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Wie der Feminismus die freien Wahlen in Deutschland torpediert

In der Frankfurter Allgemeinen beschäftigt sich der Politikwissenschaftler Markus Linden mit der schleichenden Manipulation freier Wahlen durch die feministische Ideologie.

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Leider verschwurbelt er das, worauf er aufmerksam machen möchte, in einem ebenso ausschweifenden wie ermüdenden Schreibstil, als ob er keine Zeitungsleser, sondern Studenten vor sich hätte. Aber man kann den Kern der Sache so herausschälen:

Auf dem Stimmzettel wird nunmehr der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ abgedruckt, außerdem der „Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl“. (…) Noch gewichtiger ist eine Änderung, nach der geschlechtsspezifische Informationen zu den einzelnen Listen auf dem Stimmzettel zu verzeichnen sind. (…) Bei den Wahlen zum Bezirkstag Pfalz, der eine Sonderstellung im Bundesland einnimmt, ist analog dazu der Geschlechteranteil bis zu Platz 15 des jeweiligen Wahlvorschlags anzugeben. (…) Kurzum: Die gendergerechte Demokratie wird in Rheinland-Pfalz zum kommunalen Wahlgrundsatz erhoben, dessen Geltung den Wählenden bei der Stimmabgabe amtlich bewusst gemacht wird. Dass ein niedriger Frauenanteil auf Wahlvorschlägen nunmehr einen offiziellen Makel darstellt, ist beabsichtigt.

Mit anderen Worten: Während die Wähler auf dem Wahlzettel daran erinnert werden, wie wichtig die Gleichberechtigung ist, wird bei jeder einzelnen Partei erwähnt, wieviel Prozent der zur Wahl gestellten Kandidaten männlich und wieviele weiblich sind. Das Ziel ist klar: Der Wähler soll davon abgeschreckt werden, eine Partei zu wählen, die verhältnismäßig viele männliche Kandidaten aufgestellt hat. Eine Partei, die verstärkt Frauen aufstellt, hat dadurch einen Vorteil, selbst wenn innerhalb dieser Partei bekannt ist, dass diese Frauen weniger kompetent oder engagiert sind als ihre männlichen Mitbewerber.

Markus Linden kommentiert:

Warum andere äußerlich bestimmbare Eigenschaften keine Bedeutung für die Abbildbesetzung von Vertretungskörperschaften haben sollen, bleibt indes im Dunkeln. Die sexuelle Orientierung, das Alter, der Migrationshintergrund, die soziale Lage der Bewerber oder (ein gängiger Diskriminierungsgrund in Gemeinden) die bisherige Residenzdauer im Wahlgebiet böten sich an. Womöglich ist man sich aber der Tatsache bewusst, dass die Kriterien zur Sozialstrukturanalyse von Wahllisten potentiell unendlich sind. Damit wird dann aber ein politisches Thema über andere Fragen gestellt. Wenn überhaupt, korreliert der Frauenanteil mit der Repräsentation frauenpolitischer Belange. Andere Themengebiete scheinen dem Gesetzgeber weniger wichtig zu sein, obwohl es wohl außer Zweifel steht, dass etwa die soziale Lage Auswirkungen auf Einstellungen in den meisten Politikbereichen hat.

Aus eben diesem Grund ist es nicht polemisch, sondern beschreibt die Dinge präzise, wenn Männerrechtler davon sprechen, dass in Deutschland inzwischen eine „Femokratie“ herrscht. Demokratische Grundsätze werden zugunsten der feministischen Ideologie ausgehebelt.

Markus Linden weist darauf hin, dass es noch schlimmer hätte kommen können, wenn die Grünen ihre Wünsche komplett durchgesetzt hätten. Die Grünen hatten nämlich vorgeschlagen, dass Parteien denselben Anteil von Kandidaten beider Geschlechter auf die Wahllisten setzen müssen. (Wenn man den Extremfall einer Partei annimmt, die über 50 top-kompetente männliche Kandidaten und über 10 eher maue Kandidatinnen verfügt, dann müssen die 10 Frauen auch dann auf den Wahlzettel gesetzt werden, wenn sie ihren männlichen Mitbewerbern nicht das Wasser reichen können.) Markus Linden führt aus:

Die letztgenannte Regelung war wohl als Schlupfloch für feministische Gruppen zu verstehen. (…) Zahlreiche gesellschaftliche Gruppen unterstützten die Idee. Doch worin soll die spezifische Benachteiligung von Frauen bei Wahlen bestehen? Dass Vertretungskörperschaften sich nicht mit den deskriptiven Merkmalen der Bevölkerung decken, ist Ausdruck des Wahlakts. Man müsste sonst losen. Wahlen sind ohne die Über- und Unterrepräsentation von Bevölkerungsgruppen in Parlamenten nicht vorstellbar.

Insofern berühren die Reformmodelle in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg fundamentale Aspekte der Demokratie. Während sich die hergebrachten Wahlgrundsätze auf Verfahren beziehen, läuft das Prinzip der Gendergerechtigkeit in der vorliegenden Form auf eine am Geschlechtskriterium ausgerichtete Determination des Wahlergebnisses hinaus. Dass sich Parteien Quotenregelungen geben, ist in rechtlicher und gesellschaftspolitischer Hinsicht völlig legitim. Bürgerinnen und Bürger müssen jedoch weiterhin die Freiheit besitzen, parteipolitische Alternativen zur Quotierung formulieren und wählen zu können.

Ganz so radikal kam die grüne Attacke auf das freie Wahlrecht nicht durch. Stattdessen einigte man sich auf einen Kompromiss: Die Parteien sollten nur angeregt werden, ihre Listen geschlechterparitätisch zu besetzen, ohne dass dies mit einem Zwang verbunden war. Allerdings, hierin ist Markus Linden zuzustimmen, ist auch diese unverbindliche Vorschrift in einem Wahlgesetz „ebenso widersinnig wie rechtlich zweifelhaft. Die moralische Bewertung der deskriptiven Qualität von Wahllisten verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.“ Was die Grünen nicht daran gehindert hat, diese feministische Attacke auf das freie Wahlrecht durchzusetzen. Im grünen Weltbild hat der Feminismus Vorrang gegenüber der Demokratie. Und viele gesellschaftliche Gruppen spielen dabei mit, weil sie offenbar davon überzeugt sind, dass die Belange von Feministinnen wesentlich wichtiger sind als die Anliegen jeder anderen gesellschaftlichen Gruppe. Das ist die politische Wirklichkeit im „Frauen unterdrückenden Patriarchat“.

Der Artikel erschien zuerst auf Genderama.

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