:
The evidence presented here leads to the conclusion that consent and cooperation, rather than fear, terror and coercion, characterized the experience of most German people during the Third Reich, so long as they were not Jewish or Communist or from a few other minority groups (Johnson, 2011, S.611).
[Übersetzung: Die Belege, die in dieser Arbeit präsentiert wurden, lassen nur den Schluß zu, dass Zustimmung und Kooperation, nicht Angst, Terror und Zwang die Haltung der meisten Deutschen im Dritten Reich zu beschreiben vermag, jedenfalls solange diese Deutschen keine Juden, Kommunisten oder Angehörige einer anderen Minderheit waren.]
Die zitierte Aussage ist das Ergebnis einer sehr umfangreichen Untersuchung, in deren Verlauf über mehrere Jahre hinweg u.a. mehr als 1000 zufällig ausgewählte Verfahrensakten von Gestapo und Sondergericht für Bergheim, Köln und Krefeld analysiert wurden, sowie mehr als 3000 Deutsche (Juden und Nicht-Juden), die zur Zeit des Dritten Reiches in Köln, Krefeld, Dresden oder Berlin lebten, und 8000 weitere Deutsche befragt wurden. Das für deutsche Verhältnisse unglaublich umfassende Datenmaterial zeigt, dass die Strafverfolgung im Dritten Reich eine selektive Strafverfolgung war, die sich nicht an der begangenen Straftat ausgerichtet hat, sondern an der Person dessen, der die Straftat begangen hat. So hatten nicht-jüdische oder nicht-kommunistische Deutsche eine verschwindend geringe Wahrscheinlichkeit z.B. wegen einer Beschimpfung von Hitler strafrechtlich belangt oder gar in ein Konzentrationslager verschleppt zu werden, während jüdische oder kommunistische Deutsche, die z.B. einen Hitlerwitz erzählten, mit fast 100%tiger Sicherheit damit rechnen konnten, im KZ zu landen:
Clearly, this has to mean that the Gestapo, police, Nazi party and other authorities did not blanket the entire population with terror and fear, and did not even try to police most criminal offences (Johnson, 2011, S.610).
[Übersetzung: Dies lässt nur den Schluss zu, dass Gestapo, Polizei, NSDAP und andere Behörden die Bevölkerung nicht mit Terror und Angst überzogen haben, dass sie nicht einmal die Mehrzahl begangener Straftaten verfolgt haben.]
Die dargestellten Analysen lassen somit nur den Schluss zu, dass das Dritte Reich von der Mehrheit seiner Bevölkerung freiwillig mitgetragen und zum Teil vorauseilend gehorsam unterstützt wurde, Zwang und Terror war demnach nicht notwendig.
Literatur
- Johnson, Eric A. (2011). Criminal Justice, Coercion and Consent in ‘Totalitarian’ Society. British Journal of Criminology 51(3): 599-614.
- Kershaw, Ian (2008). Hitler, the Germans, and the Final Solution. New Haven: Yale University Press.
- Reece, Lawrence (2005). The Nazis. A Warning from History. London: BBC Books.