Warum eigentlich muss Manuela Schwesig nicht zurücktreten?
„Der Fall von Gina-Lisa Lohfink zeigt, dass dringend das Sexualstrafrecht reformiert werden muss. Dass die Vergewaltiger von Gina-Lisa nicht zur Verantwortung gezogen werden und sie selbst stattdessen wegen Falschaussage verurteilt werden soll, sendet ein verheerendes Signal.“
Das schrieb die im Bundestag vertretene Partei Bündnis 90/Die Grünen so am 11. Juni auf ihrer Facebook-Seite, versehen mit einem Bild, mit dem sich die Partei insgesamt im Stil ihrer Wahlplakate zum „TeamGinaLisa“ zählte:
Verlinkt war ein bento-Artikel, dessen Autor Sebastian Maas behauptete, das „kaputte deutsche Recht“ bestrafe Opfer und schütze Täter. Diese harte Formulierung nahm er später selbst zurück, nachdem er sich mit den Sachverhalten des Falls näher vertraut gemacht hatte Auf der Facebook-Seite der grünen Bundespartei ist sie bis heute, 23. August, unverändert.
Katja Dörner, stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, erläuterte im Juni gegenüber dem Spiegel:
„Der Umgang mit Gina-Lisa Lohfink ist erschreckend. Ein Opfer wird zur Täterin gemacht, öffentlich bloßgestellt, es wird ihr nicht geglaubt. Das nimmt anderen Frauen den Mut, eine Vergewaltigung anzuzeigen.“
Gesine Agena aus dem Bundesvorstand der Grünen argumentierte ähnlich:
„Der Fall von Gina-Lisa Lohfink führt uns dabei wieder vor Augen, dass dringend das Sexualstrafrecht reformiert werden muss. Ein ‚Hör auf‘ ist ein Nein. Aber noch immer reicht ein Nein nicht aus, um eine Vergewaltigung strafbar zu machen.“
Sogar eine Bundesministerin schaltete sich in den Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink ein, in dem diese sich mit einer Anklage wegen falscher Verdächtigungen auseinandersetzen musste. Familienministerin Manuela Schwesig erklärte gegenüberSpiegel-Online:
„Wir brauchen die Verschärfung des Sexualstrafrechts, damit endlich in Deutschland die sexuelle Selbstbestimmung voraussetzungslos geschützt wird. (…) ‚Nein heißt nein‘ muss gelten. Ein ‚Hör auf‘ ist deutlich.“
Über Twitter trat auch sie ausdrücklich dem TeamGinaLisa bei:
Am 22. August nun ist Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigungen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Vertreterinnen des TeamsGinaLisahatten schon zuvor vor dem Gerichtsgebäude gestanden und auf einem Plakat „Hass Hass Hass wie noch nie auf die deutsche Justiz und Misogynie“ verkündet – versehen mit einem Bild, das sich an das alte RAF-Logo anlehnt und das ein Schneewittchen mit Maschinengewehr zeigt. Nach dem Urteil skandierten sie nach Angaben des Spiegel: „Bildet Banden, macht sie platt, Macker gibt‘ s in jeder Stadt.“
Wie aber ist es möglich, dass sich eine im Bundestag vertretene Partei und eine Bundesministerin mit diesem unverhohlen verkündeten Hass auf die Justiz und mit dieser Gewaltfreude offen solidarisieren? Und vor allem: Wie ist es möglich, dass das keine Folgen für sie hat?
Warum sich Gina-Lisa Lohfink als Galionsfigur eignete
Die „Causa Lohfink“ tauge als Symbol, so Wolfgang Janisch in der Süddeutschen Zeitung: „Sie steht für die Entgleisung des rechtspolitischen Diskurses.“ In der Debatte um die Reform des Sexualstrafrechts hätten schrille Töne dominiert, „wie etwa die unablässig wiederholte Falschbehauptung, Vergewaltigung setze die körperliche Gegenwehr der Frau voraus.“ Tatsächlich aber sei der Fall ein Beispiel für etwas anderes:
„Wer Täter und wer Opfer war, steht nicht schon in der Phase des frühen Verdachts fest. Vergewaltigung ist ein furchtbares Verbrechen. Aber ein falscher Vorwurf kann eine Existenz vernichten.“
Dass erst ein Gericht entscheidet, wie ein Fall zu bewerten ist – dass es dafür zunächst Beweise sichten, Zeugenaussagen anhören und bewerten muss – und dass ein Urteil nicht per Ferndiagnose von einer Bundesministerin gefällt werden kann: Das sind eigentlich rechtstaatliche Selbstverständlichkeiten.
