3. September 2012, von Prof. Günter Buchholz
Eine Rezension zu Hadmut Danischs Buch „Frauenquote“
Das hier besprochene und empfohlene Buch ist wichtig, weil es bewusst und begründet gegen die Political Correctness (PC) verstößt, die bekanntlich oft nicht mehr als ein öffentlicher sozial-psychologischer Zwang zur Verleugnung oder zur Lüge ist. Und manchmal nimmt sie sogar die Form offener Zensur an. Und wer diese nicht mitträgt, der wird nach Möglichkeit ausgegrenzt und als Unperson behandelt. Daher sind therapeutische Interventionen nötig, die, indem sie die PC demaskieren, notwendigerweise provokativ wirken. Das hier besprochenen Buch ist genau eine solche heilsame Intervention durch Provokation.
Der Autor, Hadmut Danisch, ist Wissenschaftler, und als Informatiker zugleich ein logisch denkender nüchterner Kopf. Aber er ist auch ein Betroffener, der hier seine Erfahrungen als eine Anklage niedergeschrieben hat. Dem Leser mag die Schilderung seiner Erfahrung eines Promotionsverfahrens am Europäischen Institut für Systemsicherheit zunächst unwahrscheinlich, ja, fast unglaubhaft erscheinen, aber er muss wohl ernsthaft mit der Möglichkeit rechnen, dass es dennoch wirklich so gewesen sein könnte, und in diesem Fall wäre dem Autor durch den Verlauf und das Scheitern seines Promotionsverfahrens tatsächlich auf übelste Weise mitgespielt worden. Der Rezensent, obwohl er selbst derartige negative Erfahrungen im Hochschulbereich nicht gemacht hat, nimmt jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils diese Position ein.
Es ist selbstverständlich, dass der Autor sich gegen die seines Erachtens unbegründete Ablehnung seiner Dissertation zu Wehr gesetzt hat und dass er dazu den Rechtsweg bis hin zur Verfassungsbeschwerde gegangen ist, weil er ihn gehen musste. Dass seine Beschwerde dann auch beim Bundesverfassungsgericht nicht angenommen wurde, und zwar unter maßgeblichem Einfluss von Prof. Susanne Baer, das war dann für den Autor der Anlass, die Hintergründe kritisch aufzurollen, um zu verstehen, warum ihm das widerfahren ist.
Diese Analyse, die Hadmut Danisch in seinem Buch „Frauenquote“ (2012) niedergeschrieben und veröffentlicht hat, sie hat alle Qualitäten einer Detektivgeschichte, und sie ist zugleich ein positives Beispiel für investigativen Journalismus. Und weil das aus Sicht des Rezensenten so ist, ist diese Buchbesprechung im Hinblick auf die Personen mit „Sherlock Holmes und Professorin Moriarty“ überschrieben worden. Der Untertitel des Buches lautet: „Wie die Gender-Ideologie Politik, Wissenschaft, Recht und Verfassung unterwandert“. Denn darum geht es in einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive.
Obwohl der teilweise sogar spannende Text flüssig geschrieben und sehr gut lesbar ist, wahrt er trotz immer wieder erkennbarer Betroffenheit doch eine strikte Orientierung an den Tatsachen. Und wo Vermutungen formuliert werden, da sind diese als solche erkennbar. Es handelt sich insgesamt um einen ebenso tief wie sorgfältig recherchierten und belegten Text.
Der Aufbau der Arbeit folgt der Form eines Kreises. Die anfänglich dargestellten Anlässe werden über 485 Seiten hinweg aufgerollt, durch Recherchen und Analysen aufgefächert, vertieft und hinterfragt, wobei sich neue Fragestellungen ergeben, die wiederum Anlass für Recherchen und Analysen geben, usw. usf., und dennoch zerfasert der Gang der Darstellung nicht, sondern wird am Schluss wieder zusammengeführt, und es wird eine recht schlüssige Erklärung und eine Antwort auf die anfänglichen Anlässe und Problemstellungen gegeben. Der Kreis hat sich geschlossen.
