Hochschulabsolventen bieten in der Regel ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt an, und sie werden schon im Studium darauf trainiert, sich für die Auswahlprozesse der Nachfrager nach Arbeitskraft fit zu machen (Bewerbertrainings). Das verweist darauf, dass am Arbeitsmarkt eine enorme Machtasymmetrie existiert.
Die faktische Dominanz der Nachfrageseite zwingt nicht nur Bewerber zur vorausschauenden Anpassung, bis hin zur Unterwürfigkeit, sondern sie greift auf die Anbieterseite und die Bildungsinstitution Hochschule über,
indem die fachlichen Curricula, die Studienstrukturen (Bachelor-Master-System) und die Strukturen der Bildungsinstitutionen selbst einseitig an den meist eng gefassten, speziellen und eher kurzfristigen Interessen der Nachfrageseite orientiert werden, während die langfristigen Bildungsinteressen der Studenten bzw. der Anbieterseite nicht berücksichtigt und damit unterdrückt werden. Auch Lehre und Forschung, die sich als gemeinwohlorientiert versteht, wird in derselben Weise ausgegrenzt. Das ist mit der Freiheit der Wissenschaft, wie sie durch das Grundgesetz eigentlich garantiert werden soll, kaum in Einklang zu bringen. Diese durch die Herrschaft des Kapitals bedingte Verzerrung ist gesamtgesellschaftlich schädlich und sollte korrigiert werden.
Wie ist es zu der gegenwärtigen Situation gekommen?
Unsere gesellschaftliche Gegenwart ist historisch geworden. Sie ist und bleibt daher auch historisch veränderbar, und zwar durch das Verständnis der historischen Prozesse in Verbindung mit einem gemeinsamen bewussten und zielgerichteten politischen Handeln im Hinblick auf die Zukunft.
Ich gebe einen knappen Überblick:
Die ordoliberale Phase (1948-1967) oder von der Nachkriegswährungsreform bis zur Wirtschaftskrise von 1966/67 (Bundeskanzler Adenauer und Erhardt): Merkmale waren – abgesehen von Nachwirkungen der NS-Zeit – Marshallplan und Wiederaufbau, Privateigentum mit Marktwirtschaft und im Hinblick auf den Wettbewerb und Mitbestimmung ein regulierender Staat, dazu sehr hohe, aber sinkende Wachstumsraten des Sozialprodukts und ein Ausbau des Sozialstaats.
Die keynesianische Phase (1968-1982) oder die Einführung der makroökonomischen Wirtschaftspolitik (Bundeskanzler Kiesinger, Brandt, Schmidt): Die Krise von 1966/67 führte zunächst zu einer Großen Koalition und dann zu einer Einführung einer an Keynes orientierten Wirtschaftspolitik und zu Vollbeschäftigung. Die beiden Ölpreiskrisen und die nachfolgende Stagflation, also die neuartige Kombination von sinkenden Wachstumsraten und steigender Inflationsrate sowie eine Verschlechterung der Kapitalverwertung, d. h. ein Absinken der Profitraten des Unternehmenssektors führte zunächst in die Wirtschaftskrise von 1975. Bundesbank und Unternehmer orientierten sich deshalb neu, und zwar zum einen am Monetarismus (Milton Friedman) und zum anderen am Rechtsliberalismus (von Hayek). Der zugehörige Schlachtruf dieser Zeit lautete „Mehr Markt!“. Die Vertreter dieser Richtungen werden deshalb kritisch auch als Marktradikale bezeichnet. Im Rückblick gesehen war der 1972 erfolgte Übergang von dem System der festen Währungswechselkurse des Bretton Woods-Systems zu einem System freier Wechselkurse der Beginn der Durchsetzung des Rechtsliberalismus.
David Harvey hat die hier und im Folgenden knapp skizzierten Sachverhalte in seiner „Kleinen Geschichte des Neoliberalismus“, die im Rotpunktverlag in Zürich erschienen ist, ausführlich dargestellt.
Die neoliberale Phase (ab 1983-2008/09) oder die Durchsetzung der Marktgesellschaft bis zur großen Krise (Bundeskanzler Kohl, Schröder, Merkel): Der Amtsantritt von Margret Thatcher und Ronald Reagan gefolgt von der Aufkündigung der Koalitionsregierung Schmidt durch die FDP und die nachfolgenden Wahlen, aus denen Helmut Kohl als Bundeskanzler hervorging, markierten die Durchbrüche der rechtsliberalen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik, die vereinfacht gesprochen, den Markt vergöttert und den Staat verteufelt.
