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Weibliche Beschneidung – ein Beitrag zur Gleichberechtigung

Um es gleich klarzustellen: Der Autor ist sowohl gegen die religiös motivierte Beschneidung von Jungen als auch gegen die von Mädchen, solange sie nicht selber frei und verantwortlich zustimmen können.

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Die religiöse Erziehung würde durch ein Verbot der religiös motivierten Beschneidung im Säuglings- und Kindesalter überhaupt nicht beeinträchtigt. Es handelt sich um eine nicht rückgängig zu machende physische Stigmatisierung. Genau diese Irreversibilität ist aber beabsichtigt und genau darum nicht akzeptabel, unabhängig davon, wie harmlos das Stigma auch immer sei.

Nachdem nun jedoch als sicher gelten darf, dass die religiös motivierte Beschneidung von Jungen in Deutschland per Gesetz erlaubt sein wird, fragt man sich, warum die religiös motivierte Beschneidung von Mädchen nicht auch im Sinne der Gleichberechtigung erlaubt wird.

Genau dies forderte Mohamed Kandeel, Professor für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Universität in Menofiya, Ägypten, und Mitglied der Genfer Stiftung für Medizinische Ausbildung und Forschung (gfmer), wie die Journalistin Cigdem Toprak in Welt Online berichtete.

deutsche-befindlichkeitenDie Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes e. V. Deutschland hatte bereits in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur männlichen Beschneidung davor gewarnt, dass die Legalisierung männlicher Beschneidung zu Forderungen nach einer Legalisierung weiblicher Beschneidung  auf Grundlage des Gleichheitsgrundsatzes führen werde. Genau dies ist eingetreten.

Allerdings wird die weibliche Beschneidung juristisch bislang in jedem Fall als „Genitalverstümmelung“ angesehen. Das ist aber medizinisch nicht einzusehen. Kandeel führte aus: „Eine weibliche Beschneidung des Types I sei gleichwertig wie die Beschneidung, die bei Jungen vorgenommen wird. Beim Typ I wird teilweise oder vollständig der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut entfernt.“

Wenn das Ausmaß der Entfernung gesetzlich geregelt und auf die Klitorisvorhaut beschränkt würde, würde dies ebenso wie die Beschneidung beim Jungen zu einer geringen Reduktion der sexuellen Empfindlichkeit führen und in den Folgen tatsächlich mit der männlichen Beschneidung vergleichbar sein, gegen die der Vorwurf der „Genitalverstümmelung“ nicht erhoben wird.

Davon abgesehen ist, wie die Bevölkerungsentwicklung in den Ländern zeigt, in denen auch weitgehendere, tatsächlich verstümmelnde Formen der weiblichen Beschneidung üblich sind, die Fortpflanzungsfähigkeit in keiner Weise eingeschränkt, auf die es jenen Gesellschaften mehr ankommt als auf sexuelle Erfüllung. Es scheint aber in islamischen Kreisen keine einhellige Meinung darüber zu bestehen, ob denn die weibliche Beschneidung wirklich unabdingbar zum Islam gehört, sonst wäre die Forderung nach ihrer Legalisierung mit dem gleichen Nachdruck erhoben worden wie die nach jener der männlichen Beschneidung. Die Chance dazu war nie größer als jetzt in der „Komikernation“.

Die Forderung wäre dann aber sicher auf den Widerstand der feministischen Ideologie getroffen, die ja von allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien vertreten wird. Alle diese Parteien (die eine mehr, die andere weniger) vertreten aber auch ein multikulturelles Deutschland. Erlaubt man nun die weibliche Beschneidung, um sich das Wohlwollen einer starken Minderheit zu erhalten oder bleibt man dabei, alle Formen weiblicher Beschneidung als „Verstümmelung“ zu bezeichnen und zu verbieten, wie der Feminismus es will? Die Uneinigkeit der islamischen Gruppierungen verhindert, dass wir diesen Zweikampf zwischen politisch angesagten Gesinnungen werden verfolgen dürfen. Schade.

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