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Das Gina-Lisa Urteil ist richtig und gut!

…und eine schallende Ohrfeige für die beiden Bundesminister Schwesig und Maas

Bis zuletzt war auch für Experten nicht absehbar, wie das Verfahren rund um das „It-Girl“ Gina-Lisa Lohfink ausgehen würde. Und das nicht etwa deshalb, weil sich Frau Lohfink mit Burkhard Benecken einen echten „Promi-Anwalt“ und selbsterklärten Spezialisten für schlicht jedes Rechtsgebiet ins Boot geholt hatte, der sie aufgrund seiner profunden Kenntnisse hätte „raushauen“ können.

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Erst recht nicht, weil etwa die Beweislage zu dürftig gewesen wäre; das war sie entgegen zahlreicher unsubstantiierter Behauptungen in den Medien von Anfang an nicht.

Zur Erinnerung: Nach dem Sachverständigengutachten war eine Manipulation durch KO-Tropfen ausgeschlossen. Das vermeintliche Opfer Lohfink war in der umfassend auf Video festgehaltenen Nacht wach, ansprechbar und vollständig orientiert. Sie selbst hatte zunächst von einvernehmlichem Sex gesprochen, dann von einer Vergewaltigung, dann von KO-Tropfen. Zusammengefasst: Wer sich ernsthaft mit dem Fall befasste, dem war schnell klar, dass die Schauspielerin Lohfink die Vergewaltigung ganz einfach erfunden hatte. Ob sie das getan hat, um nach der Verbreitung der Sexvideos ihren Ruf zu schützen, so wie es die Staatsanwaltschaft vermutete? In ihrem letzten Wort betonte die Angeklagte jedenfalls, sie sei nicht hier, um berühmt zu werden – nun ja, zu spät.

Über den Autor

Alexander Stevens

Dr. Alexander Stevens ist ausschließlich auf Sexualstrafsachen spezialisierter Anwalt mit Schwerpunkt Missbrauch, Vergewaltigung und Kinderpornographie, eine Spezialisierung die in Deutschland fachlich kaum bzw. nicht vertreten ist. Einem breiten Publikum ist er durch sein am 01. April 2016 erschienenes Buch „Sex vor Gericht“ (Knaur Verlag) bekannt

Nein, man kann der Berliner Justiz nur den größten Respekt zollen, dass sie sich nicht von den größtenteils völlig unkritischen Medien oder den gleichfalls völlig desinformierten Gina-Lisa-Fans ins Handwerk gepfuscht haben zu lassen. Denn einer dieser Fans war der eigene oberste Dienstvorgesetzte – der Bundesjustizminister.

Vor nicht allzu langer Zeit hatten sich völlig unerwartet Bundesminister wie Manuela Schwesig und zuletzt sogar Heiko Maas öffentlich zu dem laufenden Verfahren geäußert. Der Prozessausgang war deshalb völlig offen, denn wie heißt es so schön in einem alten, aber keineswegs veralteten Sprichwort: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.

Wie oft haben wir es schon erlebt, dass sich die Justiz nur allzu liebedienerisch eben jenen politischen Wünschen beugt, welche gerade „en vogue“ sind – denken Sie nur an Gustl Mollath oder den Fall des „Neuburger Notarztes“. In beiden Fällen hatte die Politik recht unverblümt einen Freispruch quasi eingefordert, welcher dann auch prompt geliefert wurde. Dass beide Fälle in Bayern spielten, wo Staatsanwaltschaft und Gericht auch noch mit dem gleichen Personal durchwechseln, ist wohl kein reiner Zufall.

Wie oft hörte ich schon von Richtern und Staatsanwälten die sich gesetzes- aber nicht weisungstreu verhalten hatten, nun einen „EDEKA-Stempel“ (Ende der Karriere) in der Personalakte stehen zu haben. Wie weit es inzwischen mit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien gekommen ist, dass man Richtern und Staatsanwälten huldigen muss, die sich an Recht und  Gesetz halten und sich dabei nicht von mediengeilen Politaktionisten wie Familien- und Justizministern beeinflussen lassen?!

Was ist das für ein Bundesjustizminister, der sich ohne Aktenkenntnis und allem Anschein nach ohne großen Sachverstand in ein laufendes Verfahren öffentlich einmischt? Immerhin wurde im Windschatten dieses „skandalösen Falls“ mal eben mit großem Rückenwind eine sinnlose und handwerklich schlechte Verschärfung des Sexualstrafrechts durchgewinkt.