Die Merkmale des Rechtsliberalismus wurden in den 90er Jahren unter der Bezeichnung „Washington Consensus“ zusammengefasst. Um mehr Markt und weniger Staat durchzusetzen, wurden und werden nach wie vor Deregulierung, Privatisierung und Ökonomisierung aller Lebensbereiche, Abbau und Ökonomisierung des Sozialstaats, Freihandel und Senkung der Staatsquote (d. h. des Anteils des Staates am Sozialprodukt) durch Steuersenkungen und Staatsausgabenkürzungen angestrebt. Und die Deregulierung der Finanzmärkte war hierbei gewissermaßen die Speerspitze.
Die Gesamtheit der rechtsliberalen Politik wirkt entsolidarisierend und individualisierend, und sie tendiert dazu, die Gesellschaft in eine Marktgesellschaft – in der also Marktbeziehungen alles bestimmen – umzuwandeln. Sozialpsychologisch führt das zu einer Vereisung der Gesellschaft.
Und trotz der zur Großen Krise verbundenen Finanz-und Wirtschaftskrise, die 2008 und 2009 ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte, kann bisher keine Rede davon sein, dass diese Entwicklungstendenz bereits zum Stehen gebracht oder gar umgekehrt worden wäre. Guenther Sandleben hat zum Thema Krise ein Buch mit dem Titel „Finanzmarktkrise – Mythos und Wirklichkeit“ (Norderstedt 2011) vorgelegt.
Die Machtverhältnisse sind durch die anhaltende Krise zwar legitimatorisch erschüttert, erweisen sich aber bisher als stabil genug, den rechtsliberalen Kurs im Wesentlichen unverändert fortzusetzen. Dabei spielt der Umstand eine wichtige Rolle, dass die Parteien trotz ihrer Unterschiede mehrfach rechtsliberale Gemeinsamkeiten ausweisen, die eine wahlpolitische Alternative entziehen oder schwer erkennbar machen.
Was ist der Arbeitsmarkt und wozu dient er?
Auf dem Arbeitsmarkt werden Arbeitskräfte als eine besondere Form von Waren gekauft und verkauft. Es geht dabei um Personen mit dem Potenzial, Arbeit zu verausgaben, nicht um bereits realisierte Arbeitsleistungen.
Es wird nur dann eine Arbeitskraft gekauft, wenn für den Käufer die Ungleichung „erwarteter Nutzen größer als erwartete Kosten“ erfüllt ist. Unter Konkurrenzbedingungen auf dem Arbeitsmarkt wird also diejenige Arbeitskraft gekauft werden, der seitens des Käufers der höchste erwartete Überschuss zugeordnet wird. Der Käufer erwartet folglich bei jedem Kauf einen Gewinn oder Nutzenüberschuss über seine Kosten. Nur falls er falsch kalkuliert hat oder die Randbedingungen sich unerwartet ungünstig verändern, kann das Geschäft für ihn negativ ausgehen.
Der Wert, zu dem diese besondere Ware Arbeitskraft gehandelt wird, wird von den Reproduktionskosten bestimmt. Das sind – mit einem geläufigen statistischen Ausdruck – die Lebenshaltungskosten. Der Lohn oder das Gehalt können nach Qualifikation zwar unterschiedlich hoch sein. Aber wenn die Lebenshaltungskosten nicht mehr verdient werden, dann liegt der Preis unter dem Wert der Ware Arbeitskraft. Die Reproduktion ist dann nicht mehr gesichert, und es tritt eine Verarmung ein. Der dem entgegengesetzte Sinn eines Mindestlohns besteht u. a. darin, dies zu verhindern.
Auf dem Arbeitsmarkt werden keine Arbeitsleistungen gehandelt. Arbeitsleistungen entstehen erst im Laufe des Vollzugs der Arbeit im Arbeitsprozess, und die Resultate oder Produkte, die sich daraus ergeben, gehören zum Privateigentum des Käufers der Ware Arbeitskraft.
