Justitia-3676453267

Von Kuckuckskindern, Scheinvätern und gehörnten Ehemännern

Immer wieder sage ich, dass sich Deutschland in eine matrilineare Gesellschaft zurückentwickelt hat. Schuld ist der faustische Umgestaltungs- und Schaffensdrang, den Progressive, Feministen und Anhänger des Wohlfahrtsstaats seit Jahrzehnten an den Tag legen.

Justitia-3676453267

Untrügliches Zeichen ist der geänderte Paragraf 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Vater eines Kindes nicht etwa derjenige ist, der es gezeugt hat. Der § 1592 BGB spricht seit 1998 wie zu kleinen Kindern, die noch nicht aufgeklärt sind: „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“.

Zuvor (von 1900 bis 1998) hatte die gleiche Rechtsbestimmung die Zeit der Empfängnis eines Kindes geregelt, diente also der Klärung der biologischen Vaterschaft. Seit 1998 aber, nachdem es schon längst eine Reihe von teilweise 100-prozentigen Methoden zur Bestimmung der Vaterschaft gab, erklärt der Gesetzgeber die leibliche Vaterschaft mehr oder weniger für obsolet. An ihre Stelle tritt so etwas wie die juristische Vaterschaft, die in den Paragrafen 1592 bis 1600 BGB eigenartig verklausuliert daherkommt.

Der tiefere Sinn der massiven staatlichen Einmischung in unsere Privat- und Intimsphäre ist: Die Mutter soll maßgeblich selbst bestimmen können, wer der offizielle Vater, sprich der Unterhaltspflichtige ihres Kindes sein soll. Laut Focus vom 10.08.2012 wachsen in Westeuropa inzwischen rund 10 Prozent der Kinder mit einem Scheinvater auf, sind also sogenannte „Kuckuckskinder“ (unter kuckucksvater.wordpress.com gibt es einen Blog zum Thema).

In dem internetbasierten Buchprojekt „Die Familie und ihre Zerstörer“ heißt es zu den Abstammungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „Bei der Abstammung ist nur eindeutig, wer die Mutter ist (§ 1591 BGB: ´Mutterschaft Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat`). Vaterschaft ist im Gegensatz dazu ein hochkomplexer (rechtlicher) Vorgang, den der Gesetzgeber mit einem ganzen Bündel an Paragraphen zu bändigen versucht“.

Der als Vater willkürlich von der Frau in Anspruch genommene Mann kann die Vaterschaft zwar anfechten, doch die entsprechenden Regelungen (z.B. § 1600 Anfechtungsberechtigte und § 1600b Anfechtungsfristen) sind umfangreich, kompliziert und nur für Fachleute einigermaßen verständlich. Heimliche Vaterschaftstests wurden in Deutschland im Rahmen des Gendiagnostik-Gesetzes von 2010 verboten, sie gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet wird. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 dürfen sie zudem vor Gericht nicht verwertet werden. Mit anderen Worten: Wenn der Mann Klarheit und Gerechtigkeit will, muss er auf die Genehmigung der Kindesmutter hoffen! Die Politik plant, Vaterschaftstests zukünftig generell von der Zustimmung der Mutter (also der potenziellen Unterjublerin) abhängig zu machen.

Die Rechtslage ist verworren, vermittelt aber durchgehend den Eindruck, die Frau von der bürgerlichen Familie befreien zu wollen, ohne dass sie auf die traditionellen Versorgungsansprüche verzichten muss. Unter allen Umständen soll die Mutter eines Kindes einen ihr genehmen (das heißt zahlungskräftigen) „Erzeuger“ bestimmen können, um ihn im Trennungs- oder Scheidungsfall nach dem Verursacherprinzip haftbar zu machen. Das gilt für den leiblichen Vater auch dann, wenn (wie in den meisten Fällen) die Initiative zur Schwangerschaft maßgeblich von der Frau ausging. Ja selbst dann, wenn sie ihren Partner einfach vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Das Interesse des Kindes (zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist), spielt in der Rechtsprechung eine untergeordnete Rolle, ebenso wie die Würde des biologischen Vaters (inklusive sein Umgangsrecht und Sorgerecht) und die Gerechtigkeit gegenüber dem Scheinvater.

