In der Kontroverse um eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes werden Sexarbeiterinnen mit fragwürdigen Argumenten pauschal als Opfer abstempelt. Novo-Redaktionsleiter Johannes Richardt fordert stattdessen, die Prostitution konsequent zu legalisieren.
Der Konflikt um die Prostitution ist wohl so alt wie das Gewerbe selbst. In ihm spiegeln sich gesellschaftliche Normen und Moralvorstellungen ebenso wider, wie Erwartungshaltungen an die Rolle des Staates oder an die Fähigkeit der Individuen zur Selbstbestimmung.
So ist es wenig überraschend, dass im gegenwärtigen Klima großflächiger staatlicher Einmischung in alle möglichen Lebensbereiche von der Kinderziehung bis zu unseren Ernährungsgewohnheiten auch der käufliche Sex mal wieder in den Fokus einer vordergründig wohlmeinenden Regulierungsdebatte geraten ist.
Ja, ein Job wie jeder andere war die Prostitution noch nie. Sie wurde immer bekämpft, geächtet, verboten oder zumindest stark reguliert. Lediglich die Begründungen haben sich im Laufe der Zeit gewandelt: Mal hieß es, sie fördere die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten, mal, sie zersetze die eheliche Moral usw. usw. Heutzutage, auch das ist nicht ganz neu, geht es vor allem darum, die Prostituierten vor sich selbst und vor „Menschenhandel und Zwangsprostitution“ zu schützen – u. a. mit diesem Argument wurde im Dezember letzten Jahres in Frankreich ein Gesetz beschlossen, dass eine Bestrafung der Freier nach schwedischem Vorbild vorsieht. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich diese Argumentation als wesentliche Begründung für die Forderung nach einer Verschärfung des 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes (ProstG). [1]
„Die Prostitution wurde immer bekämpft, geächtet, verboten oder zumindest stark reguliert. Lediglich die Begründungen haben sich im Laufe der Zeit gewandelt.“
Das deutsche Gesetz gilt gemeinhin als eines der liberalsten weltweit. Zwar gibt es nach wie vor eine Unzahl diskriminierender Sonderrechte, die den schätzungsweise 200.000 – 400.000 ganz überwiegend weiblichen Sexarbeitern das Leben erschweren (dazu später mehr), aber immerhin ist die Prostitution hier im Gegensatz zu vielen anderen Ländern legal. Und für die Prostitutionsgegner – ganz vornweg die EMMA-Chefin Alice Schwarzer, die mit ihrem „Appell gegen Prostitution“ [2] den Ton in der aktuellen Kontroverse vorgegeben hat – liegt genau hier das Problem: die angebliche Liberalität der hiesigen Gesetzgebung habe Deutschland „zu Europas Drehscheibe für Frauenhandel“ gemacht. Mit dem „Gesetz für Zuhälter und Menschenhändler“ fördere die Bundesrepublik die „moderne Sklaverei“. Bordelle würden nicht kontrolliert, Verbrechen blieben ungesühnt – kurzum: ein rechtsfreier Raum sei entstanden, dem man nur durch stärkere Kontrolle, Überwachung und Bestrafung wieder Herr werden könne.
