Das ewig gleiche, falsche Lied der Gehaltsnachteile von Frauen

Zuerst erschienen auf Sciencefiles.org

Kritisches Denken, wie wir es in unserem Grundsatzprogramm noch beschreiben werden und das Mittel der Kritik, wie wir es bereits beschrieben haben, sind unverzichtbare Bestandteile im Arsenal dessen, der etwas über die Realität wissen will, und sie sind unverzichtbare Instrumente desjenigen, der verhindern will, durch falsche Meldungen manipuliert zu werden.

Besonders beliebt, um die öffentliche Meinung zu manipulieren, sind derzeit Umfragen und statistische Ergebnisse. Letztere werden vor allem dann ausgepackt, wenn es darum geht zu behaupten, dass Frauen am Arbeitsmarkt geringere Gehälter erhalten als Männer, dass sie aktiv benachteiligt werden.

Eine Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung “Große Einkommensunterschiede zwischen Akademikerinnen und Akademikern” eignet sich vor diesem Hintergrund sehr gut, um die Systematik offenzulegen, mit der Daten missrepräsentiert und verzerrt dargestellt werden, um einen bestimmen Eindruck bei den Lesern zu erreichen, um die Leser der Pressemeldung zu manipulieren. Die Pressemeldung eignet sich zudem, um den alten Mythos, wonach man “keiner Statistik glaubt, die man nicht selbst gefälscht hat” (ein Spruch der irrtümlicher Weise Winston Churchill angedichtet wird, von Churchill aber nie geäußert wurde, denn er war zu klug, um derartigen Unsinn von sich zu geben), zu begraben, denn: Das Fälschen einer Statistik ist ein äußerst kompliziertes Unterfangen, das kaum mit Erfolg durchfgeführt werden kann. Es ist viel einfacher, die Leser von Statistiken zu manipulieren als die Statistiken, wie nunmehr gezeigt werden wird.

Vorab ein Ausflug in die formale Logik, die sich beim kritischen Denken regelmäßig als besonders hilfreich erweist. Die formale Logik kennt u.a. die folgenden beiden Fehlschlüsse: (1) Den Fehlschluss der Verneinung des Antecedens und (2) den Fehlschluss der Bejahung des Konsequens.

Für die vorliegende Analyse ist (2) der Fehlschluss der Bejahung des Konsequens von Bedeutung:

  • (p;q) Wenn Benachteiligung vorliegt, dann ist  das Gehalt ungleich.
  • (q) Das Gehalt ist ungleich.
  • (p) Also liegt Benachteiligung vor.

Der dargestellte Schluss ist ein  Fehlschluss: Aus der vorhandenen Gehaltsungleichheit kann nicht auf eine Benachteiligung geschlossen werden. Die Beziehungen zwischen Gehaltsungleichheit und Benachteiligung ist nicht äquivalent. So kann (und wird) Benachteiligung nur eine Bedingung sein, die zu einem ungleichen Gehalt führt, andere Bedingungen wie Qualifikation, Arbeitszeit, Arbeitserfahrung usw. spielen ebenso eine Rolle. Kurz:  Benachteiligung ist nicht die einzige Ursache ungleichen Gehalts. Die “wenn-” und die “dann”-Seite des Arguments sind nicht symmetrisch (Das Lehrbuchbeispiel für den Fehlschluss der Bejahung des Konsequens ist: Wenn es regnet, dann ist die Straße nass.).

Der Fehlschluss ist äußert nützlich, wenn man bewusste Manipulation durch Auslassung aufdecken will, z.B. Manipulationen wie die folgende aus einer Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung:

“Frauen mit Promotion erhalten auf Basis einer 40-Stunden-Woche ohne Sonderzahlungen ein Bruttomonatsgehalt von durchschnittlich 4.679 Euro. Männer mit Doktortitel verdienen im Schnitt 5.342 Euro, also 663 Euro mehr.”

