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„Recht und Gerechtigkeit“

13. Oktober 2012, von Arne Hoffmann, zuerst erschienen auf Genderama

Das Kachelmann-Buch und die einstweiligen Verfügungen

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Ich konnte mir jüngst auf der Buchmesse noch ein Kachelmann-Buch schnappen, bevor dem Heyne-Verlag die einstweilige Verfügung zugegangen war, die ihn vom weiteren Vertrieb von Büchern mit der vollen Namensnennung von Claudia D. abhält. Ob der Verlag gegen einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts Mannheim Beschwerde einlegen wird, steht im übrigen abzuwarten. Die Heyne-Rechtsabteilung konnte ja mehrere gute Gründe nennen, warum die volle Namensnennung juristisch zu vertreten sein dürfte.

Auf der Heimfahrt habe ich schon ein wenig in dem Buch quergelesen. Besonders pikant ist das Nachwort Ralf Höckers, einem von Kachelmanns Anwälten, der darin über eine Reihe einstweiliger Verfügungen berichtet, die für weit weniger Medientrara sorgten als die aktuelle Verfügung gegen das Kachelmann-Buch:

Nach dem Freispruch griffen wir erfolgreich nachverurteilende Berichte an, die andeuteten, dass Kachelmann die Tat möglicherweise doch begangen habe. So bezeichnete eine frauenbewegte Staatsanwältin die Anzeigenerstatterin unbeirrt als „Geschädigte“. Andere sprachen immer noch von dem „Opfer“ – und meinten nicht etwa Kachelmann, sondern Claudia D. [Name in meiner Fassung des Buches natürlich ausgeschrieben. A.H.] Alice Schwarzer erfand sogar Richteräußerungen, um fälschlich zu suggerieren, dass das Gericht es angeblich genauso sehe wie sie, nämlich dass Herr Kachelmann trotz seines glasklaren Freispruchs wahrscheinlich doch schuldig sei. Alice Schwarzer war überhaupt eine unserer „Dauerkundinnen“. Wir ließen ihre rechtswidrigen Kachelmann-Artikel mit mehr als einem halben Dutzend einstweiliger Verfügungen verbieten. Das beeindruckte sie zunächst wenig. Man gewann den Eindruck, dass gerichtliche Verbote Frau Schwarzer kaum kümmerten. Das änderte sich erst, als wir sie mit Ordnungsgeldern von insgesamt 4.000 Euro belegen ließen und sie als Ergebnis einer Vertragsstrafenklage 14.000 Euro an Kachelmanns ersten Verteidiger bezahlen musste. Inzwischen hat Frau Schwarzer nach eigenen Angaben auch ihr lange verfolgtes Projekt eines Kachelmann-Buches aufgegeben. Sie räumte ein, dass die ständigen anwaltlichen Interventionen zermürbend seien, behauptete aber, dass sie das Buch aus einem anderen Grund nicht mehr schreiben wolle: Sie findet den Fall jetzt zu „eklig“.

recht-und-gerechtigkeitDie Geldstrafen, die Alice Schwarzer für ihr stures Ignorieren des Rechtsstaats erhielt, dürfte sie nach der jüngsten mehr als üppigen finanziellen Zuwendung von Frauenministerin Schröder allerdings flott wettgemacht haben. So läuft das nun mal im Frauen knechtenden Patriarchat, das Schwarzer für diese Form des Schmierenjournalismus zwei Bundesverdienstkreuze hinterhergeschmissen hat. Man darf also wohl davon ausgehen, dass sie auf dieselbe Tour weitermacht wie bisher.

Und tatsächlich finden wir auf der EMMA-Website weiterhin Artikel, die so tun, als wäre Kachelmann trotz seines Freispruchs noch ein Mensch zweiter Klasse, der sich nicht einmal in eigener Sache äußern dürfe:

Man sollte eigentlich meinen, dass jemand, der einer Vergewaltigung mit vorgehaltenem Messer angeklagt ist und nach acht quälenden Monaten zwar freigesprochen wird – aber nicht etwa wegen „erwiesener Unschuld“
(…), dass so einer Grund hat zum Schweigen.

Das ist die Welt, die sich Alice Schwarzer wünscht: eine Welt, in der einem Mann der Mund gestopft werden kann, wenn jemand ihn nur ausreichend schlimmer Dinge beschuldigt. Wie in der Situation, um die es hier ging, die Unschuld eines Mannes überhaupt zweifelsfrei vor Gericht erwiesen werden kann, dürfte für immer das Geheiminis der EMMA-Chefin bleiben.Was man hingegen tatsächlich meinen sollte, ist, dass eine Frau wie Alice Schwarzer, die vor Gericht im Gegensatz zu Kachelmann NICHT freigesprochen, sondern mit einer Strafe nach der anderen belegt wurde, allmählich aufhören sollte, dummes Zeug zu erzählen. Denn sie gibt inzwischen in der Tat eine mehr als peinliche Figur damit ab.

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