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Petition: Zinslasten für Schulden des Bundes offenlegen!

Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte ist ein großes Problem. Das wirklich dramatische Problem sind aber die für diese Schulden zu zahlenden Zinsen. Da regelmäßig keine Tilgung erfolgt, übersteigen die Zinszahlungen die Schulden um ein Mehrfaches.

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Beispielsweise hat der Bund 1953 auf € umgerechnet rd. 1,1 Mrd. neue Schulden aufgenommen. Für diese Schulden haben wir Steuerzahler bis einschließlich zum Jahr 2000 rd. 2,5 Mrd. € an Zinsen gezahlt.

Für die Folgejahre gilt Vergleichbares. Fast jedes Jahr hat der Bund neue Schulden gemacht. Diese Schulden können noch umfangreichere Zinszahlungen auslösen. Beispielsweise hat der Bund 1974 in € rd. 5 Mrd. neue Schulden aufgenommen. Für diese Schulden haben wir bis heute bereits Zinsen in Höhe von fast 11 Mrd. € geleistet. Weitere Zinszahlungen fallen in Zukunft an. Ein Ende ist nicht abzusehen, da Tilgungen sind bisher nicht eingeplant sind.

Ob die Finanzierung von staatlichen Ausgaben mit neuen Schulden sinnvoll ist, kann in Abwägung zu anderen Alternativen nur dann seriös entschieden werden, wenn nicht nur der Kreditbedarf, sondern auch die Summen der bis zur Tilgung anfallenden Zinszahlungen abgeschätzt sind. Die Alternativen zu einer Kreditfinanzierung von öffentlichen Aufgaben sind Steuererhöhungen bzw. Einsparungen bei den Ausgaben durch Kürzungen im Aufgabenvollzug. Diese Lösungsmöglichkeiten haben ebenfalls erhebliche negative Auswirkungen.

Für die insoweit nötigen Abwägungsprozesse muss deshalb sichergestellt sein, dass alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen erfasst sind. Die Gesamtbeträge der Zinszahlungen, die für einen Kredit bis zu seiner vollständigen Tilgung anfallen, dürfen nicht deshalb vernachlässigt werden, weil ein Großteil dieser Ausgaben erst in späteren Jahrzehnten anfällt. Sie müssen bereits vor einer möglichen Kreditaufnahme kalkuliert und in die Abwägungsprozesse einbezogen werden.

Die Bundestagsabgeordneten sollten wissen, welche finanzielle Größenordnung sie zu verantworten haben, wenn sie der Bundesregierung die Aufnahme neuer Schulden bewilligen. Deshalb hat die Bundesregierung in den Haushaltsplanentwürfen nicht nur ihren Kreditbedarf zu benennen. Sie muss auch offenlegen, wann diese Kredite mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit endgültig getilgt, welche Gesamtbeträge an Zinsen bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt sein werden und wie sich diese auf die einzelnen Jahre verteilen.

Mit diesem Ziel habe ich eine Petition an den Deutschen Bundestag verfasst, die am 16.09. 2015 von der Bundestagsverwaltung ins Netz gestellt wurde. Die Petition soll erreichen, die Haushaltsvorschriften des Bundes so zu ergänzen, dass nicht nur der Kreditbedarf in den Haushaltsentwürfen zu benennen ist, sondern auch welche Gesamtbeträge an Zinsen bis zur endgültigen Tilgung des aufgenommen Kredits gezahlt werden müssen.

Die Bürger und Bürgerinnen sind aufgerufen, diese Petition zu zeichnen, wenn sie das Anliegen der Petition für wichtig halten.

*Ehemalger Vizepräsident des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt

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