Die Produktion der Arbeitskräfte erfolgt im Bildungssystem und damit zum Teil auch an Hochschulen. Aber da zukünftige Lohnarbeiter keine Sklaven, sondern freie Menschen sind, ist es nicht die Hochschule, die ihre Produkte am Arbeitsmarkt verkauft, sondern es sind diese selbst, die zwar nicht ihre gesamte Person, aber ihre Ware Arbeitskraft verkaufen. Sie benötigen, um ein Einkommen zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten erwerben zu können, unbedingt einen Käufer ihrer Arbeitskraft. Ob jemand am Arbeitsmarkt über Macht verfügt, hängt deshalb davon ab, ob er ökonomisch in der Lage ist, warten oder auswählen oder einfach nein sagen zu können. Das ist die günstigste Lage, in der sich Bewerber und Bewerberinnen finden können.
Welche Interessen haben die Anbieter am Arbeitsmarkt?
Die Absolventen von Hochschulstudiengängen werden, soweit sie sich nicht selbständig machen, zu Anbietern auf dem Arbeitsmarkt. Ihr wirtschaftliches Interesse zielt zunächst auf ein möglichst hohes Einkommen, dann auf eine stabile Beschäftigung und oft auch auf eine als sinnvoll erlebte Tätigkeit mit akzeptablen Arbeitsbedingungen sowie weiter auf die Perspektive einer Karriere, die mit einem sozialen Aufstieg verbunden ist. Weil die Karriere aber zukünftig höhere Anforderungen stellt, muss die Hochschulqualifikation diese bereits jetzt grundlegend mit abdecken. Dazu gehören auch Inhalte und Befähigungen, die jenseits der Fachausbildung einer generalistischen Bildung zuzuordnen sind.
Die Hochschulqualifikation, die den Interessen der Anbieter entspricht, muss erstens nachhaltig und gegen schnelle Entwertung geschützt sein, indem z. B. Methoden ein hinreichendes Gewicht erhalten, und sie muss zweitens eine Karriere und einen sozialen Aufstieg ermöglichen. Deshalb muss an Hochschulen eine Bildung angestrebt werden, die eine Ausbildung einschließt, aber zugleich darüber hinausgeht.
Welche Interessen haben die Nachfrager am Arbeitsmarkt?
Die Nachfrager sind an Arbeitskräften interessiert, die sie sich zu ihren Zwecken passend unterordnen können. Arbeitskräfte sollen möglichst genau den jeweiligen konkreten Anforderungen entsprechen. Manchmal werden diese Anforderungen unrealistisch überhöht formuliert. Im kirchlichen Arbeitsmarkt gehören zu den Anforderungen teilweise auch Ansprüche an die gesamte Lebensweise, die sonst reine Privatangelegenheit ist. In der Entwicklungsperspektive können auch zukünftige Führungsfunktionen zu diesen Anforderungen gehören; es werden dann Anbieter mit einem entsprechenden Potenzial gesucht.
Arbeitskräfte sollen möglichst geringe oder besser gar keine Einarbeitungskosten verursachen. Sie sollten im Hinblick auf Arbeitsort und Arbeitszeiten möglichst flexibel einsetzbar sein, denn so kann für den Käufer der Nutzen maximiert werden. Ferner ist es günstig, wenn sich die Anbieter auf dem Arbeitsmarkt Konkurrenz machen, weil das die Kosten drückt. Und im praktischen Gebrauch der angekauften Arbeitskraft wird dann versucht, bei gegebenen Kosten deren Nutzung zu maximieren.
Es geht den Nachfragern um eine zu diesen Bedingungen passende Ausbildung, zumindest in der großen Mehrheit der Fälle. Nur im Falle des Ankaufs zukünftiger Führungskräfte wird die Notwendigkeit einer Erweiterung gesehen, dann aber nicht unter den Begriff der Bildung, sondern unter die Begriffe lebenslangen Lernens und der betrieblichen Fort- und Weiterbildung (ggf. bis hin zum MbA) gebracht. Die Formel lautet: Ausbildung ohne Bildung statt Bildung einschließlich Ausbildung.
Welche Interessen haben die Hochschulen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt?
Hochschulen haben zunächst einmal institutionelle Eigeninteressen im Hinblick auf die Wissenschaft im Allgemeinen und die Qualität von Lehre und Forschung im Besonderen. Der Arbeitsmarkt ist aus dieser Sicht von mittelbarem Interesse, und zwar weil er sowohl für die dortigen Anbieter wie für die Nachfrager wichtig ist. Wenn die Hochschulen freie Hand bei der Ausgestaltung der Hochschulbildung haben, dann kann erwartet werden, dass sie die wohlverstandenen Interessen der Anbieter ebenso berücksichtigen werden wie die der Nachfrager. Außerdem besteht dann die Chance, dass auch Interessen des Gemeinwesens in den Blick geraten, indem es in der Lehre auch um die Bildung moralisch und politisch urteilsfähiger demokratischer Subjekte gehen kann und muss.
