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Die Frauenquote verstößt gegen Menschenrechte

Der Menschenrechtsaktivist Aaron Rhodes äußert Bedenken gegen die gesetzliche Frauenquote, die in der Debatte zur Frauenquote bis dato kaum Beachtung fanden.

Aaron Rhodes ist ein bekannter Menschenrechtsaktivist. Er ist Mitbegründer von Freedom Rights Project, einer Initiative, die sich mit der Menschenrechtsproblematik im internationalen Recht beschäftigt. Rhodes engagiert sich weltweit für die Einhaltung von Menschenrechten.

In seinem auf Zeit Online erschienenen Artikel unter dem Titel „Mannomann“ macht er darauf aufmerksam, dass die Frauenquote den Menschenrechten widerspricht (ich vermute, dass sich den idiotischen Titel „Mannomann“ nicht Aaron Rhodes selbst, sondern eine Redakteurin von Zeit Online ausgedacht hat).

In der Debatte zur Frauenquote spielen Rhodes zufolge Menschenrechte keine Rolle. Man muss dazu anmerken, dass diese Diagnose nur auf die Mainstream-Medien zutrifft. In unabhängigen Internet-Medien wird immer wieder auf die Verfassungswidrigkeit der Frauenquote hingewiesen, z. B. von dem Quoten-Gegner Prof. Günter Buchholz (vgl. „Entweder Gleichberechtigung – oder Gleichstellung!“). Da in den bundesdeutschen Verfassungsgrundsätzen Menschenrechte zum Ausdruck kommen, kann die Diskussion über die Verfassungswidrigkeit der Frauenquote auch als eine Diskussion über die Verletzung von Menschenrechten betrachtet werden.

Die Frauenquote verstößt nach Rhodes gegen die Menschenrechte,

„denn eine Gruppe zum Nachteil einer anderen Gruppe zu privilegieren, widerspricht nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sondern auch den Menschenrechten.“

Rhodes meint damit in erster Linie die Gleichheit vor dem Gesetz: Menschen sollten vor dem Gesetz gleich behandelt werden, d.h. unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion usw. Die Frauenquote privilegiert Frauen zum Nachteil von Männern. Sie stellt somit eine Diskriminierung von Männern dar.

Die Frauenquote wird oft damit begründet, dass sie Vorteile für die Gesellschaft, insbesondere für die Wirtschaft bringe. Das ist für Rhodes eine ganz schwache Begründung, denn

„wenn wir die Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz anderen Zielen opfern, schwächen wir die Menschenrechte und somit unseren Schutz vor Tyrannei und Willkür.“

Menschenrechte dürfen demnach weder relativiert noch instrumentalisiert werden.

Unabhängige Studien belegen, dass die Erhöhung des Frauenanteils in Unternehmen keine Vorteile, sondern eher Nachteile für die Unternehmen bringt (vgl. „Die gesellschaftlichen Kosten einer gesetzlichen Frauenquote“, „Führt die Frauenquote im Vorstand zu einer neuen Finanzkrise?“). Aber auch wenn die Erhöhung des Frauenanteils mit Hilfe der Frauenquote irgendwelche Vorteile hätte, wäre – so Rhodes – die Frauenquote falsch:

„Denn der Preis – die Verhandelbarkeit der Gleichheit vor dem Gesetz – ist zu hoch.“ (Hervorhebung A. U.)

Aaron Rhodes macht in seinem Artikel auf einen weiteren, in den Mainstream-Medien nicht behandelten Aspekt der Quoten-Problematik aufmerksam: Dem Gesetz zur Einführung der Frauenquote, ja überhaupt dem Quoten-Denken liegt ein „rechtlicher Relativismus“ zugrunde: „Prinzipien werden immer so interpretiert, wie es gerade zu den politischen Zielen passt.“ Anders formuliert: Rechtliche Prinzipien werden relativiert und für politische Ziele, die bestimmten Lobbygruppen dienen, instrumentalisiert.

Diesem rechtlichen Relativismus liegt m. E. ein allgemeinerer, umfassenderer Relativismus zugrunde: der postmoderne Relativismus. Ich habe in einigen Artikeln auf die Auswüchse des postmodernen Ungeistes hingewiesen. Für die Postmoderne gibt es keine festen Prinzipien. Alles ist vielmehr kontextbedingt, relativ zu dem jeweiligen sozio-kulturellen Hintergrund, alles kann dekonstruiert und konstruiert werden. Auch Prinzipien bestehen der Postmoderne zufolge relativ zu dem jeweiligen sozio-kulturellen Hintergrund und können nach Bedarf und nach Belieben umgedeutet werden. Sie sind – um die Terminologie von Rhodes zu verwenden – verhandelbar und bestimmten politischen Zielen dienlich zu machen.

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Ich studierte Philosophie, Soziologie und Sprachwissenschaften.
Meine Doktorarbeit schrieb ich über den Begriff der Lebenswelt.

Ich stehe in der Tradition des Humanismus und der Philosophie der Aufklärung. Ich beschäftige mich vorwiegend mit den Themen "Menschenrechte", "Gerechtigkeit", "Gleichberechtigung" und "Demokratie".

In meinen Büchern lege ich besonderen Wert auf Klarheit und Verständlichkeit der Darstellung. Dabei folge ich dem folgenden Motto des Philosophen Karl Raimund Popper: „Wer’s nicht einfach und klar sagen kann, der soll schweigen und weiterarbeiten, bis er’s klar sagen kann“.

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