Familie, Arbeitsmarkt und Gleichstellungspolitik

FrauKarriere vbcf5234

Wirtschaft, Unternehmen, Profit, Arbeitsmarkt, Konkurrenz auf der einen und Ehe, Familie,  Kindererziehung, Liebe und Vertrauen auf der anderen Seite bezeichnen die beiden Seiten des Widerspruchs zwischen Produktivität und Reproduktivität.

Wenn die wirtschaftliche Seite aufgrund ihres Profitstrebens übergriffig wird, indem sie die privat-familiale Seite nicht mehr respektiert, indem sie versucht, auf deren Ressourcen zuzugreifen, wird das Gleichgewicht gestört.

„Wir“ brauchen die weibliche Arbeitskraft, heißt es dann, auch „wegen des demographischen Wandels“ und „die Frauen müssten sich emanzipieren“ und „für die Kinder müsse es beginnend mit der Kindertagesstätte für unter Dreijährige eine Vollzeitbetreuung“ geben. Und wer das kritisiere, der sei „nicht modern“ und „hänge einem veralteten Familienleitbild“ an, wissen die klugen SPD-Frauen.

FrauKarriere vbcf5234

Einleitung

Ferdinand Knauß schreibt in der Wirtschaftswoche unter dem Titel „Die Lüge von der Vereinbarkeit“:

„Die offenkundige Wahrheit bleibt (…) leider meist unausgesprochen, obwohl sie von Millionen Menschen am eigenen Leib erfahren wird: Wenn Mann und Frau beide in Vollzeit oder „vollzeitnah“ arbeiten, bleibt dem Paar unterm Strich weniger Zeit für die Familie als wenn es nur ein Elternteil tut. Das „bisschen Haushalt“ macht sich eben nicht von allein und Kinder sind keine Gegenstände für Betreuungsmanagement.

Eltern hören und lesen allerorten die Botschaft der Vereinbarkeit. Doch sie erfahren in ihrem eigenen Leben, dass es zwar irgendwie funktioniert – aber nur um den Preis der Vernachlässigung der wichtigsten Menschen in ihrem Leben: der Kinder und des Partners.

Dieser Gegensatz zwischen einem allgegenwärtigem gesellschaftlichem Anspruch und dem Erleben des Scheiterns in der eigenen Realität ist der ideale Nährboden für Stress. Das Ergebnis ist eine erschöpfte Gesellschaft aus Männern und Frauen, die verzweifelt versuchen, zwei oder drei Leben in einem einzigen zu führen.

Eine wachsende Zahl junger Frauen und Männer löst die Vereinbarkeitsillusion auf einfache Weise auf: Sie verzichten auf die Gründung einer Familie. Sie nehmen Roland Berger beim Wort und flexibilisieren ihr Leben ganz und gar: keine Kinder, kein Betreuungsproblem, kein schlechtes Gewissen, kein Stress.

Am besten nicht einmal ein fester Partner, der die berufliche Mobilität einschränken könnte. Berger und Konsorten würden das natürlich nie offen aussprechen, aber eine flexiblere Welt ist eine Welt mit weniger festen Liebesbeziehungen und vor allem weniger Kindern.

Die illusionäre Behauptung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat nicht nur den vordergründigen Zweck, Menschen, die unter keinen Umständen auf die Gründung einer Familie verzichten wollen, dennoch als Vollzeitarbeitskräfte zu motivieren. Sie vernebelt auch einen unbequemen Zusammenhang in modernen Industriegesellschaften, nämlich den zwischen der Produktivität und der Reproduktivität.“

Soweit Ferdinand Knauß; es gibt jedoch eine Lösung, nämlich, nach Christine Bauer-Jelinek, „eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, erst dann ließen sich für beide Geschlechter Beruf, Familie und Selbstentwicklung realisieren.“

Diese Lösung aber ist innerhalb der neoliberal dominierten und globalisierten kapitalistischen Produktionsweise nur sehr schwer realisierbar, weil sie dem Profitstreben direkt entgegensteht. Ein neues Arbeitszeitregime, wie schon von André Gorz vorgeschlagen, wäre die Lösung. Es gibt eine Lösung, aber sie wird blockiert. Das ist das Problem.

Familie und Beruf

Die typische traditionelle Familie besteht aus Mann und Frau als Ehepaar sowie ihren eigenen Kindern. Wenn Familien scheitern, dann entstehen daraus Rest- oder Wrackfamilien (Alleinerziehende Mütter (meist) mit isolierten Vätern), oder Reparaturfamilien (patch work families), oder es bilden sich Scheinfamilien (von homosexuellen Partnern oder mit Adoptivkindern). Diese zuletzt genannte Gruppe steht im Mittelpunkt der heutigen „Familienpolitik“, ohne dass jemals erklärt würde, weshalb das politische Praxis ist.

