Wie glaubwürdig sind die Grünen?

Am 22. September ist Bundestagswahl und die GRÜNEN bangen um ihre Stimmen. Zu Recht, wenn man die Pädophilieskandale der letzten Zeit und „die grüne Unfähigkeit, sich zu schämen“ in Betracht zieht. Gerade wurde bekannt, dass offenbar auch Jürgen Trittin persönlich in die Pädophilieaffäre der Grünen verstrickt ist.

Ein Blick zurück

Erinnern Sie sich noch an den 12. Dezember 2012? An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag offiziell Geschlechterapartheid zulasten wehrloser Knaben beschlossen, indem er religiöse Genitalverstümmelung kleiner Jungen absegnete, offiziell benannt als Gesetz „über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“.

Ein Blick auf die Abstimmungsergebnisse wirft Fragen auf. Wieso die Grünen wählen?

50 Prozent der Grünen haben Dafür gestimmt – also FÜR die Legalisierung von Genitalverstümmelung von Knaben! Nur knapp ein Viertel hat dagegen gestimmt, etwa ein Fünftel sich enthalten.

Wie moralisch bankrott ist eine Partei, die:

  • die grundgesetzlichen Menschenrechte von Knaben auf dem Altar der Staatsräson opfert,

  • geltendes Recht durch hastige Sondergesetze für Religionslobbyisten pervertiert,

  • die UN-Kinderrechtskonvention missachtet

  • und alle sachlichen Argumente von Kritikern und Fachleuten genauso vom Tisch wischt

  • wie den Willen der Mehrheit der Bevölkerung in allen Umfragen zum Thema?

Anmerkung: Nur damit kein falscher Eindruck entsteht – die anderen Parteien sind (bis auf die LINKE) bei der Abstimmung keinen Deut besser gewesen (Liste der JA-Stimmen: CDU 92 Prozent, CSU 84 Prozent, FDP 85 Prozent, SPD 61 Prozent, B90/Grüne 50 Prozent, LINKE 23 Prozent)! Besonders Schwarz-Gelb hat alle im Folgenden genannten eingebrachten Gesetzentwürfe der Vergangenheit, rigoros blockiert.

Tom Koenigs‘ Einsatz für die Menschenrechte

Tom Koenigs, MdB und Direktkandidat der Grünen in Hessen, war (und ist noch) Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Bundestag. Noch am 08.07.2010 sagte er bei der Debatte über die Gesetzanträge 17/2424 und 17/2334 im Bundestag:

„Den freiheitsfeindlichen und reaktionären Tendenzen müssen wir eine sachliche Erwägung dessen entgegensetzen, was Menschenrechte und Freiheiten sind, und wo sie durch Menschenrechte und Freiheiten Anderer begrenzt werden. Und nur dann dürfen sie begrenzt werden, wenn sie Freiheiten und Menschenrechten Anderer entgegenstehen. Europa steht dafür, dass das einzelne, schwache Individuum vor Begehrlichkeiten von starken überindividuellen Institutionen geschützt wird, auch vor Staaten, oder Schulen, selbst Religionsgemeinschaften, egal wie hoheitlich, traditionsreich oder hochwürdig sie daherkommen mögen. Wenn wir Abstriche am Schutz derer Menschenrechte zulassen, dann gefährden wir das politische Projekt Europa.“

Genau so sieht es auch bereits unser Grundgesetz:

Artikel 140 GG:

„Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“ , sowie „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“

Das bedeutet, dass die Religionsausübung genau dann ihre Grenzen findet, sobald sie Grundrechte Anderer berührt, einschränkt oder verletzt. Die Religionsfreiheit der Eltern findet somit ihre Grenzen am Grundrecht Anderer – in diesem Fall des Kindes!

Am 17.12.2011 bekannte er bei einer Diskussion zur Religionsfreiheit bzgl. Kopftuch- und Minarettverboten in anderen Ländern noch:

„Religionsfreiheit ist ein Schutzrecht FÜR Religion und VOR Religion! Beide Rechte müssen gekannt und durchgesetzt werden!“

Grün = Kinderrechte Nein, weibliche Vorstände Ja?

Am 06.04.2011 hatte die LINKE einen Antrag 17/5390 eingereicht, in dem die Kinderrechte gestärkt und im Grundgesetz verankert werden sollten:

„7. die schnelle und konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention mit entsprechenden Änderungen auf gesetzlicher und untergesetzlicher Ebene voranzutreiben und hierfür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe empfahl, den Antrag abzulehnen – und zwar mit den Stimmen ALLER Fraktionen gegen die Stimmen der LINKEN! D.h. die Grünen stimmten ebenfalls gegen den Antrag. Die Grünen lehnten den Entwurf mit der Begründung ab, dass es sich „um einen nicht akzeptablen und auch nicht weiterführenden Rundumschlag handle.“ Aufschlussreich, dass sogar an dieser Stelle (mal wieder) von den Grünen die besonderen Bedürfnisse von Frauen nach Spitzenpositionen Beachtung fanden (die im eigentlichen Entwurf gar nicht bedacht waren, da dieser sich ja um Kinderrechte drehte):

„Aufklärungsbedarf gäbe es zudem bei der Frage, inwieweit Deutschland der Forderung nachgehen wolle, mehr einflussreiche Positionen mit Frauen zu besetzen.

In internationalen Abkommen festgeschriebene Kinderrechte brauchen wir nach Grünen-gusto also in Deutschland nicht so ernst zu nehmen, solange wir nur dafür Sorge tragen, dass genug Frauen in einflussreiche Positionen kommen?!