Der eigentliche Skandal an dem Fall „Gina-Lisa“ ist indes ein anderer. Denn wer die derzeitige Praxis der Justiz rund um die Frage von Falschaussagen bei Sexualdelikten auch nur ansatzweise kennt – und von einem Bundesjustizminister dürfte eine solche Kenntnis im eigenen Wirkungskreis durchaus erwartet werden – weiß, dass die Täter hier quasi nie eine Strafverfolgung zu befürchten haben – Im Gegensatz zu kleinen Schwarzfahrern und Kiffern, wo die Justiz mit aller Härte des Gesetzes zuschlägt.

„Nur“ 7 % aller Vergewaltigungsanzeigen werden laut polizeilicher Kriminalstatistik in der Justiz als erwiesene (!) Falschbeschuldigungen gewertet und somit strafrechtlich verfolgt. Dies obwohl zahlreiche ideologisch gänzlich unverdächtige und seriöse Studien indizieren, dass die wirkliche Zahl deutlich höher liegen dürfte: Wie etwa die des rechtsmedizinischen Instituts Hamburg, das die größte deutsche Opferambulanz betreibt und die Falschbelastungsquote in 27 Prozent der Fälle nachweisen konnte, in denen sich die angeblich Vergewaltigten ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. Selbst Polizeibehörden gehen davon aus, dass die Falschbelastungsquote bei Sexualdelikten deutlich höher liegt, so etwa eine Sachbearbeiterbefragung des LKA Bayern, wonach die erfahrenen Ermittler den Falschbelastungsanteil auf  33,4% schätzen.

Im Umkehrschluss kann man also davon ausgehen, dass wenn die Justiz gegen eine Frau wegen falscher Verdächtigung ermittelt, auch tatsächlich stichhaltige Beweise zur Verfügung stehen. Die Justiz will nämlich trotz der eklatanten Fallzahlen rund um Falschbeschuldigungen um jeden Preis vermeiden, dass wahre Opfer von Sexualtaten von einer all zu harten Gangart gegen mögliche Zweifel am Wahrheitsgehalt davon abgehalten werden, eine Strafanzeige gegen ihren Peiniger zu erstatten. Dass dem so ist, belegt eine Studie des LKA Bayern aus der hervorgeht, dass Anzeigen wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung – mit wenigen Ausnahmen – nur dann von der Polizei an die Staatsanwaltschaft überhaupt abgegeben werden, wenn das vermeintliche Opfer gesteht, den Sachverhalt falsch geschildert zu haben, oder die Beweislage bei Abschluss der Ermittlungen klar gegen die Aussagen des „Opfers“ spricht. Selbst in diesen Fällen wurden noch rund ein Viertel der Strafverfahren ohne Folgen für die mutmaßliche Täterin eingestellt.

 

sex vor gericht ssfeteufMit anderen Worten: selbst ohne Kenntnis des Falls war von Anfang an davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft Berlin wohl sehr gute Gründe hatte, um Frau Lohfink anzuklagen. Das hätte einem Justizminister selbst ohne Aktenkenntnis klar sein müssen, ebenso wie ihm hätte klar sein müssen, dass man sich als Dienstherr nicht in ein laufendes Strafverfahren einmischt um fleißig zu politisieren.

Dass letztlich die Staatsanwaltschaft recht behielt und das Gericht Gina Lisa antragsgemäß verurteilte, lässt immerhin hoffen und setzt das richtige Zeichen: in Richtung eines deplatzierten Justizministers, in Richtung desinformierter Feministinnen, die ohne Akten- und Sachverstand pauschal gegen die „Vergewaltiger-Spezies“  Mann konspirieren, aber insbesondere in Richtung der gut 30 % Falschbeschuldigerinnen wie es Gina-Lisa eine ist. Denn wer einen anderen unschuldig eines schweren, kaum nachweisbaren Verbrechens bezichtigt, um einen wie auch immer gearteten Vorteil zu erhaschen, sei es nur Rache oder eben eine Widerbelebung der eigenen TV-Präsenz, der verdient es, dafür bestraft zu werden.

Man muss sich dabei eines vor Augen halten: Ohne die umfangreichen (Entlastungs-)Beweisvideos wären die beiden Männer vermutlich zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Daher in jedweder Hinsicht Vielen Dank Gina Lisa.

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