„Equal Pay“ – eine Scheindebatte!

Am 21. März wurde der diesjährige „equal pay day“ bundesweit veranstaltet, mit vielen Events, finanziell unterstützt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zentrales Thema dieser Veranstaltungen war die vom Statistischen Bundesamt (destatis) in Höhe von aktuell 22 Prozent errechnete Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen.Der Begriff Entgeltlücke und die Forderung, sie doch endlich zu schließen, wurden in den letzten Jahren sehr offensiv vorgetragen, mitunter in missverständlicher Weise und selten unter Würdigung der Sachzusammenhänge. Wir wollen versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Zuerst ist festzustellen, dass in Deutschland Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen in Höhe von 22 Prozent bestehen. Diese statistisch errechnete Differenz bedeutet jedoch nicht, dass Männer und Frauen in Deutschland für die gleiche Tätigkeit unterschiedlich bezahlt werden.  Eine seriöse Beschäftigung mit dem Thema erscheint notwendig.

Folgen wir dem Rechengang von destatis, dann vergleichen wir nicht Stundenlöhne von Männern und Frauen – und schon gar nicht gleiche Tätigkeiten. destatis addiert vielmehr Monats- und Jahreseinkommen von Frauen und Männern und vergleicht diese Summen. So ergibt sich ein rechnerischer Unterschied in Höhe von 22 Prozent – der sogenannte unbereinigte gender pay gap. 

Unbereinigt deswegen, weil in diese Rechnung sämtliche Teilzeittätigkeiten einfließen sowie atypische Beschäftigungen, die sogenannten 450 Euro – Minijobs (beides vorwiegend von Frauen ausgeübt). Auch werden unterschiedliche Branchen miteinander verglichen. So stellt destatis beispielsweise die Einkommen von Friseurinnen den Einkommen von Geschäftsführern (überwiegend männlich) gegenüber oder von Flugbegleiterinnen denen von Flugkapitänen oder Ingenieuren (überwiegend männlich). Weiter fehlen in den Berechnungen von destatis große Bereiche des Wirtschaftens, so der gesamte Öffentliche Dienst und die Beschäftigten im Sozialversicherungswesen. Weitere Verfälschungen entstehen dadurch, dass unbezahlte Überstunden (vorwiegend von Männern geleistet) nicht erfasst werden können.

Trotz dieses fast willkürlichen Vorgehens macht es Sinn, sich mit dem unbereinigten gender pay gap auseinander zu setzen, besitzt er doch Aussagekraft über die tatsächliche Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft, insbesondere überdie Soziale Inklusion von Frauen im Arbeitsmarkt. Er macht folgende Zusammenhänge sichtbar und drückt sie in Zahlen aus:

  • Frauen stehen pauschal in geringerem Umfang in bezahlter Erwerbstätigkeit als Männer

  • Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit als Männer

  • Frauen arbeiten häufiger unter atypischen Bedingungen (Minijobs) als Männer

  • Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt häufiger und länger als Männer

  • Frauen setzen andere Präferenzen in ihrer Berufswahl als Männer (z.B. nach Sicherheit,  Flexibilität oder Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes)

  • Frauen sind weniger oft in Tätigkeiten zu finden, in denen leistungsbezogen vergütet wird

  • Frauen wollen mehrheitlich keine „familienfernen Lebensnomaden“ sein

  • Frauen fehlen häufig am oberen Ende der Karriereleiter

Bis noch vor wenigen Jahren wurden diese Zusammenhänge im öffentlichen Diskurs ignoriert. Als Ursache für die tatsächlich bestehende Lohnlücke wurde einzig männliche Diskriminierung ausgemacht. Männer würden Frauen im Erwerbsleben benachteiligen, behindern oder die Realisierung ihrer Karrierewünsche verhindern, so lautete die Botschaft. Diese emotional aufgeladene, vordergründige und unglückliche Präsentation von Symptomen hat sich mittlerweile etwas abgeschwächt und es besteht heute durchaus eine Chance auf inhaltliche Auseinandersetzung mit den wahren Ursachen des gender pay gaps, also der ungleichen Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt.

