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Gleichstellung: 30 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention

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Im Frühjahr 1985 unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland das 7. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin verpflichtet Artikel 5 des Protokolls die unterzeichnenden Staaten zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Ehegatten bezüglich ihrer Rechte und Pflichten in ihren Beziehungen zu ihren Kindern – während einer Ehe ebenso wie nach Auflösung der Ehe.

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Seitdem sind 30 Jahre vergangen – ratifiziert wurde das Protokoll durch die Bundesrepublik nicht. Damit steht die BRD alleine in Europa, lediglich von 2 Ländern flankiert: den Niederlanden und der Türkei. Seitdem trugen 8 Bundesministerinnen – durchgehend von Christ- und Sozialdemokraten gestellt – die Verantwortung im zuständigen Familienministerium. Die Frage stellt sich, weshalb die Ratifizierung unterlassen wurde und immer noch wird. 

Gleichstellung rangiert ganz vorne auf der Agenda von Manuela Schwesig, der mittlerweile 9. Familienministerin seitdem. Wir kennen ihre aktuellen politischen Initiativen zu Frauenpolitik, Quotenregelungen und ihre Gesetzentwürfe zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Wirtschaft und Bundesbehörden.

Gleichstellung von Mann und Frau in der Familienpolitik scheint für die Ministerin jedoch nicht prioritär zu sein. Eine paritätische Aufteilung der Sorge um die Kinder ist in Deutschland bei Trennung und Scheidung nach wie vor per Gesetz nicht vorgesehen. Und das deutsche Steuerrecht beendet sein Verständnis von Familie mit dem Tag der Eheauflösung: „Alleinerziehende“ Mütter kommen lediglich in den Genuss eines Betreuungsfreibetrags, der sie jedoch durchschnittlich mit weniger als 20 Euro pro Monat steuerlich entlastet. Väter werden ab diesem Zeitpunkt steuerlich wie Alleinstehende behandelt – mit Lohnsteuerklasse I.

Viele westliche Länder gestatten ihren Familien nach Auflösung der Ehe das paritätische und einvernehmliche Aufteilen von Betreuungs- und Unterhaltsleistungen. Nicht so in Deutschland: Betreut ein Elternteil seine Kinder zeitlich zu 49 % (und der andere Elternteil zu 51 %), so ist er dennoch verpflichtet, den gesamten Barunterhalt zu leisten. Gleichstellung im Familienrecht? Moderne Geschlechterverhältnisse? Mann und Frau auf Augenhöhe?

Hat sich der Slogan der Frauenbewegung aus den 70er Jahren mittlerweile verschoben von Mein Bauch gehört mir, damals auf Schwangerschaft und das geforderte Recht auf Abtreibung bezogen, in Mein Kind gehört mir? Dazu passend erscheint der alleinige Fokus der Bundesfrauen ministerin – so ihre offizielle Selbstbezeichnung – auf Nöte und Bedürfnisse von „Alleinerziehenden“ Müttern. Väter – sofern sie geschieden sind – werden aus dem Verständnis von Familie exkludiert. So verweigert das Ministerium seit Jahren die Erstellung eines wissenschaftlichen Berichts über ihre Lebenswirklichkeiten. Ihre psychischen, gesundheitlichen und finanziellen Belastungen werden nicht dargestellt, ebenso wenig die Umstände, unter denen Kindesumgang organisiert werden kann bis hin zu fehlenden Daten von vollständig erlittenen Kontaktabbrüchen durch Kindesentfremdung.

Die Botschaft des Protokolls von 1985 erscheint heute als aktueller denn je, obwohl unstrittig ist: Auch Kinder nichtverheirateter Paare haben ein Recht auf ihre beiden Eltern. Ebenso gilt in der anderen Richtung: Auch Eltern, die nicht (mehr) verheiratet sind, haben Rechte in Bezug auf ihre Kinder (neben ihren Pflichten). Die öffentlichen Stellungnahmen des „Familien“-Ministeriums ignorieren jedoch diesen systemischen Ansatz. Frau Schwesig fokussiert einseitig und ausschließlich auf „Alleinerziehende“ Mütter. Getrennt lebende Väter und ihre Rechte kommen in ihrem Duktus nicht vor.

Die Ministerin und ihre Administration scheinen Opfer eines medialen mainstreams geworden zu sein. So wirbt die Bundeshauptstadt seit Jahren in naiver Weise mit dem Slogan Berlin – Stadt der Alleinerziehenden. Betrachten wir den Anteil an Hartz IV-Bezieherinnen an dieser „Familienform“, so kann schwerlich von einem Erfolgsmodell gesprochen werden. Der Anteil der Kinder, die aufwendige und teure Jugendhilfemaßnahmen wie stationäre Unterbringung in Heimen in Anspruch nehmen müssen, ist bei „Alleinerziehenden“ ein Vielfaches gegenüber Paaren, die zusammen für ihre Kinder sorgen. Wer trägt diese Kosten und die Folgelasten?

Der „alleinerziehende“ Vater wie auch die „alleinerziehende“ Mutter verfügen lediglich über die Hälfte der zur Erziehung eines Kindes nötigen Ressourcen. Es ist ein defizitäres und inkomplettes System. Kinder benötigen auch das gegengleiche Rollenbild auf der Elternebene. Und es ist für beide Eltern günstig, wenn sie ihren Kindern zu zweit gegenübertreten können. Weshalb verweigert das Bundes-„Familien“-Ministerium diesen ganzheitlichen Ansatz?

Die Erklärung könnte darin liegen: Der gesamte öffentliche Fokus wird seit einigen Jahren in den Medien und in der Politik ausschließlich auf Frauen und auf Minderheiten gelegt. Den Bedürfnissen von heterosexuellen Männern und Vätern und ihren Kindern wird nicht der Raum gegeben, den sie verdienen.

Das nicht angenommene Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention steht exemplarisch für diese Schieflage. Es wird Zeit, die Ratifizierung des Artikels 5 endlich vorzunehmen und seine Vorgaben in Gesetze umzusetzen. Möchte Deutschland mit seiner defizitären Interpretation von Familie weiterhin Schlusslicht in Europa bleiben?

Gerd Riedmeier ist 1. Vorsitzender von Forum Soziale Inklusion e.V., einer unabhängigen Nichtregierungsorganisation, die in einem inklusiven und paritätischen Ansatz für moderne und zeitgemäße Geschlechter- und Familien-Politiken eintritt.

www.forum-inklusion.eu

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