Die gesellschaftliche Funktion der Familien ist die biologische Reproduktion der menschlichen Gattung, und das heißt: Zeugung, Schwangerschaft, Stillen, Säuglingspflege, Betreuung und Erziehung der Kinder bis ins Erwachsenenalter und die Ermöglichung ihrer Qualifizierung.

Diese intimen und daher privaten Prozesse sind für die Gesellschaft von größter Bedeutung, denn von ihrem Gelingen oder Misslingen  gehen erhebliche positive oder negative Wirkungen aus.

In vorindustrieller Zeit waren Familien oft Großfamilien (Sippen) auf landwirtschaftlicher Grundlage. Im Verlauf der Industrialisierung vollzog sich dann die Herausbildung der modernen Kleinfamilie, die heutzutage vom Zerfall bedroht und dabei ist, ihre Funktionen einzubüßen. Das zeigt sich u. a. an einer statistischen Größe, nämlich der Kinderzahl je Frau, die heute nicht nur in Deutschland deutlich zu niedrig ist, um noch eine Bevölkerungskonstanz zu ermöglichen.

In der Vergangenheit hatte sich eine fast zwangsläufige Arbeitsteilung herausgebildet, die zugleich eine Spezialisierung war. Spezialisierungen bringen innerhalb einer Arbeitsteilung erhebliche Vorteile für alle mit sich, solange es gelingt, die Arbeitsteilung durch zugehörige Formen der Kooperation – sei es in der Gemeinschaftlichkeit der Familie oder sei es über Märkte – aufzuheben.

Während sich der Mann auf den Beruf und den Erwerb des Familieneinkommens spezialisierte und dabei in der Regel Lohnarbeit verrichtete, konzentrierte sich die Frau auf die Kinder und den privaten Haushalt, und dies wegen der fehlenden Mechanisierung mit einer Eigenarbeit in  erheblichem Umfang. Im besitzbürgerlichen Milieu konnten sich die Ehefrauen auf Haushaltspersonal stützen, während sie sich der Kultivierung des Familienlebens widmeten.

Solange es zahlreiche Schwangerschaften und Geburten gab – im 19. Jahrhundert oft mehr als zwanzig -, solange konnte nur ausnahmsweise daran gedacht werden, dass die Frau in das berufliche Feld eintreten könnte. Die Säuglings- und die Müttersterblichkeit waren lange sehr hoch, und die berufliche Erwerbsarbeit der Männer bedrohte oft deren Gesundheit und war nicht selten lebensgefährlich, und das ist vielfach auch heute noch so.

Diese typischen traditionellen Familienverhältnisse, die nicht Ausdruck eines angeblichen „Patriarchats“, sondern Ausdruck einer bestimmten und durchaus angemessenen Form der Arbeitsteilung innerhalb der Familien und ihrer Gemeinschaft waren, begannen sich im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts grundlegend zu wandeln.

Dabei hat der gesellschaftliche Wandel von der industriellen Produktion zu den Dienstleistungen eine wesentliche Rolle gespielt, denn es wurden dadurch von Männern besetzte Arbeitsplätze reduziert, während für Frauen neue und zusätzliche Arbeitsplätze entstanden, und damit erstmals die Möglichkeit, als Frau ebenso wie Männer in das berufliche Feld einzutreten.

Durch die Fortschritte der Medizin waren Mütter- und Säuglingssterblichkeit Vergangenheit geworden. Und die Mechanisierung der Haushalte bis hin zur Halbautomation verringerte in Verbindung mit Produktinnovationen bei Lebensmitteln (z. B. der  Tiefkühlkost) die Eigenarbeit im Haushalt auf ein Restminimum. Einschneidend war zudem die Innovation der die Empfängnis blockierenden Pille für die Frau. Die Anzahl der Kinder je Frau nahm ab, und damit ergab sich für die Frauen eine Leerkapazität, die sich durch Eintritt in das berufliche Feld auslasten ließ, sei es in Teilzeit, sei es in Vollzeit. Hinzu kam, dass Frauen deutlich mehr als früher Berufs- und Studienqualifikationen erwarben.