Schwesig, Dörner und viele andere aber haben den Fall Gina-Lisa Lohfink als Instrument genutzt, um politische Interessen durchzusetzen. Sie haben damit jedoch zugleich in ein laufendes Verfahren eingegriffen, und sie haben den Fall als ein Beispiel dafür aufgebaut, dass die deutsche Justiz nicht bereit sei, vergewaltigte Frauen zu schützen.
Damit haben sie natürlich auch auf Gericht und Staatsanwaltschaft einen erheblichen öffentlichen Druck ausgeübt. Die waren zum Beispiel zu dem Schluss gekommen, Lohfinks auf Video festgehaltene Aufforderung „Hört auf!“ habe sich nicht auf sexuelle Akte, sondern auf deren filmische Dokumentation bezogen. Die Bundesministerin Schwesig legte Gericht und Staatsanwaltschaft gerade diese Prüfung des Beweismaterials, die ihre Aufgabe ist, als Desinteresse am Verfolgen einer Vergewaltigung aus.
Dieser erhebliche Druck hatte möglicherweise keine Folgen auf den Ausgang des gegenwärtigen Falls, auch wenn die zuständige Staatsanwältin, die keineswegs durch Milde gegenüber Sexualtätern bekannt gewesen sei, unter dem massiven öffentlichen Druck gegen sie offenbar erheblich litt – so der Spiegel. (via Genderama, Punkt 2)
Staatsanwaltschaften und Gerichte wissen nun aber in jedem Fall, dass sie massiv unter Druck geraten, dass sie sogar aus der Bundesregierung heraus öffentlich des Desinteresses an der Verfolgung von Vergewaltigungen beschuldigt werden können – wenn sie in solchen Fällen einfach nur sorgfältig ihre Arbeit machen. Die öffentliche Stimmung, die Schwesig und andere hier aufgebaut haben, war also ganz gewiss ein Versuch, die Justiz im Dienste eigener politischer Interessen einzuschüchtern.
Dabei ist auszuschließen, dass sie sich einfach nur geirrt haben, dass sie etwa auf die Beteuerungen Lohfinks hereingefallen wären, sie habe den Vorwurf der Vergewaltigung nicht erfunden. Sie folgen damit eigenen politischen Überzeugungen.
Einer Frau müsse unbedingt geglaubt werden, wenn sie eine Vergewaltigung anzeige – das gelte völlig unabhängig davon, was für ein Mensch diese Frau sei und was für eine Geschichte sie habe. Diese Überzeugung des TeamsGinaLisa hat einen realen Kern, nämlich die Erfahrung, dass in früheren Verfahren das Vorleben von Vergewaltigungsopfern vor Gerichten zu deren Ungunsten und auf sehr belastende Weise ausgebreitet worden ist.
Diese Praxis aber hat sich geändert – wenn auch nicht bei den Angeklagten: Im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann wurde dessen schräge Gestaltung von Frauenbeziehungen genüsslich-voyeuristisch massenmedial ausgeschlachtet. Unabhängig davon, dass er unschuldig war.
Vor allem aber hat das Gericht natürlich weiterhin die Aufgabe, die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen zu bewerten. Lohfinks Behauptung, ihr seien K.O.-Tropfen verabreicht worden, widersprach dem Augenschein der Videos, und sie wurde durch ein medizinisches Gutachten eindeutig widerlegt. Das lässt sich nicht mit einem einfachen Hinweis auf Lohfinks Geschlechtszugehörigkeit aus der Welt reden.
