Andreas Kemper hat in einem Video das “Forum Soziale Inklusion” als Teil eines antifeministischen Netzwerkes dargestellt und dabei Prof. Günter Buchholz, Initiator der „Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik”, angegriffen. Prof. Buchholz antwortet Andreas Kemper in einem Offenen Brief.
Sehr geehrter Herr Kemper,
ich bewundere Ihre von der Kontaktschuld-These geleitete Phantasie, wirklich, das ist sehr eindrucksvoll.
Es gibt leider noch sehr viel mehr Künstler*innen dieser Art. Das ist immer wieder faszinierend, finde ich!
Allerdings beurteile ich alle Leute sehr kritisch, die nur oder fast nur „über“ etwas reden, aber nie oder fast nie „von“ etwas, die sich also nie oder kaum jemals ernsthaft inhaltlich äußern, weil das Inhaltliche ersetzt wird durch einen Strauß ideologischer Vorannahmen. Man weiß daher unausgesprochen immer schon, was richtig und gut ist, und daher auch was es nicht ist. Irren können sich also von vornherein immer nur die anderen. Das ist eine ausgesprochen bequeme Annahme für Leute, die andere mit anderer Sichtweise und anderen Urteilen als Personen angreifen wollen.
Ihre zentrale Vorannahme, Herr Kemper, ist die, daß der Antifeminismus deshalb etwas Schlechtes, weil der Feminismus etwas Gutes sei. Daraus leiten Sie Ihre Rechtfertigung ab, über Antifeministen negativ zu urteilen.
Aber woher wissen Sie das eigentlich? Wie begründen Sie ihre Vorannahme?
Ich sage Ihnen, warum sie falsch ist.
Feminismus ist nichts Gutes, weil er nicht universalistisch ist, denn das männliche Geschlecht wird mittels einer dogmatisch behaupteten Rechtfertigung, nämlich der des sogenannten Patriarchats (oder ersatzweise sogenannter „struktureller Benachteiligungen“), nicht nur ausgeschlossen, sondern systematisch bekämpft. (3)
Aus diesem Grund ist der Feminismus kein Humanismus, sondern er ist ein Anti-Humanismus.
Als Humanist verwerfe ich deshalb den Feminismus.
Was nun die Frankfurter Erklärung gegen Gleichstellungspolitik angeht, so handelt es sich dort um eine Kritik der Frauenquotenpolitik auf Basis von Art. 3 GG und Art. 33 GG.
Es genügt, den Art. 3 GG aufmerksam zu lesen, um zu wissen, daß Gleichstellung kein Begriff des Grundgesetzes ist.
Daraus ergeben sich in logischer Hinsicht Konsequenzen für die einfache Gesetzgebung, soweit diese den Gleichstellungsbegriff verwendet: das heißt nämlich, daß sie insoweit nicht dem Grundgesetz entspricht. (1)
Verstehen Sie das, Herr Kemper?
Was nun den Gender-Begriff angeht haben Sie aus meinem kurzen Beitrag auf Gender-Diskurs selektiv zitiert, aber Sie haben offensichtlich gar nicht verstanden, weshalb ich den Gender-Begriff dort kritisch beurteilt habe. (2)
Ich habe ihn deshalb kritisiert, weil er, soweit damit angeblich „sozial konstruierte“, faktisch aber historisch entwickelte „(geschlechtsspezifische) soziale Rollen“ gemeint sind, z. B. in den vielfältigen und unterschiedlichen historischen Ausgestaltungen der sexuellen Arbeitsteilung in der Menschheitsgeschichte, schlicht trivial ist. Solche Rollengefüge haben sich historisch weltweit in unterschiedlichen Formen entwickelt und verändert, was sich auch in der Gegenwart weiterhin vollzieht. Das mag im einzelnen untersucht werden, aber dazu braucht niemand einen neuen Begriff wie „gender“. Es sei denn, dieser Begriff hätte eine wesentlich andere Funktion, nämlich die einer larvierten Sprechweise über die homoerotische Lebensweise, um deren gesellschaftliche „Normalisierung“ zu befördern. Das dürfte daher der eigentlich Zweck dieser begrifflichen Übernahme aus dem angelsächsischen Sprachraum sein: „Gender“ als „Trojanisches Pferd“.
Es sei angemerkt, daß alle menschlichen Gesellschaften sich durch Arbeit und Fortpflanzung reproduzieren.
Aus genau diesem Grund ist die Bedeutung der menschlichen Sexualität derart zentral: sie sichert biologisch das Überleben der menschlichen Gattung (species), die sich sozial zusätzlich durch Arbeit erhalten muß (Karl Marx).
Wie sich Menschen ansonsten „erotisch“ verhalten, das ist aus dieser Perspektive irrelevant. Wird jedoch die Ebene der Fortpflanzung mit der des bloßen erotischen Verhaltens vertauscht, die dann mit „Gender“ gemeint wird, dann liegt nicht nur ein Kategorienfehler vor. Es handelt sich vielmehr um ein ontologisches Fehlurteil im Hinblick auf das Mensch-Sein.
Und nun tritt dazu noch das soziologistische Fehlurteil hinzu, die Bezugnahme auf die Biologie des Menschen – als eine, aber nicht die einzige Grundlage menschlichen Verhaltens – sei „biologistisch“ oder „essentialistisch“. Aha. Über die menschliche Biologie können fachfremde „Soziologen“ oder „Genderisten“ natürlich besonders kompetent urteilen. Das ist ja klar. (4)
Anmerkungen:
(1) Frankfurter Erklärung
https://www.novo-argumente.com/artikel/qualifikation_statt_quote
(2) http://www.gender-diskurs.de/2016/01/warum-der-gender-begriff-ueberfluessig-und-irrefuehrend-ist/
(3) Heike Diefenbach: Das Patriarchat; siehe: science files / Publikationen / pdf
(4) E. O. Wilson: Die soziale Eroberung der Erde – Eine Biologische Geschichte des Menschen, C. H. Beck: Müchen (2013), 2014;
Ders.: Biologie als Schicksal. Die soziobiologischen Grundlagen menschlichen Verhaltens (1978; dt. 1980).
Der Offene Brief erschien zuerst auf der Seite der Frankfurter Erklärung.
Prof. Dr. Güter Buchholz, Jahrgang 1946, hat in Bremen und Wuppertal Wirtschaftswissenschaften studiert, Promotion in Wuppertal 1983 zum Dr. rer. oec., Berufstätigkeit als Senior Consultant, Prof. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Consulting an der FH Hannover, Fakultät IV: Wirtschaft und Informatik, Abteilung Betriebswirtschaft. Seit 2011 emeritiert.