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Dreistellige Millionenbeträge für Gender-„Forschung“

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Was sich mit Wettbewerb und Freiheit der Forschung alles begründen lässt. Bislang wurde Genderforschung mit rund 200 Millionen Euro gefördert, allein 2018 gab es 19,5 Millionen für 267 Projekte; 2017 waren es für 220 Projekte 16,8 Millionen.

Ich habe immer wieder von den Auswüchsen der Gender-Ideologie berichtet. Zur Erinnerung ein paar Beispiele von Professuren oder »Dominationen«: Humboldt-Universität Berlin: Professur für »Gender und Globalisierung« an der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät; Professur für »Gender und Science/Naturwissenschafts- und Geschlechterforschung« am Institut für Geschichtswissenschaften. Technische Universität München: Professur für »Gender Studies in den Ingenieurwissen¬schaften«. Universität Bremen: »Zentrum für feministische Studien – Gender Studies«. Universität Hildesheim: »Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung«. Universität Marburg: »Zentrum für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung«.

Nehmen wir Themen von Gender-Dissertationen, und begnügen uns mit vier von ein paar hundert Themen: »Auserwähltes Wissen zum Verhältnis von feministischer Theorie und Praxis bei Gender Mainstreaming in Kommunen« oder »Doing Gender im Chemieunterricht. Zum Problem der Konstruktion von Geschlechterdifferenz – Analyse, Reflexion und mögliche Konsequenzen für die Lehre von Chemie« oder »Comic – Film – Gender. Zur (Re-)Medialisierung von Geschlecht im Comicfilm« oder »Klimawandel und Gender: Untersuchung der Bedeutung von Geschlecht für die soziale Vulnerablität in überflutungsgefährdeten Gebieten«. Übrigens: Hier wird ordentlich Zwang ausgeübt. An manchen Universitäten bekommt man Punktabzüge in Examensarbeiten, wenn man keine gendergerechte Sprache verwendet.

Getoppt wird das Ganze mit Themen von Habilitationsschriften: »Pink. En/Gendering a Color« oder »The Gendered Body: Female Sanctity, Gender Hybridity and the Body in Women’s Hagiography« oder »Queer G(r)ifts? Development Politics, LGBTIQ Rights an the Trajectories of Transnational Queer Solidarity« (jeweils an einer deutschen Universität). Warum man hierfür nicht die deutsche Sprache benutzt, weiß keiner. Soll es „Herrschaftswissen“ bleiben oder schämt man sich doch ein wenig?

Die Bundesregierung legt nach

Wer meint, all dies habe sich mittlerweile zu Tode gelaufen, der ist nicht „in“. Nun hat die Bundesregierung auf 40 Seiten eine „Kleine Anfrage“ von Bündnis 90/Die Grünen beantwortet. Die Überschrift lautet: „Potentiale der Genderforschung für Wissenschaft und Gesellschaft“. Dort finden sich unter anderem folgende regierungsamtliche Zahlen: Bislang wurde Genderforschung mit rund 200 Millionen Euro gefördert, allein 2018 gab es 19,5 Millionen für 267 Projekte; 2017 waren es für 220 Projekte 16,8 Millionen.

Wer nun meint, sagen zu müssen, was seien schon 20 Millionen, der darf nicht übersehen, dass die Basisfinanzierung dieser Professuren damit keineswegs abgedeckt ist. Gehen wir – vorsichtig angesetzt – davon aus, dass jede der rund 200 auf „Gender“ spezialisierten Professuren pro Jahr rund eine Viertelmillionen kostet (wobei wir berücksichtigen, dass es sich zum Teil um Universitäts-, zum Teil um Fachhochschul-Professuren, zum Teil um Voll- und zum Teil um Teilzeit-Professuren handelt). Dann schlagen diese 200 Professuren allein in ihrer Grundausstattung (Besoldung der Professoren und der Assistenten, Büro- und Reiseaufwand ….) pro Jahr mit mindestens 50 Millionen zu Buche. Eine tabellarische, aber offenbar unvollständige Übersicht über spezielle Professuren für Geschlechterforschung findet sich für den gesamten deutschsprachigen Raum mit Stand 26. Juni 2016 hier.