Die Spiegel-Kolumistin Margarete Stokowski aber erweckt – stellvertretend für das ganze TeamGinaLisa – den Eindruck, nur die Aussagen von Frauen würden vor Gericht auf ihre Glaubwürdigkeit hin überprüft:
„Die Frau, das irrationale Wesen, das Freiheit nicht verträgt und sogar vor sich selbst beschützt werden muss.“
Dieser Vorwurf ist realitätsfremd, aber auch projektiv: Stokowski selbst, nicht die Justiz, leugnet schließlich gemeinsame Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Männern und Frauen, und sie selbst betrachtet die Angehörigen des einen Geschlechts als glaubwürdig, die des anderen als unglaubwürdig.
Gerade weil Lohfink als unseriöse Bewohnerin der Klatschspalten und ehemalige Kandidatin von Heidi Klums GNTM bekannt ist, war sie als „Galionsfigur der ‚Nein-heißt-Nein‘-Bewegung“ – so Peter Zudeick im Deutschlandradio – geeignet. Einer Frau müsse schließlich in Vergewaltigungsverfahren einfach deshalb geglaubt werden, weil sie eine Frau ist – nicht deshalb, weil sie glaubwürdig wirke oder weil ihre Glaubwürdigkeit hinreichend belegt worden wäre. Gerade eine extreme Figur wie Lohfink steht also für eine politische Haltung, die Vertrauen in die Aussage einer Frau unabhängig von deren Glaubwürdigkeit einklagt.
Realen Frauen aber, die nicht als Galionsfiguren genutzt werden, schadet dasTeamGinaLisa eher, als dass es ihnen helfen würde. Es zeichnet das Bild einer Justiz, die Frauen feindselig, zumindest aber desinteressiert begegnet. Vor allem aber erweckt es den Eindruck, eine Frau hätte umgehend mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigungen zu rechnen, würde vom Opfer zur Täterin gemacht, wenn sie eine Vergewaltigung anzeige, diese aber nicht beweisen könne. Das ist ebenso falsch wie die Behauptung, Gerichte würden sexuelle Übergriffe erst als Vergewaltigung werten, wenn die Frau sich gewehrt habe. Es schreckt aber Frauen, die vergewaltigt wurden, mit einiger Wahrscheinlichkeit von einer Anzeige ab.
Keine Frau muss ihre Vergewaltigung selbst beweisen, um sie anzeigen zu können. Wenn jemand wegen falscher Verdächtigungen belangt und angeklagt wird, dann, weil er oder sie wissentlich eine falsche Aussage zu Lasten anderer gemacht hat. Eben das wussten Schwesig, die Grünen und andere sehr genau, als sie sich zumTeamGinaLisa bekannten: Ermittlungsbehörden und Gericht waren zu diesem Zeitpunkt schon zu dem Schluss gekommen, hinreichend belegen zu können, dass Lohfink die beiden Männer, mit denen sie Sex hatte, wissentlich falsch beschuldigte.
Eine Ministerin unterstützt eine Straftat. Was passiert dann?
Das ist eine schwerwiegende Straftat – und dies nicht nur, weil die Kosten, die Lohfink Ermittlungsbehörden und Justiz und damit der Allgemeinheit verursacht hat, wohl noch um ein Vielfaches höher sind als ihr Strafmaß (sie selbst wiederum kann ihre aufgefrischte Berühmtheit nutzen, um ins Dschungelcamp einzuziehen und dafür 150.000 Euro zu kassieren).
Sie hätte zudem, wenn sie erfolgreich gewesen wäre, zwei Männer für lange Zeit ins Gefängnis bringen können. Dass diese Männer selbst einen ausgesprochen unsympathischen Eindruck machen, spielt dabei übrigens keine Rolle – das Gesetz schützt schließlich nicht nur sympathische Menschen.
Für diese faktische Freiheitsberaubung wiederum hätte Lohfink Justizbehörden instrumentalisiert – die staatlichen Mittel, die eigentlich zum Schutz aller gegen Gewalt institutionalisiert sind, hätte sie als Instrument ihrer persönlichen Gewalt gegen Einzelne missbraucht.