Worauf zielte die neoliberale Transformation der Hochschulen ab?
Sie zielte und zielt m. E. weiterhin darauf ab, dass, indem rechtspolitisch eine Reihe von Bedingungen durchgesetzt worden sind, dafür gesorgt wurde, dass die Hochschulen sich, wenn auch indirekt, so doch primär am Interesse der Nachfrager am Arbeitsmarkt orientieren müssen.
Die Kombination von derzeitiger Rechtslage, KMK-Vorgaben, Akkreditierungen und Evaluationen in Verbindung mit den Zielvereinbarungen der Präsidien unter strategischer Kontrolle eines teils extern besetzten Hochschulrates in Verbindung mit einem mit nur schwachen Rechten ausgestatteten Hochschulsenat sichern das ab. Die politisch Konzeption hierfür stammt vom CHE, einem Beratungsunternehmen der Bertelsmann-Stiftung (Detlev Müller-Böling: Die entfesselte Hochschule, Gütersloh 2000).
Das bedeutet in der Konsequenz, dass m. E. die wohlverstandenen Interessen der Anbieter, d. h. der Studenten und Studentinnen, heute nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt werden können, und dasselbe gilt für das Interesse der Hochschule, Lehrinhalte und Studien auch auf das Gemeinwesen zu beziehen. Die akkreditierte modulare Matrix der Lehre ist ein Herrschaftsinstrument, mit dem die Bedienung der Interessen der Nachfrager am Arbeitsmarkt hinreichend gesteuert werden kann.
Ich komme also zu dem Ergebnis, dass bildungspolitisch im Hinblick auf die unterschiedlichen Interessenlagen eine ausgeprägte Einseitigkeit zu Lasten einer ausbalancierten Mehrseitigkeit durchgesetzt worden ist. Die unter Punkt 5 genannten Bedingungen sind deshalb m. E. gegenwärtig nicht mehr erfüllt.
Was müsste verändert werden?
Erstens: Aufklärung und Selbstaufklärung der Studierenden, der zukünftigen Anbieter am Arbeitsmarkt, über ihre Interessen am Studium und am angestrebten Beruf. Das könnte und sollte m. E. unverzüglich auch im Rahmen von Lehrveranstaltungen geleistet werden. Die Studierenden sollten sich selbst für ihre nunmehr sorgsam reflektierten Interessen engagieren. Sie sollten sich mit Unterstützung und Förderung durch die Hochschule selbst zu Subjekten ihrer Bildung machen statt sich damit abzufinden, Objekte einer fremdbestimmten Ausbildung zu bleiben.
Zweitens: Selbstaufklärung der Lehrenden im Hinblick auf Interessen, die bezüglich Forschung und Lehre auf das Gemeinwesen bezogen sind. Diese sollten sorgfältig formuliert, gut begründet und an Beispielen veranschaulicht innerhalb der Institution Hochschule offensiv eingefordert werden, und weitergehend auch gegenüber externen Akteuren sowie der Öffentlichkeit.
Drittens: Die Interessen der Anbieter und diejenigen der Hochschulen müssen zunächst politisch organisiert und abgestimmt und dann in der Öffentlichkeit und im politischen Feld wirksam gemacht werden.
Viertens: Die neoliberale Transformation der Hochschulen sollte auf Grundlage eines veränderten bzw. zu verändernden Kräfteverhältnisses von ihren Verzerrungen und Einseitigkeiten befreit und im Sinne einer demokratisch strukturierten Öffentlichkeit grundlegend korrigiert werden.
Abschließend und ergänzend möchte ich auf meinen Text „Die Zukunft der Hochschulen“ verweisen.
© Günter Buchholz
Vortrag an der FH Hannover Fakultät V am Mittwoch, den 19. Oktober 2011.
Prof. Dr. Güter Buchholz, Jahrgang 1946, hat in Bremen und Wuppertal Wirtschaftswissenschaften studiert, Promotion in Wuppertal 1983 zum Dr. rer. oec., Berufstätigkeit als Senior Consultant, Prof. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Consulting an der FH Hannover, Fakultät IV: Wirtschaft und Informatik, Abteilung Betriebswirtschaft. Seit 2011 emeritiert.