So weit, so gut – so weit so schlecht? Aber schauen wir uns an, was neuestens an gigantischen Erkenntnissen zu Tage gefördert oder auch nicht zu Tage gefördert wird. Vorweg die Warnung: Die nachfolgende Auflistung von acht Beispielen (aus mehr aus 200 Projekten) ist keine Satire. Gefördert wurden unter anderem:

* das Projekt „Emotionale Hormone: Der Einfluss endogener vs. synthetischer Geschlechtshormone auf sexuelle Responsivität bei Frauen“, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 2017 bis 2020, 328.000 Euro;
* das Projekt „Die sanfte Stimme des Aktivismus. Lobbying und Reformbestrebungen von Christen in Bezug auf sexuelle Rechte und häusliche Gewalt in Botswana und Südafrika“, Universität Konstanz, 2016 bis 2019, 411.000 Euro;
* das Projekt „Männlichkeitskonstruktionen und psychosoziales Gesundheitshandeln von Männern mit depressiven Erkrankungen“, 2016 bis 2019, Universität Ulm, 422.000 Euro;
* das Projekt „Wie entstehen Väter und Mütter? Geschlechtliche (Ent)differenzierung pränataler Elternschaft II“, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, 2013 bis 2018, 681.000 Euro;
* das Projekt „Anerkennung von sexualisierter Gewalt in Wahrheitskommissionen. Opferzuschreibungen und ihre gesellschaftlichen Implikationen in Zeiten des Übergangs“, 2015 bis 2018, Philips-Universität Marburg, 351.000 Euro;
* das Projekt „Theater zwischen Reproduktion und Transgression körperbasierter Humandifferenzierungen“, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, 2013 bis 2018, 521.000 Euro;
* das Projekt „Gendered Buddhism. Zum Selbst- und Religionsverständnis buddhistischer Frauen im gegenwärtigen Japan“, 2012 bis 2018, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 547.000 Euro;
* das Projekt „Neujustierung von Männlichkeiten. Auswirkungen der Transformation von Erwerbsarbeit und des Wandels von Geschlechterverhältnissen auf männliche Lebenslagen“, 2015 bis 2018, TU Dortmund und Uni Bielefeld, 458.000 Euro.

Gender-„Forschung“ im Namen von Wettbewerb und Forschungsfreiheit?

Unkommentiert weitere Details aus der Antwort der Bundesregierung im Telegrammstil: Wörtlich: „Die Bundesregierung misst der Gender- bzw. Geschlechterforschung eine große Bedeutung bei.“ Und: „Die Gender- bzw. Geschlechterforschung ist bereits in der Wissenschaftslandschaft verankert.“ „Die Wissenschaftsfreiheit ist eine gesetzliche Errungenschaft und zugleich Merkmal einer demokratischen Gesellschaft. Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Für den Umgang mit der Gender- bzw. Geschlechterforschung im öffentlichen Diskurs ist die Wissenschaftsfreiheit, die auch für die Geschlechterforschung gilt, als ein grundgesetzlich verbrieftes Recht entscheidend“, heißt es ebenfalls in der Antwort der Bundesregierung. Was man mit Wettbewerbsfähigkeit und Wissenschaftsfreiheit nicht alles begründen kann!?

Und der praktische Nährwert? Für die Gesellschaft NULL! Den einzigen Nutzen haben karriereorientierte „Wissenschaftler*innen“ (sic, persiflierend!). Die Gesellschaft hat den Schaden, vor allem der Steuerzahler. Denn er muss nicht nur die oben genannten Gelder berappen, sondern er wird eines Tages auch die vielen öffentlichen (Gleichstellungs-)Posten zu finanzieren haben, die man dann für das von diesen Professuren „produzierte“ Heer an Gender-Bachelors und Gender-Masters braucht.

Der Artikel erschien zuerst auf Tichys Einblick.

 

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