Daran hatten auch die Unternehmen ein Interesse, denn ein steigendes Arbeitsangebot übt einen erwünschten Druck auf die Löhne aus. Dadurch wird es möglich, zwei Arbeitskräfte statt nur einer zu nutzen und die Löhne so abzusenken, dass nunmehr Mann plus Frau das Einkommen erzielen, das zuvor der Mann als Familieneinkommen alleine erzielte.

In der ideologischen Verhüllung wurden diese Prozesse jedoch als angebliche Emanzipation der Frauen aus dem häuslichen „Patriarchat“ dargestellt.

Es ist vor diesem Hintergrund nicht verwunderlich, dass die traditionelle familiäre Arbeitsteilung derzeit neu ausgehandelt wird, aber das geschieht unnötigerweise mittels schädlicher ideologischer Begrifflichkeiten, die die Auseinandersetzung vergiften. Aber nicht ein ebenso ideologisierter wie verbissener Geschlechterkampf ist nötig, sondern ein verändertes Geschlechterarrangement, das den Bedingungen der gegenwärtigen Gesellschaft besser entspricht als der traditionelle Familientypus.

Solange ein solches Arbeitszeitregime, das eine ausgewogenes Verhältnis von Arbeit im Dienste der Kapitalverwertung einerseits und der familialen Reproduktion andererseits realisieren würde, nicht erreicht worden ist, so lange kann es für beide Geschlechter nur um mehr oder weniger akzeptable Kompromisse gehen. Denn: niemand kann alles haben, weil die Entscheidung für etwas zugleich eine Entscheidung gegen etwas (anderes) ist.

Wenn sich z. B. ein Mann, für seine Familie und weil er nicht wollen kann, durch kollegiale Konkurrenz ausgebootet zu werden, voll auf die Anforderungen des Berufs konzentriert, dann kann er am Aufwachsen seiner Kinder nur am Rande teilhaben, und daher entgeht ihm im Beziehungsbereich, bis hin zur Gefährdung der Ehe, doch sehr viel. Konzentriert sich die Frau umgekehrt auf die Kinder, dann wird ihr die Karriere entgehen und damit Status, Geldeinkommen und alles, was sonst noch damit verbunden ist. Trotzdem mag ein solches eheliches Arrangement gelingen, aber es ist sicherlich gefährdet.

Werden Zwischenlösungen gewählt, bei denen Mann und Frau sich beide beruflich und familiär betätigen, dann gehen für beide Spezialisierungsvorteile auf beiden Seiten verloren, und die Kinder erleiden die Nachteile in Form eingeschränkter Zuwendung und Betreuung. Die Situation mündet schnell in eine arbeitsmäßige und  organisatorische Überforderung von Mann und Frau daher auch der Kinder. Diese Einsicht durch Erfahrung hat z. B. Ferdinand Knauß formuliert, indem er von der „Lüge der Vereinbarkeit“ gesprochen hat:

Eine Ganztagesbetreuung der Kinder könnte dieses Problem zwar organisatorisch entschärfen, aber das ginge zu Lasten der Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Jedoch: Das Motiv von Männern und Frauen, Kinder zu bekommen, wurzelt in dem Wunsch, mit diesen gemeinsam in einer engen Beziehung zu leben. Das ist schließlich der eigentliche Sinn. Sie wollen und bekommen doch nicht Kinder, um sich ihrer im Interesse der Kapitalverwertung schnellstmöglich in  Kindertagesstätten und anderen öffentlichen Einrichtungen zu entledigen, sondern um sich ihnen zu widmen.

Organisiert werden kann vieles, besonders wenn die Mittel eher nicht knapp sind, aber Kinder brauchen vor allem Zuwendung, Bindung, Verlässlichkeit  und Vertrauen, und all dies ergibt sich aus personalen Beziehungen, insbesondere denen zwischen Eltern und Kindern. Familien sind zwar nicht perfekt, aber von besonderen Erfolgen der Heimerziehung ist demgegenüber bisher nichts bekannt geworden. In besonderem Maße gelten diese Bedenken den Kindertagesstätten, die für Kleinkinder unter drei Jahren vorgesehen sind. Sie verdienen deswegen ein Höchstmaß an Skepsis, weil absehbar ist, dass die zu erwartenden psychischen Schäden für die betroffenen Kinder lebenslang anhalten werden. Es ist ein Merkmal der derzeitigen narzisstischen Gesellschaft, dass die Bedürfnisse der Kleinkinder und der Kinder eben nicht im Mittelpunkt stehen. Vielmehr dreht sich alles um die Ansprüche der Erwachsenen, und seien sie noch so abwegig, fragwürdig oder absurd.