Hoffnung macht ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9.11.2011, wonach ein von der Frau zum Vater erkorener Mann von der Kindesmutter Auskunft über den wahren Kindsvater verlangen kann. Gegebenenfalls kann er dann vom biologischen Vater die bisher geleisteten Unterhaltszahlungen zurückfordern (Zeit vom 09.11.2011).

Der Blog „Die Familie und ihre Zerstörer“ fasst zusammen, welche Kulturrevolution in den vergangenen Jahrzehnten unter der Decke passiert ist: „Es ist bemerkenswert, wie Feministinnen für Frauen erst das Recht auf Ehebruch erkämpften (sie nennen das sexuelle Selbstbestimmung), und danach ein ‚Recht auf informationelle Selbstbestimmung‘ fordern, um einen folgenreichen Seitensprung vertuschen und den gehörnten Ehemann weiterhin abkassieren zu können“.

Für verheiratete Frauen stellt die 1998 eingeführte rechtliche Definition von Vaterschaft tatsächlich eine Anstiftung zum Ehebruch dar, so wie es der Karikaturist Trumix auf den Punkt brachte (Cartoon hier). Die Autoren von „Die Familie und ihre Zerstörer“ ziehen das bittere Fazit: „Derb formuliert könnte man sagen, die Ehegattin kann sich (dank der sexuellen Freizügigkeit straffrei) durch das Dorf vögeln, und der Ehemann muss dafür zahlen. Dem Staat ist es egal, wer der biologische Vater ist, solange er einen Zahlesel hat“.

„Wenn eine Ehefrau gegen einen Ehebruch keine Bedenken hat, dann muss sie auch für die Folgen geradestehen und nicht ihr Mann!“, forderte Kuckucksvater Josef Groll in einem öffentlichen Brief vom 17.06.2013 an Barbara Stamm, die Präsidentin des bayerischen Landtages. Außerdem schrieb Groll: „Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ein Ehemann im Einvernehmen mit seiner Ehefrau ein Kind zeugt oder ob er entgegen seinem Willen ein von einem anderen Mann gezeugtes Kind mittels arglistiger Täuschung von seiner Ehefrau untergeschoben bekommt. Im ersten Fall kann der Ehemann mitentscheiden, im zweiten Falle nicht. Das widerspricht nicht nur dem Sinn einer Ehe und dem garantierten Gleichheitsgrundsatz, sondern auch dem verfassungsmäßig verbrieften Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung nach Artikel 2 des Grundgesetzes“.

In allen Lebensbereichen wurde die Frau von Zwängen und Pflichten befreit, die Pflichten des Mannes hat man dagegen nicht nur beibehalten, sondern weiter verschärft. Damit sind der Respekt und die gesellschaftliche Stellung, die der Familienvater ebenso wie die Mutter traditionell genießen, ad absurdum geführt. Den geringsten Anteil daran hat, dass das Bundesverfassungsgericht 1959 das Familienoberhaupt als offiziellen Titel abgeschafft hat. Nein, Ursache für den Bedeutungsverlust des Familienvaters ist in erster Linie die unbedingte, staatlich aufoktroyierte Unterhaltspflicht in Verbindung mit der Abschaffung des Schuldprinzips im Scheidungsrecht im Jahre 1977. Auf diese Weise wurde dem Vater und Ehemann das einzig verbliebene und entscheidende Machtmittel aus der Hand geschlagen, nämlich Frau und/oder Kinder notfalls vor die Tür zu setzen und den Geldhahn abdrehen zu können.

Solange die Familie intakt ist und der Familienvater brav die materiellen Ansprüche der Ehegattin (sowie der Kinder) befriedigt, solange wird die faktische Rechtlosigkeit des Familienvaters den Beteiligten größtenteils gar nicht bewusst sein. Das ändert sich spätestens dann, wenn Madame einen neuen (besser verdienenden) Lover gefunden hat und mit ihm Nachwuchs zeugt. Dann kann sie das Kind (früher sagte man „Bastard“) nicht nur straflos ihrem Ehemann unterschieben. Nein, wenn er Zweifel an seiner Vaterschaft äußert und sie sich daraufhin scheiden lässt, dann muss er für das Kuckuckskind, das aus dem Ehebruch seiner Frau hervorging, auch noch Unterhalt bezahlen, und zwar bis es das Studium abgeschlossen hat. Und das kann in Deutschland lange dauern.