Zudem ist die bleibende Skrupellosigkeit ihrer Falschaussage dazu geeignet, Misstrauen gegenüber Frauen zu schüren, die eine Vergewaltigung anzeigen: Wer in einer so offenen, lange durchgehaltenen Inszenierung den Vorwurf der Vergewaltigung für eigene Zwecke missbraucht, nimmt billigend in Kauf, damit auch die Glaubwürdigkeit anderer zu beschädigen, die ähnliche Vorwürfe erheben. Sie können dann froh sein über eine Justiz, die einen Fall gründlich untersucht, anstatt sich – wie die Familienministerin – einfach auf ihr Bauchgefühl und auf politische Überzeugungen zu verlassen.
Diese Bundesministerin wiederum hat, wie die gesamte Partei der Grünen, Lohfinks Straftat nicht aus Naivität unterstützt, sondern aus politischem Kalkül. Es ist auszuschließen, dass sie tatsächlich geglaubt hat, Ermittlungsbehörden und Justiz würden ganz ohne Grundlage und allein aus Frauenfeindlichkeit wegen falscher Verdächtigungen gegen Lohfink vorgehen.
Die Ministerin hat die Straftat auch nicht nur nachträglich legitimiert, verharmlost, erklärt oder relativiert, sondern sie hat das Begehen dieser Straftat – die fortgesetzte Falschaussage – unterstützt, und sie hat öffentlichen Druck auf die Justiz ausgeübt, Lohfink wegen dieser Straftat nicht zu belangen.
Das sei eine
„schwer erträgliche Missachtung der Gewaltenteilung, eine Verhöhnung der Gerechtigkeit und mindestens ein Angriff gegen die Unabhängigkeit der Justiz“,
wirft Thomas Fischer in der Zeit Schwesig vor. Aber das ist nicht alles. Schwesig hat auch demonstriert, dass sie sich als Bundesministerin keineswegs für alle gleichermaßen verantwortlich fühlt. Der Schaden, der den der Vergewaltigung beschuldigten Männern hätte entstehen können, ist ihr demonstrativ gleichgültig.
Das ist kein Zufall, sondern passt sich ein in eine Politik, die auf Freund-Feind-Strukturen setzt. Auch die vom Familienministerium finanzierte No Hate Speech-Kampagne macht klare Unterschiede zwischen Gruppen, denen Schutz vor Gewalt und Aggressionen im Netz zusteht – und Gruppen, die diesen Schutz nicht verdient hätten. Eine Kampagne ihres Familienministeriums gegen häusliche Gewalt blendet ganz in diesem Sinn männliche Opfer ebenso aus wie weibliche Täterschaft.
Ähnlich die Grünen. Wer Männer ohnehin als „potenzielle Vergewaltiger“ ansieht, dem liegt es eben nahe, Männer bis zum Beweis des Gegenteils auch tatsächlich als Vergewaltiger zu betrachten. Ein ganz besonders schlimmes Beispiel solcher grünen Geschlechter-Ressentiments: Die fortgesetzten und systematischen Vergewaltigungen von Kindern im Umfeld der Grünen waren für die Partei – so stellt es ihr eigener Bericht dazu fest – auch deswegen lange uninteressant, weil es Jungen waren, die vergewaltigt wurden.
Gar nichts passiert dann: Carl Schmitt statt Helmut Schmidt
Diese Geschlechterfeindschaft passt sich in Freund-Feind-Muster ein, die heute die Politik einer demokratischen Linken leider weithin prägen. Männer vs. Frauen, Reaktionäre vs. Emanzipatorische Kräfte, Rechte vs. Linke, Flüchtlingshasser vs. Unterstützer von Geflüchteten, reaktionäre Eltern vs. emanzipatorische Sexualpädagoginnen etc.etc.: Die fortlaufende Inszenierung solcher Freund-Feind-Strukturen dient wohl dem Zweck, die eigene Konzeptlosigkeit und Leere zu übertünchen und sich selbst gegen die Reaktionäre als Vertreter eineremanzipatorischen Politik darzustellen.