Gleichstellungspolitik gegen Gleichberechtigung

Gleichberechtigung, gerade auch im Sinne des Grundgesetzes, meint gleiche Berechtigungen für alle Individuen, also gleiche Chancen und gleiche Zugänge, zum Beispiel zu öffentlichen Ämtern. Alle Individuen sollen gleich behandelt und dadurch nicht diskriminiert werden.

Gleichberechtigung meint nicht Gleichheit im Ergebnis. Eine Gleichstellung im Sinne einer Gleichheit im Ergebnis ist in der bürgerlichen Gesellschaft weder vorgesehen, noch möglich noch wäre sie sinnvoll; dennoch wird sie allein und im offenen Widerspruch zum Grundgesetz vom Feminismus beansprucht. Die Sozialpolitik hat zum Beispiel nicht das Ziel, eine wirtschaftliche Gleichheit im Ergebnis zu erreichen, sondern nur, die Ergebnisse des Arbeits- und Wirtschaftsprozesses durch ein gewisses und oft strittiges Maß an Umverteilung so zu korrigieren, so dass unerwünschte Härten in den Lebensverhältnissen ausgeglichen werden können. Und das ist ein Beitrag zur Stabilität der bürgerlichen Gesellschaft, der Ungleichheiten im wirtschaftlichen Ergebnis eigentümlich sind.

Die Ergebnisse beruflicher Anstrengungen ergeben sich auf Grundlage individueller Motivationen und Bemühungen jeweils im offenen Arbeitsprozess, der das letztliche Gelingen ebenso kennt wie das Scheitern. Es sollen individuelle Leistungen erbracht und danach gesellschaftlich belohnt werden, so dass leistungsstarke Menschen in der Tendenz mehr erreichen als leistungsschwache. Ein solches Ergebnis ist deshalb ein gerechtes Ergebnis. Anders ausgedrückt: Das Leistungsprinzip soll gelten, d. h. individuelle Qualifikation und Leistung sollen maßgeblich sein, und im Vergleich soll das Prinzip der Auslese der (jeweils) bestgeeigneten Person gelten, und zwar ohne Rücksicht auf Merkmale außerhalb der Qualifikation.

In logischer und rechtlicher Hinsicht ist Gleichstellung das genaue Gegenteil der Gleichberechtigung. Die Ähnlichkeit des Wortklangs kann darüber allerdings hinwegtäuschen. Und diese Täuschung ist durchaus erwünscht oder gar beabsichtigt, weil sie die Aushebelung des Prinzips der Gleichberechtigung verschleiern kann und im öffentlichen Bewusstsein tatsächlich bis heute wirksam verschleiert. Den Menschen wird sprachlich suggeriert, dass, wer für Gleichstellung sei, damit für Gleichberechtigung eintrete, während tatsächlich genau das Gegenteil der Fall ist; nur wird das eben erst auf den zweiten Blick erkennbar. Besonders verwirrend wirkt hierbei, dass „Gleichstellung“, manchmal, zum Beispiel von engagierten Homosexuellen, auch im Sinne einer rechtlichen Gleichstellung, im Hinblick auf das Adoptionsrecht etwa, verwendet wird. Die Unschärfe und Uneindeutigkeit des Ausdrucks Gleichstellung nimmt dadurch zu, was seine Eignung als suggestive Formel weiter erhöht.

Quotierungen jeglicher Art setzen voraus, dass Menschen nicht mehr, wie es das Grundgesetz tut,  als Individuen angesehen werden, sondern als Angehörige einer Gruppe, dass also jene Merkmale, die laut Art. 3 (3) des Grundgesetzes gerade nicht entscheidungsrelevant sein sollen, als nunmehr wesentlich hervorgehoben werden, aber nun, um auf dem Wege einer sogenannten „positiven Diskriminierung“ – logisch eine contradictio in adjecto – solche Gruppen zu privilegieren. Jede Gruppenprivilegierung schließt aber eine Diskriminierung jener ein, die nicht zu dieser Gruppe gehören. Und Diskriminierungen jeglicher Art sind vom Grundgesetz verboten. So schließt die Privilegierung von Frauen die Diskriminierung von Männern ein.

Und – falsch – gerechtfertigt wird dieser Verfassungsbruch mit Verweis auf den falschen Hinweis auf einen angeblich bestehenden, tatsächlich aber nicht existenten Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz: Art. 3 (2) Satz 2. Dort ist von Gleichberechtigung die Rede, und auch tatsächliche Gleichberechtigung meint eben nur Gleichberechtigung und nicht Gleichstellung im Ergebnis. Daher beruft sich der Gesetzgeber auch in zahlreichen einfachen Gesetzen, in denen auf einen angeblichen Gleichstellungsauftrag verwiesen wird, zu Unrecht auf das Grundgesetz. Es gibt keinen Gleichstellungsauftrag.