Ähnliche Beiträge

  • AUFRUF an von der Quote betroffene Männer und Frauen

    Zum Hintergrund: Die Frauenquote ist inzwischen ein genial aufbereitetes Produkt der Medien, initiiert durch eine kleine Lobby-Gruppe von Frauen, konkreter: eine Gruppe der Radikalfeministinnen. Diese Lobby-Gruppe vermittelt fälschlicherweise den Eindruck, dass sie für “die” Frauen spricht, in realiter arbeitet sie nur für den eigenen Macht-Erhalt und -Gewinn. Dafür hat sich die Frauenquote als ein probates Mittel erwiesen. Die Frauenlobby wurde in den letzten 10 Jahren…

  • Erschienen: „Gender Studies – Wissenschaft oder Ideologie?“

    Was bedeutet “Gender”? Womit beschäftigen sich Gender Studies? Genügen ihre Grundkonzepte und Methoden wissenschaftlichen Standards? Wie beeinflussen Gender Studies die Politik? Die Publikation „Gender Studies – Wissenschaft oder Ideologie?“ informiert über Gender Studies und ihre Auswirkungen auf die Politik. Der Feminismus gehört zu den erfolgreichsten sozialen Bewegungen der neueren Geschichte. Seine neueste Form wird als Genderfeminismus, das mit ihm verbundene Forschungsfeld als Gender Studies bezeichnet….

  • Diskriminierte Männer klagen an

    Diskriminierte Männer reichen Klagen ein, Gerichte bestätigen Verfassungswidrigkeit von Frauenförderung, betroffene Verwaltungen betreiben Schadenbegrenzung, eine ungewöhnliche aber überfällige Geschichte – nach fast 20 Jahren Gleichstellungspolitik in Deutschland. Es ist wohl so, Ideologien verlieren ihre „Strahlekraft“, wenn sie politisch überziehen. Hier geht es um ein Frauenförder-Gesetz. Die Vorgeschichte Ein modernisiertes Dienstrecht sollte in Nordrhein-Westfalen unter Anderem bei Beförderungen die Karrierechancen von weiblichen Beschäftigten erhöhen. Nach einem…

  • Umgekehrter Rassismus? Sexismus?

    Das Weltkulturen Museum in Frankfurt am Main (ohne Bindestrich offiziell so falsch geschrieben) zeigt derzeit eine Ausstellung namens „TRADING STYLE – Weltmode im Dialog“, mit den Modelabels A Kind of Guise (Deutschland), Buki Akib (Nigeria), CassettePlaya (Großbritannien), P.A.M. (Australien) und historischen Objekten aus der Sammlung des Weltkulturen Museums.  Der Text der Ankündigung für die Ausstellung lautet: „Was sagt Mode über unsere Gesellschaft aus? Wie verbreiten…

  • Von der Frauenemanzipation zur Frauenprivilegierung

    Warum die Gleichstellungspolitik keine linke, sondern eine rechte Politik ist Gleichheit meint in logischer Hinsicht immer die Gleichheit des Verschiedenen, denn sonst würde es sich um Identität handeln. Nur was verschieden ist, kann gleich sein. Gleichheit meint weder Identität noch enthält sie den Impuls, Ungleiches gleich machen zu wollen, sondern sie betont die Gleichwertigkeit der Verschiedenen, ohne die Unterschiede biologischer, ethnischer oder kultureller Art zu…

  • „Der abgrundtiefe Hass der Antifeministen“

    In der Schweizer Tageswoche macht Franziska Schutzbach keine halben Sachen, wenn es darum geht, die Männerbewegung als Feindbild aufzubauen und Ideologiekritik in Sachen Feminismus durch rabiate Dämonisierungen abzuwehren. Wer in diesem Stil anderen Menschen „abgrundtiefen Hass“ unterstellt, leistet in Sachen Projektionsarbeit Beachtliches. Einige Auszüge des wegen seiner aggressiven, einpeitschenden Haudrauf-Rhetorik insgesamt lesenswerten Artikels: Wer sich heute feministisch äussert, erntet nicht nur Gegenwind, sondern oft auch…