Am Donnerstag, 25. Juli 2013 erschien in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung (S. 14) ein ausführlicher Bericht über die Personalpolitik an der Universität Hildesheim, deren Schwerpunkt auf der Lehrerausbildung liegt, und zwar unter dem Titel „Uni setzt vermehrt auf Professorinnen“, mit dem Untertitel: „Universität Hildesheim hofft auf Förderung durch Professorinnenprogramm / Bis zu 450 000 Euro jährlich möglich“.
„Die Universität Hildesheim ist in der zweiten Phase des Professorinnenprogramms positiv bewertet worden. Somit winken in den nächsten fünf Jahren bis zu 450 000 Euro jährlich für drei neue Professorinnen.
Insgesamt haben sich sieben niedersächsische Hochschulen für das Professorinnenprogramm von Bund und Ländern beworben. Eine Jury entscheidet nun, ob die Universitäten mit bis zu 150 000 pro Professur gefördert werden. Das Gremium hat unter anderem das Gleichstellungskonzept der Universität Hildesheim gewürdigt. Durch die Fördermittel würden neue Gelder für die Stärkung dieser Gleichstellungs-Maßnahmen frei.“
Laut Auskunft von Isa Lange, der Sprecherin der Universität, sei der Frauenanteil unter den Professuren in den letzten Jahren kontinuierlich auf jetzt 42 Prozent gestiegen. Damit liege Hildesheim weit über dem Bundesdurchschnitt, der bei etwa 20 Prozent liege.
„Die Universität musste für das Professorinnenprogramm belegen, dass Gleichstellungs-Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden, erklärt Silvia Lange, Gleichstellungsbeauftragte. Dazu gehört zum Beispiel das Mentorenprogramm: Studentinnen und Absolventinnen mit und ohne Migrationshintergrund werden in ihrer beruflichen Orientierung von Fachleuten aus Wirtschaft und Politik unterstützt. Im Projekt ´Männer und Grundschullehramt´stellt die Uni jungen Männern das Grundschullehramt als berufliche Perspektive vor. ´Wir müssen noch stärker den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. Viele Frauen geben nach der Promotion ihre wissenschaftliche Karriere auf und entscheiden sich gegen eine Habilitation´, sagt Lange.“
Wer der oben genannten Jury angehört, darüber wird in dem mit (r/jkr) gezeichneten Artikel nichts ausgesagt. Zu vermuten ist, dass das BMBF in Berlin und das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) maßgeblich in ihr vertreten sind.
Es fehlt in dem Artikel jegliche Problematisierung des Vorgangs. Immerhin werden im Rahmen des Professorinnenprogramms Professuren nur für Frauen vergeben, d. h. männliche Bewerber werden von vornherein ausgeschlossen, und zwar nur, um den Frauenanteil auf einen willkürlichen Soll-Wert anzuheben.
Mit dem Art. 3 des Grundgesetzes ist das nicht zu vereinbaren, weil Art. 3 nur von Gleichberechtigung und nicht von Gleichstellung (im Sinne der Erreichung einer Zielquote) spricht:
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und zu Art. 33 (2) steht das Professorinnenprogramm im Gegensatz, denn dieser sichert Folgendes zu:
Art 33
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Wegen dieses Verfassungsbruchs sollten sich Männer auf derartige Stellen bewerben und ggf. den Klageweg beschreiten.
Prof. Dr. Güter Buchholz, Jahrgang 1946, hat in Bremen und Wuppertal Wirtschaftswissenschaften studiert, Promotion in Wuppertal 1983 zum Dr. rer. oec., Berufstätigkeit als Senior Consultant, Prof. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Consulting an der FH Hannover, Fakultät IV: Wirtschaft und Informatik, Abteilung Betriebswirtschaft. Seit 2011 emeritiert.