Artikel 3 (2) Satz 2, der erst 1994 eingefügt wurde, lautet:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Dieser Satz ist in dreifacher Hinsicht falsch.

Erstens deswegen, weil die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ nicht Gleichstellung im Ergebnis, sondern die rechtliche Gleichstellung meint, wie z. B. beim oben erwähnten beanspruchten Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Das heißt, die Frauenquotenpolitik ist dadurch nicht gedeckt. Gleichstellung ist das Gegenteil von Gleichberechtigung, und beides zu identifizieren ist ein Denkfehler.

Zweitens ist der zweite Satzteil logisch falsch, weil er eine normative Aussage ist, aber mittels einer normativen Aussage prinzipiell nichts über die empirischen Gegebenheiten, also über die Fakten ausgesagt werden kann. Denn nur das ist der Fall, was der Fall ist.

Lautete jedoch die Formulierung:  „ … wirkt auf die Beseitigung ggf. bestehender Nachteile hin“, dann träfe dieser Einwand zwar nicht mehr zu, aber dann müssten angebliche Benachteiligungen zunächst empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen werden, bevor ein konkreter Handlungsbedarf für den Staat ableitbar wäre. Ein gleichsam pauschaler Handlungsbedarf bestünde dann nicht.

Drittens ist dieser Satz empirisch falsch, weil die bisher behaupteten „bestehenden Nachteile“ jenseits bloßer Behauptungen empirisch nicht nachgewiesen werden konnten; wohl aber liegen Widerlegungen vor. Das heißt: Es gibt empirisch keinen Handlungsbedarf.

Das Gender Pay Gap ist, bestenfalls, das Ergebnis eines Unverständnisses der statistischen Methoden, schlimmstenfalls das Ergebnis einer Fälschung. Das Gender Pension Gap ist die Fortsetzung dieser Irrtümer. Und von der sogenannte „gläsernen Decke“, einer angeblichen unsichtbaren, aber wirksamen „strukturellen“ Aufstiegsschranke für Frauen, hört man, seit die These wissenschaftlich widerlegt worden ist, nun endlich nichts mehr. Auch der Hinweis auf „Unterrepräsentation von Frauen“ ist entweder ein Denkfehler, oder aber ein nackter Verteilungsanspruch ohne Legitimation; beides ist juristisch irrelevant.

Was hinter all dem steht, das ist letztlich ein vulgärer Denkfehler, wonach immer dann eine  Frauendiskriminierung vorläge, wenn sich eine Ungleichheit zu ihren Lasten zeige. Das aber ist Unsinn, weil sich die Individuen aufgrund ihrer Präferenzen in Freiheit unterschiedliche Lebensziele setzen und unterschiedliche Lebenspläne zu verwirklichen trachten. Es gibt hier eine große Vielfalt der Lebensentwürfe und der Lebenswege, und es gibt Unterschiede, nicht nur zwischen Männern und Frauen oder zwischen Heterosexuellen und Homosexuellen, sondern ebenso solche, die mit Ländern und Regionen, oder die mit Stadt und Land oder die mit Begabungen, Neigungen und besonderen Fähigkeiten zusammenhängen.

Die Gleichberechtigung war seit langem verwirklicht, bis die Frauenprivilegierung eingriff, und daher ist sie – jetzt zu Lasten der Männer! – nicht mehr und sogar immer weniger gegeben.

Art. 3 Grundgesetz und Art. 33 Grundgesetz werden heute zu Lasten der Männer systematisch verletzt, nicht zuletzt vom Gesetzgeber.

Eine Rechtfertigung hierfür gibt es nicht. Was wir vorfinden, sind Denkfehler, Irrtümer, Täuschungen und Rechtsbrüche, kurz: die Unwahrheit.

guenter buchholz
Website | + posts

Prof. Dr. Güter Buchholz, Jahrgang 1946, hat in Bremen und Wuppertal Wirtschaftswissenschaften studiert, Promotion in Wuppertal 1983 zum Dr. rer. oec., Berufstätigkeit als Senior Consultant, Prof. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Consulting an der FH Hannover, Fakultät IV: Wirtschaft und Informatik, Abteilung Betriebswirtschaft. Seit 2011 emeritiert.