Prostitution und Menschenhandel
Die Polizei soll’s also richten! Aber ist der behauptete Zusammenhang von legaler Prostitution und Menschenhandel wirklich so eindeutig? Ja, meint etwa eine von Regulierungsbefürwortern immer wieder ins Feld geführte Studie [3] von Seo-Young Cho, Axel Dreher und Eric Neumayer. „In Deutschland, wo Prostitution legal ist, ist der Markt 60 Mal größer als in Schweden, wo Prostitution verboten ist. Gleichzeitig hat Deutschland rund 62 Mal so viele Opfer von Menschenhandel wie Schweden, obwohl die Bevölkerung weniger als zehn Mal so groß ist“, so Dreher gegenüber der ARD.[4]
Kritiker entgegnen, dass die Datenlage in diesem empirisch wenig erforschten Gebiet alles andere als klar sei. Die Studien zum Thema Menschenhandel basieren vor allem auf Schätzungen, fragwürdigen Quellen und Dunkelziffern. [5] Auch eine klare Definition, was unter Menschenhandel eigentlich zu verstehen ist, fehle – Prostituiertenselbsthilfegruppen merken an, dass die übergroße Mehrheit derjenigen Frauen, die auf sogenannte „Schlepperbanden“ zurückgreifen, dies nicht aus Zwang, sondern aus rationalen Erwägungen tue, z. B. weil sich auf Grund der restriktiven Arbeits- und Einwanderungsgesetze ansonsten kaum legale Möglichkeiten der Einreise bieten. Die einzigen handfesten Zahlen zum Thema Menschenhandel, nämlich diejenigen der Polizeilichen Kriminalstatistik, scheinen die Sicht der Prostituiertenaktivisten zu bestätigen. Demnach sind die erfassten Fälle von „Menschenhandel“ (§232 StGB) hierzulande zwischen 2000 und 2012 von 1016 auf 558 – also um ca. 50 Prozent – zurückgegangen. [6]
„Die erfassten Fälle von ‚Menschenhandel‘ sind hierzulande zwischen 2000 und 2012 von 1016 auf 558 – also um ca. 50 Prozent – zurückgegangen.“
Feministischer Paternalismus
Solche Zweifel lassen die in der Regel aus privilegierten bürgerlichen Kreisen stammenden Antiprostitutionskämpfer nicht gelten – sie sehen sich als Anwälte der Opfer und Kämpfer gegen die Finsternis. Bei den in der aktuellen Diskussion weitestgehend ignorierten Prostituiertenselbsthilfegruppen handele es sich ohnehin um gekaufte „LobbyistInnen“ und den Frauen in der Sexindustrie wird pauschal die Befähigung abgesprochen, rational über ihr Leben zu bestimmen. Sie hätten keine Wahl, heißt es. Ihr Lebenswandel sei oft durch frühe Missbrauchs- und Gewalterfahrungen mehr oder weniger vorbestimmt. Hier unterscheiden sich die Argumente der heutigen Antiprostitutionskämpfer erstaunlicherweise kaum von denjenigen des späten 19. Jahrhunderts. Auch die selbsternannten „Abolitionisten“ [7] sahen in Prostituierten unter Rückgriff auf die Sprache der damals noch jungen Psychoanalyse keine zurechnungsfähigen Subjekte, sondern getriebene einer kranken Seele. [8] Der paternalistische Anspruch kleidet sich damals wie heute in psychologisierende Begrifflichkeiten.
Bei aller Kritik an simplifizierenden und entmündigenden Opfermythen muss natürlich auch erwähnt werden, dass es viele Sexarbeiterinnen tatsächlich schwer im Leben hatten und haben. Es geht nicht darum, die Zustände in der Prostitution zu romantisieren. Es gibt kriminellen Zwang und Ausbeutung. Im „Niedriglohnsektor“, in dem eine große Zahl der vor allem aus Osteuropa stammenden Prostituierten arbeitet, liegt mit zum Teil beschämender Bezahlung und schlechten Arbeitsbedingungen vieles im Argen. Für viele Frauen wird die Prostitution zur biografischen Sackgasse.
Natürlich leugnen auch Prostituiertenaktivisten nicht, dass sich Frauen auch auf Grund schlechter Lebensperspektiven für die Arbeit im Sexgewerbe entscheiden – dies gilt aktuell insbesondere für diejenigen, die aus Krisenstaaten Südosteuropas stammen. Mangelnde Bildung, Armut oder Arbeitslosigkeit sind wichtige Faktoren. Andere haben in ihren Heimatländern bereits in der Prostitution gearbeitet und wandern nach Deutschland aus, weil sie dort einfach mehr verdienen können. Wieder andere sind nur ein paar Jahre in der Sexindustrie tätig und überweisen in dieser Zeit Geld in ihre Heimatländer, um ihre Familie zu unterstützen. Die Gründe für den Einstieg in die Branche sind sehr individuell. Aber die geplanten Gängelungen und Repressionen gegenüber Prostituierten, Bordellbetreibern und Freiern werden kaum helfen, vorhandene Missstände dauerhaft zu beseitigen.
Prostitution legalisieren!