Grün = Doppelstandards?

Am 05.08.2011 antwortete Tom Koenigs auf eine Frage einer Bürgerin zur Verankerung der Kinderrechte im GG, Deutschland solle sich „an den Staaten ein Beispiel nehmen, wo Menschenrechtsverträge Verfassungsrang einnehmen und damit über den einfachen Gesetzen stehen.“ Noch am 01.03.2012 kritisierte er selbst die Hinhaltetaktik zum 7. Protokoll des Europarates zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten:

„Deutschland muss diese Abkommen und Protokolle nicht nur deswegen unterzeichnen, weil sie Missstände hier beheben sollen, wir müssen vielmehr in unserer Menschenrechtspolitik [..] vorbildlich sein, um gegenüber anderen Regierungen glaubwürdig zu sein! Wenn wir unsere eigenen Menschenrechtsinstitutionen schwach halten, ohne Not, wenn wir internationale Abkommen aus opportunistischen Gründen nicht unterzeichnen, ohne Not, dann wenden wir doppelte Standards an und entwerten damit Deutschlands Engagement für die Menschenrechte, auf die wir so stolz sind!“

Tom Koenigs, regionaler MdB der Grünen, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe – stimmte mit JA! Er stimmte FÜR die Legalisierung von Genitalverstümmelung wehrloser Knaben!

Grün = Betroffene in der Anhörung unerwünscht?

Sein Bundestagskollege Jerzy Montag (B90/Grüne) sorgte übrigens (gemeinsam mit Stephan Thomae von der FDP) im Rechtsausschuss persönlich dafür, dass Betroffenenhilfsorganisationen wie etwa dem Verein MOGIS e.V. in der Debatte jegliche Anhörung verweigert wurde! Sieben der neun Mitglieder des Ethikrates waren bereits vorab offene Beschneidungsbefürworter. Eine ergebnisoffene, faire Debatte fand nie statt. Es ging nie um das OB, es gibt von Anfang an nur um das WIE!

Wie glaubwürdig sind die Grünen, wenn selbst ihre verbalen Vorreiter und Wortführer für Menschen- und Kinderrechte, diese beiseite wischen, sobald Religionslobbyisten auch nur öffentlich laut darüber nachdenken, ob „dies zu Ende gedacht, nicht bedeuten würde, dass“ man vielleicht die Nazikeule auspacken könnte…?

Grün = unbequeme Nachfragen nicht erwünscht?

Priska Hinz, MdB der Grünen und Direktkandidatin für den Lahn-Dill Kreis, hat sich auf meine Nachfragen zu den genannten Fakten äußerst genervt mit einem säuerlichen Ton darauf berufen, dass sie sich „nach Abwägung aller Fakten dafür entschieden habe, FÜR das Gesetz zu stimmen“ (Anm.: also gegen Kinderrechte). Meine Nachfrage, ob die Grünen ihr eigenes Parteiprogramm nicht kennen – darin steht auf Seite 235 klipp und klar: „Wir setzen uns für die vorbehaltlose Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein“ – beschloss sie sichtlich genervt knapp, dass „ich ihre Entscheidung dazu doch bitte akzeptieren solle“.

Auf meinen Einwand, warum bei Jungen die Religion (der Eltern) als Argument höher zählte als das Recht des Kindes auf Körperliche Unversehrtheit, während in der Begründung zum Paragraphen 226a (Gesetzentwurf 867/09 vom 08.12.09 ) zur Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung (welcher ca. ein halbes Jahr später nahezu unbemerkt umgesetzt wurde) explizit steht:

„Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen. [..] Entsprechende Eingriffe können durch religiöse, medizinische oder andere Vorstellungen, mit denen sie begründet werden, nicht gerechtfertigt werden. Sie stellen unabhängig von der Einwilligung der Betroffenen strafwürdiges Unrecht dar; die „Einwilligung“ oder gar Veranlassung durch die Sorgeberechtigten ist ein schwerwiegender Missbrauch des Sorgerechts. [..] Der Staat ist verpflichtet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen.“

verabschiedete sie sich hastig, offenkundig dankbar für ihren nächsten Termin beim Christopher Street Day in Gießen.

Fazit

Wie wählbar ist eine Partei, die ihre Verlautbarungen der Vergangenheit eilfertig Lügen straft, sobald ihr „Multikulti“ in Bedrängnis gerät, teilweise nicht mit geltenden Grundrechten und internationalen Menschenrechtskonventionen vereinbar zu sein – zumindest sofern man diese wirklich ernst nimmt? Wie wählbar sind Kandidaten, die unangenehme Fragen zu eigenen Entscheidungen genervt abblocken, oder – wie Tom Koenigs – auf derartige Nachfragen in offenen Briefen gar nicht erst reagieren und es einfach auszusitzen versuchen?

Am 22. September haben Sie die Wahl. Was wird IHR Kriterium sein, wenn die Parteien Ihnen das Blaue vom Himmel zu Arbeitsplätzen, Steuersenkungen, „Gleichbezahlung“ von Frauen, Rentenkürzungen und Mindestlohn versprechen? Wie glaubwürdig ist eine Partei, die den Schwächsten der Gesellschaft – entgegen ihren eigenen Verlautbarungen der Vergangenheit und gegen ihr eigenes offizielles Parteiprogramm – aufgrund ihres Geschlechts den Schutz, den sie verdienen, verweigerte, nur um die Staatsräson zu wahren?

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