Diese Ungleichheit ist offenbar nicht durch berufliche Hemmnisse verursacht. Sie ist Folge privater Entscheidungen von (Ehe-) Partnern respektive von Frauen und Müttern, die ein Zuhause-Bleiben bezahlter Erwerbstätigkeit vorziehen. Der Staat unterstützt diese Entscheidungen mit strukturellen Fehlanreizen und der Festschreibung von tradierten Rollenstereotypen (wie das männliche Alleinverdiener- bzw. das weibliche Hinzuverdiener-Modell). Als Fehlanreize gelten in diesem Sinne:

  • das Ehegattensplitting im Steuerrecht, das tradierte Rollenstereotypen begünstigt und befördert,

  • die beitragsfreie Mitversicherung der Ehefrau in der Gesetzlichen Krankenversicherung beim Alleinverdienenden Ehegatten,

  • die Möglichkeiten zum „Zuverdienen“ durch atypische Beschäftigung, den sog. 450 Euro – Minijobs als sozialversicherungsfreie Tätigkeiten.

Diese Strukturen begünstigen längere Erwerbsunterbrechungen für Frauen, erweisen sich als hohe Hürden zum beruflichen Wiedereinstieg und stellen in der Folge deutliche Karrierehemmnisse dar. Mitunter sind sie ursächlich für drohende Altersarmut für Frauen.

Neben diesen Fehlanreizen bestehen hierzulande große strukturelle Defizite. Die deutsche Politik unterstützt Familien noch bei weitem nicht in dem Maß, wie es in vielen anderen europäischen Ländern üblich ist. Der klare Wille zur Förderung des Ausbaus der nötigen Betreuungsinfrastruktur ist nicht erkennbar. Es fehlen 

  • flächendeckende Angebote für qualifizierte Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche an Grund- und weiterführenden Schulen und

  • flächendeckend  flexible Öffnungszeiten in Kindergärten für Vorschulkinder, auch in Ferienzeiten zur Entlastung der erwerbstätigen Eltern.

So erscheinen die Ausführungen des  Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) nur als logisch; Frauen übernehmen „weiterhin überwiegend die Verpflichtungen zur Betreuung und Pflege von Kindern und älteren Angehörigen.“ Sie unterbrechen „ihre berufliche Tätigkeit Kind-bedingt nicht nur häufiger, sondern auch länger als Männer. Und bei der Rückkehr aus einer Kind-bedingten Erwerbspause erfolgt häufig ein Wechsel des Erwerbsumfangs.“

Laut aktueller Studie des IW liegt in Deutschland der Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern bei gleicher Tätigkeit bei weniger als 2 Prozent, sofern  Frauen spätestens nach 18 Monaten nach der Geburt ihres Kindes in ihre Erwerbstätigkeit zurückkehren. Das überrascht nicht, gelten doch in Deutschland:

  • Tarifverträge für Frau und Mann gleich,

  • BAT-Tarife für Frau und Mann gleich (öffentlicher Dienst),

  • Mindestlöhne für Frau und Mann gleich.

Auch sind seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts keine Gerichtsverfahren anhängig wegen unterschiedlicher Bezahlung aufgrund des Geschlechts.

Wir benötigen ein Ende der Scheindebatte „equal pay“, die sich lediglich mit gesellschaftlichen Symptomen, aber nicht mit ihren Ursachen beschäftigt. Das Thema der Kampagne sollte stattdessen heißen: „Stärkung der Sozialen Inklusion von Frauen am Arbeitsmarkt“, wie von der Europäischen Kommission in ihrer „strategy for gender equality between women and men 2015“ eingefordert.