Bessere Arbeitsbedingungen und mehr Selbstbestimmung für die Sexarbeiter erreicht man am ehesten durch die konsequente Legalisierung der Prostitution und die Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigkeiten, wie es etwa die Frankfurter Prostituierten-Selbsthilfeorganisation Doña Carmen fordert. Das Problem ist nicht die zu liberale Gesetzgebung hierzulande, sondern dass sie bei weitem noch nicht liberal genug ist! Das rot-grüne ProstG von 2002 war bereits eine Mogelpackung, in der viele der heutigen Missstände und Grauzonen angelegt waren. Nach wie vor ist das Verdikt der „Sittenwidrigkeit“ im Zusammenhang mit Prostitution nicht vollständig abgeschafft, nach wie vor gibt es „Sperrgebiete“ und nach wie vor ist der gewerberechtliche Status der Prostitution unklar, nach wie vor wird sie steuerrechtlich sowie sozialrechtlich diskriminiert.
„Bessere Arbeitsbedingungen und mehr Selbstbestimmung für Sexarbeiter erreicht man am ehesten durch konsequente Legalisierung der Prostitution.“
Leider taucht diese Forderung in der gegenwärtigen Debatte so gut wie gar nicht auf. Es scheint nur noch um die Frage zu gehen, wie sehr das ProstG verschärft werden soll. Der Staat sollte bei der notwendigen gesetzlichen Regulierung der Prostitution jegliche moralische Wertung unterlassen. Für ihn hat der auf Bezahlung erfolgende einvernehmliche Sex zwischen zwei Erwachsenen als Dienstleistung zu gelten – sonst nichts. Bei Zwang und Gewalt greift das bereits bestehende Strafrecht. Dass erwachsene Menschen in unserer Gesellschaftsordnung entscheiden können, wie und an wen sie ihre Arbeitskraft verkaufen, ist ein historischer Fortschritt gegenüber anderen Zeiten, in denen Zünfte, kirchliche oder adelige Autoritäten über das Schicksal der Menschen bestimmten – dieses Recht sollte uneingeschränkt für jeden gelten.
Die aktuelle Kampagne gegen die Missstände im Prostitutionsgewerbe fußt auf schwachen Argumenten und traurigen Vorurteilen gegenüber den dort tätigen Menschen und deren Kunden. Gesellschaftliche Vorurteile werden verfestigt – letztlich mit dem Ziel, die Prostitution in die Illegalität zurückzudrängen. Wenn jemand die Prostitution als unmoralisch oder anstößig erachtet, kann er das gerne tun, aber in einer freiheitlichen Gesellschaft sollte das keine Frage staatlicher Gesetzgebung sein.
Johannes Richardt ist Novo-Redaktionsleiter. Eine Kurzfassung dieses Beitrags ist zuerst am 5. Dezember 2013 unter dem Titel „Käuflichen Sex konsequent legalisieren“ bei Cicero Online erschienen.
Anmerkungen
1 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode: „Deutschlands Zukunft gestalten“, S. 104, online 07.01.2014.
2 Emma: „Appell gegen Prostitution“, online 07.01.2014.
3 Seo-Young Cho, Axel Dreher und Eric Neumayer (2012): „Does Legalized Prostitution Increase Human Trafficking?”, World Development, Vol. 41 2013, S. 67-82, online 07.01.2014.
4 Panorama: „Eu-Studie: Mehr Menschenhandel durch liberales Prostitutionsgesetz“, DasErste.de, online 07.01.2014.
5 Juanita Hennig / Gerhard Walentowitz: „10 Jahre Prostitutionsgesetz: Mehr Menschenhandel durch Legalisierung von Prostitution?“ in: Kritische Justiz, Heft 4 2012 Jahrgang 45.
6 Bundeskriminalamt: „Polizeiliche Kriminalstatistik“, online 07.01.2014.
7 Der Begriff „Abolitionismus“ bezeichnet ursprünglich eine Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei. Antiprostitutionskämpfer vereinnahmten diesen Begriff später ebenfalls für sich. Der heute von Alice Schwarzer im Zusammenhang mit dem Menschenhandel gebrauchte Begriff „white slavery“ stammt ebenfalls aus dieser Zeit.
8 „Wenn wir den Lebenslauf dieser Frauen kennen, ihre Jugend, ihre Psyche, dann werden wir verstehen, was sie so weit brachte, Prostituierte zu werden. Dann werden wir in vielen Fällen zugeben müssen, dass von einer Freiwilligkeit im Sinne eines freien Entschlusses nicht die Rede sein kann.“ (Die österreichische Frauenrechtlerin Berta Pappenheim)
Der Artikel erschien zuerst in NovoArgumente.