Um deutlich zu machen, warum es sich hier um einen klassischen zu manipulativen Zwecken eingesetzten Fehlschluss handelt, ist es sinnvoll, sich zunächst zu vergegenwärtigen, welche Bedingungen ein gültiges Argument, das eine Benachteiligung von Frauen argumentieren will, erfüllen muss. Es sind insgesamt drei Bedingungen:

  1. Frauen und Männer haben dieselbe Ausbildung, die selbe Qualifikation, dieselbe Abschlussnote.
  2. Frauen und Männer arbeiten im selben Beruf.
  3. Frauen und Männer arbeiten an denselben Projekten, machen dieselbe Arbeit und arbeiten dieselbe Arbeitszeit.

Ein Blick auf das Zitat zeigt nun unmittelbar, dass die suggerierte Benachteiligung von Akademikerinnen gegenüber Akademikern ein Fehlschluss der Bejahung des Konsequens darstellt, denn zwar wird behauptet, dass die Bedingungen 1 und 3 erfüllt sind (gleiche Qualifikation und gleiche Arbeitszeit), Bedingung 2 wird jedoch unter den Tisch fallen gelassen, obwohl bereits der gesunde Menschenverstand sagen würde, dass es nicht nur von der Qualifikation und der Arbeistzeit abhängt, ob man dasselbe Gehalt bekommt, sondern auch vom gewählten Beruf. Vermutlich erhält ein promovierter Biologe in der Forschungsabteilung bei Bayer ein höheres Gehalt als eine promovierte Sozialarbeiterin bei der Stadt Remagen. Das ist so offensichtlich, dass die Unterlassung der Kontrolle nach Bedingung 2 als kruder Manipulationsversuch gewertet werden muss.

Ein weiteres Beispiel für versuchte Manipulation findet sich auf Seite 2 der besagten Pressemeldung. Nunmehr heißt es:

Ein relativ geringer Gender Pay Gap besteht bei den Informatiker…n: Frauen verdienen hier im Schnitt 4.265 Euro, das sind 158 Euro oder 4 Prozent weniger als die Männer mit 4.423 Euro. Deutlich größer ist die Gehaltslücke mit rund 14 Prozent bei Diplomkaufleuten: Frauen verdienen 4.149 Euro, das sind 691 Euro weniger als das Gehalt der Männer mit 4.840 Euro.

Abermals ist das Argument nicht gültig. Abermals handelt es sich um einen Fehlschluss. Nunmehr ist Bedingung 2 zwar erfüllt, zumindest insoweit als bestimmte Beschäftigungsarten kontrolliert werden (Informatiker), aber die Bedingungen 1 und 3 sind nunmehr unterschlagen worden: Weder wird nach dem Abschluss und den Qualifikationen, die bei der Einstellung eine große Rolle spielen, kontrolliert noch wird kontrolliert, wie lang die Arbeitszeit beider Geschlechter ist und welche Rolle Überstunden oder sonstige Differenzierungsmechanismen, die mit einem höheren Gehalt einhergehen, spielen. Abermals entpuppt sich das präsentierte Ergebnis als kruder Manipulationsversuch.

Die Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung beinhaltet somit ausschließlich Fehlschlüsse. Interessant ist zudem, was die Pressemeldung alles nicht beinhaltet: 

Die Daten, auf denen die Pressemitteilung basiert, entstammen einer Online-Umfrage von “www.lohnspiegel.de”. Wer sich bei der Online-Umfrage auf “www.lohnspiegel.de” beteiligt hat, wie viele sich beteiligt haben, wie repräsentativ diejenigen, die sich an der Befragung beteiligt haben für die Gesamtbevölkerung sind, das alles geht aus der Pressemeldung nicht hervor. Wie viele z.B. Informatiker bei “www.lohnspiegel.de” den Online-Fragebogen ausgefüllt haben, wird ebenso verschwiegen. Die Pressemeldung enthält keinerlei Zahlen, denen entnehmbar wäre, auf den Angaben von wie vielen Befragten die dargestellten Daten basieren, so dass man abermals annehmen muss, da die entsprechenden Daten eine Minimalanforderung an eine  lautere Darstellung statistischer Ergebnisse darstellen, dass hier manipuliert werden soll.

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