Ähnliche Beiträge

  • Grüne Staatsrätin fordert: „Schluss mit der Umerziehung von Frauen und Männern!“

    „Wir müssen die Geschlechterfrage neu denken!“ verkündet das Backcover von Gisela Erlers jüngst erschienenem Buch Schluss mit der Umerziehung!: Vom artgerechten Umgang mit den Geschlechtern. Weiter heißt es dort: „Warum sind Frauen in Spitzenpositionen so spärlich vertreten? Warum sind Jungen so häufig Bildungsverlierer? Es sind unterschiedliche Anreize, die beide Geschlechter antreiben. Frauen sind nicht für die männlich geprägten Spielregeln der Arbeitswelt zu gewinnen, Jungen nicht…

  • Der radikale Biologismus des Gender-Mainstreamings

    Bei der Frauenquotenpolitik geht es darum, ein Mittel zu finden, um sich auf dem Arbeitsmarkt und in den Personalhierarchien privater Unternehmungen und öffentlicher Organisationen in der subjektiv als übermächtig erlebten Konkurrenz gegenüber Männern Sondervorteile zu verschaffen. In der Durchsetzung dieser Interessen gibt es bis hin zum offenen Verfassungsbruch kaum Hemmungen. Allerdings muss der feministischen Rechtfertigungsrhetorik, die hierfür entwickelt worden ist („Geschlechtergerechtigkeit“ usw.), Respekt gezollt werden….

  • Qualifikation statt Quote

    Ralf E. Geiling interviewt Günter Buchholz Prof. Buchholz, halten Sie eine gesetzlich geregelte Frauenquote für sinnvoll? Was ist eine Frauenquote? Eine Frauenquote ist nicht Ausdruck des Leistungsprinzips, sondern Ausdruck des konkurrierenden Proporzprinzips, das beispielsweise in der Parteipolitik weithin üblich ist. Stellen oder Positionen werden bei Anwendung des Proporzprinzips nicht nach den Entscheidungskriterien Eignung und Leistung, sondern nach einem willkürlich gewählten Entscheidungskriterium vergeben. Im Falle der…

  • Scheidungen: Wenn’s ums Geld geht

    Ein erster Bericht über die Schäden, die feministische Politik anrichtet – und zwar für die Volkswirtschaft, das Rechtssystem, für Kinder und Väter. Dabei wird eine neue Art von Armut künstlich erzeugt. Zur Zeit der Wahlkämpfe – besonders wenn Regierungen um ihren Fortbestand fürchten – ist oft die Rede von „sozialer Ungerechtigkeit“ und der wachsenden Armut in Deutschland. Politische Diskussionen erschöpfen sich dann darin, sich gegenseitig…

  • Der ritterliche Justizminister als galanter Retter schwacher Frauen

    /media/com_podcastmanager/Der-ritterliche-Justizminister.mp3 Auf einer Konferenz über Männergewalt hat in den 80er Jahren in Frankfurt am Main eine Psychoanalytikerin die strafrechtliche Utopie entworfen, der zufolge Frauen allein darüber entscheiden sollten, ob ihnen Gewalt angetan wurde oder nicht. Schließlich seien sie dafür Spezialisten – und niemand sonst. Irgendwo am Rande sollte ein Richter, vorzugsweise eine Richterin, das bestätigen. Rechtsförmigkeit wäre damit mehr oder weniger abgeschafft und durchs Rechthabenwollen…

  • Infopaket zur Gleichstellungspolitik II

    07. Juni 2014 In den Leitmedien herrscht eine sehr einseitige Berichterstattung zur Gleichstellungspolitik; Die Gleichstellungspolitik wird dort meist unkritisch propagiert, wobei unbegründete und falsche Informationen verbreitet werden. Das betrifft beispielsweise die längst als falsch erwiesene Behauptung von einem dreiundzwanzigprozentigen Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen sowie die Mär von der „Gläsernen Decke“. Unser Infopaket behandelt kritisch die wichtigsten Themen zur Gleichstellungspolitik: Grundbegriffe der Gleichstellungspolitik (Gleichstellung versus…