Ungünstig und unüblich ist allerdings, dass der Autor dabei auf eine formale Gliederung, sei sie nun dekadisch oder auch nicht, verzichtet hat. Schon aus praktischen Gründen wäre eine solche Gliederung hilfreich, ebenso wie eine Sachregister, das leider fehlt. Demgegenüber ist allerdings das Literaturverzeichnis mit den Quellenangaben positiv hervor zu heben.
Obwohl oder gerade weil Hadmut Danisch kein Jurist ist, ist es bemerkenswert, mit welcher Präzision und Akribie er sich in die Rechtsmaterie eingearbeitet hat. Sicherlich könnten und würden professionelle juristische Spezialisten mit dieser Rechtsmaterie noch anders umgehen. Dennoch ist beispielsweise seine Entdeckung, dass der Vertrag von Amsterdam – die oberste europäische Rechtsquelle – wahrscheinlich bewusst falsch ins Deutsche übersetzt worden ist, eine detektivische Meisterleistung. Nur dadurch ist der Begriff der Gleichstellung, der im Art. 3 des Grundgesetzes gar nicht enthalten ist, überhaupt als – allerdings gefälschter – Rechtsbegriff greifbar. Im Art. 3 Grundgesetz taucht der Begriff der Gleichstellung nämlich gar nicht auf. Während Gleichstellung auf Ergebnisgleichheit zielt, meint Gleichberechtigung dagegen Start- und Chancengleichheit: und nur diese wird durch Art. 3 GG garantiert. Gleichstellung ist also nicht etwa die Erfüllung der Gleichberechtigung, wie immer wieder suggeriert wird, sondern sie ist genau das Gegenteil (!) der Gleichberechtigung. Gleichstellung hebelt Gleichberechtigung aus und ist nicht mit Art. 3 vereinbar.
Die Kritik an der Qualität der Gender Studies wird von Hadmut Danisch zwar durch einige Beispiele plausibel gemacht, aber eine systematische und zugleich tiefer begründete Auseinandersetzung fehlt. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass erstens die Literatur dieses Feldes mit weltweiten Publikationen über einen Zeitraum von mehr als dreißig Jahren sehr schwer überschaubar ist und dass zweitens die exemplarische Lektüre wenig Klärung über Gegenstand, Methoden und greifbare Ergebnisse bringt, wie der Rezensent erleben musste.
Die vollkommen negative Bewertung der Gender Studies seitens des Autors mag deswegen zwar derzeit als noch nicht genügend belegt einzuschätzen sein, aber immerhin gibt es hinreichende Indizien, um ein tendenziell negatives vorläufiges Urteil zu rechtfertigen: Gender Studies sind demnach wahrscheinlich eine Pseudowissenschaft. Es ist voraussehbar, dass sie gegenüber einer naturwissenschaftlichen Kritik nicht standhalten würde; eben deshalb wird diese bereits im Vorfeld aggressiv abgewehrt. Mit einiger Plausibilität vergleicht der Autor sie deshalb mehrfach mit dem US-amerikanischen „Kreationismus“, einem religiösen Ansatz, der dort dem Paradigma der Darwinschen Evolutionstheorie entgegen gestellt wird.
Die Gesamtbewertung des Rezensenten fällt positiv aus: Dieses sehr empfehlenswerte Buch ist ein dringend notwendiger Tabubruch. Es sollte gelesen und diskutiert werden. Die sich daraus ergebenden, noch offen bleibenden Fragen bedürfen ebenfalls der Recherche, der Analyse und der öffentlichen Diskussion. Es geht um nicht weniger als um die dringend notwendige Korrektur einer schwerwiegenden gesellschaftlichen Fehlentwicklung.
Prof. Dr. Güter Buchholz, Jahrgang 1946, hat in Bremen und Wuppertal Wirtschaftswissenschaften studiert, Promotion in Wuppertal 1983 zum Dr. rer. oec., Berufstätigkeit als Senior Consultant, Prof. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Consulting an der FH Hannover, Fakultät IV: Wirtschaft und Informatik, Abteilung Betriebswirtschaft. Seit 2011 emeritiert.