Natürlich aber wurzelt das Denken in solchen Freund-Feind-Mustern seinerseits in den reaktionärsten politischen Traditionen, die überhaupt vorzufinden sind. Für Carl Schmitt, politischer und juristischer Philosoph und ein begeisterter Unterstützer des Nationalsozialismus, konstituiert sich der Bereich des Politischen eben gerade durch die Gegenüberstellungen von Feinden. Ausgerechnet auf diese grundlegende Betonung von Freund-Feind-Mustern bezieht sich eine heutige Linke, ohne sich ganz bewusst zu sein, in welchen Traditionen sie damit steht.
Von Schmitt stammt auch die berühmte Formel, dass Souverän derjenige sei, der über den Ausnahmezustand entscheide. Macht ist hier also eben nicht notwendig mit Verantwortung verknüpft. Macht hat eigentlich erst der, der sich nicht verantworten muss, der sich nach eigenem Gutdünken jederzeit aus der gemeinsamen Ordnung, gemeinsamen Regeln und Gesetzen erheben kann.
Heute lässt sich ein solches undemokratisches Verständnis von Macht leicht über ein Freund-Feind-Denken legitimieren: Wer Macht hat, kann entscheiden, wer der Feind ist – und wer gegen den Feind vorgeht, legitimiert damit seine Macht.
Erst im Rückblick auf solche düsteren Traditionen wird erklärlich, wie es möglich ist, dass eine Bundesministerin folgenlos eine Straftat unterstützen kann – dass sie sich beliebig mit Gruppen solidarisieren kann, die offen ihren Hass auf die rechtsstaatliche Justiz formulieren, die mit Symbolen des politischen Terrors hantieren und die zur Gewalt gegen Einzelne, gegen „Macker“ aufrufen. Da diese Gruppen dem eigenen Lager, nicht dem des Feindes zugerechnet werden, ist es möglich, ihre erheblichen Grenzverletzungen als belanglos oder gar als legitim wahrzunehmen.
So erklärt sich denn auch die Aggressivität gegen rechtsstaatliche Verfahren, die nicht immer schon von Beginn an Freund und Feind unterscheiden, sondern die ergebnisoffen sind.
Es wird auch deutlich, warum der Einsatz politischer Macht sich hier nicht mehr legitimieren muss. In einer Logik, in der eine Ordnung erst in der klaren Abgrenzung gegen den Feind hergestellt wird, ist nicht der Einsatz politischer Gewalt rechenschaftspflichtig, sondern der vorsichtige Umgang mit ihr.
Mit großer Wahrscheinlichkeit sind Schwesig oder den Grünen diese Traditionen ihres politischen Agierens gar nicht bewusst – das bedeutet allerdings nicht, dass sie nicht wirksam wären. Was dann bleibt, ist aber schlimmstenfalls eine nicht ganz einzuordnende Irritation darüber, dass eine Ministerin im Amt offen eine Straftat unterstützen kann, ohne dass das für sie Folgen hätte.
Reale Folgen zeigen sich erst in anderen Bereichen, beispielsweise im erheblichen, schleichenden Ansehensverlust der wichtigsten Partei einer demokratischen Linken. Die SPD lebt bei Wahlen noch von ihren Traditionen, vom Andenken an Otto Wels, Kurt Schumacher, Willy Brandt oder Helmut Schmidt – sie hat sich als Partei allerdings weit von diesen Traditionen entfernt. Erst dadurch wird verständlich, warum Schwesig sich nicht allein im Amt halten kann, sondern noch nicht einmal befürchten muss, dass irgendjemand ihren Rücktritt ins Spiel bringen könnte. Schon gar nicht in ihrer eigenen Partei.
Dass eine Ministerin offen eine Straftat unterstützt, ist ein Skandal. Folgenschwer für die Vertrauenswürdigkeit einer demokratischen Politik wird das aber vor allem dadurch, dass diese Unterstützung als selbstverständliche Möglichkeit eines ministeriellen Agierens erscheint, an der Kritik eigentlich gar nicht nötig wäre.
Eine umfassende Dokumentation zum Urteil, auf die ich mich auch gestützt habe, findet sich bei Genderama.
Der Beitrag erschien zuerst auf Lucas Schoppes Blog: man-tau.com