Im VSA Verlag Hamburg ist ein Arbeitsrechtsprozess dokumentiert worden, der bundesweit bekannt wurde, weil es gegenüber einer langjährig tätigen Verkäuferin (Emmely) in einem Supermarkt zu einer fristlosen Kündigung aufgrund einer Bagatelle kam, und dies in einer Zeit, in der mitten in der Finanzkrise die am anderen Ende der Skala befindlichen Fälle millionenschwerer Banker-Boni öffentlich diskutiert wurden.
Der Widerspruch beider Erscheinungen könnte größer nicht sein. Er verweist darauf, dass die soziale Wirklichkeit der „kleinen Leute“, die sehr oft in dem von Kanzler Schröder mit Stolz geschaffenen Niedriglohnsektor arbeiten müssen, bereits mit der sozialen Wirklichkeit der gehobenen Angestelltenschichten, geschweige denn mit jener der Selbständigen, noch etwas zu tun hat.
Was die Menschen – Männer, Frauen und Kinder – in der sozialen Lage, in der Emmely sich befand und befindet, wohl am meisten benötigen, das ist neben einer die Lebenshaltung tatsächlich sichernden Lohnhöhe ein System sozialer und rechtlicher Sicherung, das die Willkür der Eigentümer begrenzt. In diesem Fall ging es über den Einzelfall hinaus um die Berechtigung von Bagatellkündigungen schlechthin.
Was sie hingegen nicht brauchen, das ist das Mittelschichtengeschwätz über Frauenquoten, mit dem Akademikerinnen im Widerspruch zum Grundgesetz eine ökonomische und rechtliche Subvention ihrer Karriereansprüche zu Lasten Dritter einfordern.
Der VSA-Verlag in Hamburg selbst kündigt das Buch wie folgt an:
„Emmely“ und die Folgen
Der „Fall Emmely“ machte bundesweit Schlagzeilen: Barbara Emme – genannt „Emmely“ – wurde wegen der Einlösung von zwei Flaschenpfandbons im Wert von 130 Cent und damit der „rechtswidrigen“ Schädigung des Vermögens der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann GmbH fristlos gekündigt. Gemeinsam mit dem Komitee „Solidarität mit Emmely“, unterstützt von ihren Anwälten und den Gewerkschaften, konnte sie vor Gericht die Rücknahme der Kündigung erstreiten.
Der juristische Erfolg zeigt: Das Arbeitsrecht als in weiten Teilen erkämpftes Recht der Arbeiter und Angestellten kann als „Klassenjustiz“ im umgekehrten Sinne, also gegen die Unternehmen gerichtetes Recht wirksam sein. Der Fall „Emmely“ lehrt zweierlei: wie Unternehmen ihr Eigentums- und Vermögensrecht bis zum Äußersten verteidigen, aber auch: Rechtspositionen des Kapitals sind nicht unumstößlich und öffentliche Empörung kann Rechtsprechung im Sinne der ArbeitnehmerInnen verändern.
Prof. Dr. Güter Buchholz, Jahrgang 1946, hat in Bremen und Wuppertal Wirtschaftswissenschaften studiert, Promotion in Wuppertal 1983 zum Dr. rer. oec., Berufstätigkeit als Senior Consultant, Prof. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Consulting an der FH Hannover, Fakultät IV: Wirtschaft und Informatik, Abteilung Betriebswirtschaft. Seit 2011 emeritiert.