Manuela Schwesig bezeichnet sich gerne als Bundesfrauenministerin. Dafür ist ihr der solidarische Zuspruch der Hälfte der deutschen Wählerschaft schon mal sicher. Die andere Hälfte der Bevölkerung – die männliche – könnte dabei jedoch Irritationen verspüren.
Es ist bekannt: Die große Mehrheit der Männer unterstützt staatliche Frauenförderung und steht zum Teil selbst für erhebliche Transferleistungen zugunsten von Frauen im privaten Bereich. Die Frage mag jedoch erlaubt sein: Ist die Verwendung der Bezeichnung Bundesfrauenministerin im politischen Umfeld nicht ein wenig übertrieben? Man stelle sich vor, ein Kollege bezeichnete sich als Bundesmännerminister? Frauen fühlten sich exkludiert. Es gäbe (richtig!) einen #Aufschrei.
Auch Frau Schwesigs Umgang mit (scheinbaren) Frauenthemen zeigt sich einseitig. Frauen verdienten um 22 % weniger als Männer? Nicht so in den Stadtverwaltungen von München oder Frankfurt. Da verdienen Frauen pauschal um 1 % bzw. um 6 % mehr als ihre männlichen Kollegen. Auch nicht in den östlichen Bundesländern; da ist der gender pay gap – die Lohnlücke – so gut wie nicht vorhanden. Die ominöse Zahl 22 steht ohnehin lediglich für den Vergleich von verschiedenen Tätigkeiten von Frauen und Männern. Und deutschlandweit gelten Mindestlöhne, Tarifverträge und BAT-Verträge für den öffentlichen Dienst für beide Geschlechter gleich.
Tatsächlich existieren in vielen Berufen, so auch in typischen Frauenberufen erhebliche Gehaltsunterschiede innerhalb der Branche, u.a. aus regionalen Gründen. So verdienen Altenpflegerinnen in Bayern um ca. 25 % mehr als ihre Kolleginnen in Schleswig-Holstein. Ähnliches gilt für die Schulen: Mehr als 24 % verdienen LehrerInnen in Baden-Württemberg und Bayern mehr als ihre KollegInnen in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. Die Frage mag erlaubt sein: Macht vor diesem Hintergrund die Beschäftigung mit dem Merkmal Geschlecht überhaupt Sinn?
Werden Frauen nicht vielmehr „von oben“ in eine Opferrolle debattiert, in der sie real so nicht sind? Und welche Ministerin nimmt sich der einkommensschwachen Männer an? Männer sind bekanntermaßen am oberen und am unteren Bereich der Einkommenspyramide überrepräsentiert. Wieso liegt der Fokus der Ministerin ausschließlich auf Aufsichtsräten und quotierten Führungspositionen?
Männer sterben früher als Frauen (um knapp 6 Jahre); der Anteil der Männer in der Suizid-Statistik ist doppelt so hoch als der der Frauen; nach Trennung und Scheidung vervierfacht er sich bei den Männern. Arbeitslosigkeit, Alkohol-Abusus und Obdachlosigkeit sind überwiegend männlich. Wird dies in den Gesundheitsberichten der Bundesregierung ausreichend gewürdigt? Nein. Weshalb existiert kein wissenschaftlicher Bericht zu den erhöhten Lebensbelastungen von getrennt lebenden Vätern?
Gänzlich schief erscheint die Thematik im Familienrecht. Mann und Frau auf Augenhöhe? Mitnichten. Wer gilt laut Gesetz in Deutschland als Vater eines Kindes? Laut § 1592 BGB ist es derjenige Mann, „der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.“ Eine nicht mehr ganz zeitgemäße Definition in Zeiten von Pränataldiagnostik, künstlicher Fertilisation und social freezing … möchte man meinen.
Interessant wird der politische und rechtliche Umgang in Deutschland mit dem sogenannten Scheinväter-Regress, also dem Umgang mit Männern, die mit ihrer Frau verheiratet sind, jedoch der leibliche Vater des Kindes ein anderer Mann ist. Die Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte jüngst das Recht des Scheinvaters, den leiblichen Vater für seine erbrachten Unterhaltsleistungen in Regress zu nehmen. Ein Auskunftsrecht gegenüber der Mutter, wer denn der leibliche Vater sei, verweigerte das Gericht jedoch. Der diesbezügliche Auskunftsanspruch über das Geschlechtsleben reiche so weit in die geschützte Intimsphäre der Mutter hinein, dass die Offenlegung des Mehrverkehrs nur auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes gefordert werden darf.
Es sei nun Sache des Gesetzgebers, wie er das Interesse der Mutter an der Geheimhaltung intimer Daten ihres Geschlechtslebens mit dem Interesse des Scheinvaters an Rückzahlung des von ihm geleisteten Kindesunterhalts zum Ausgleich bringt, heißt es in dem Beschluss.
Man darf gespannt sein, wie sich die zuständige Bundesministerin (als Gesetzgeberin) des Problems annehmen wird. Werden nach dem Prinzip der Gleichbehandlung zukünftig Männer auch ein Recht auf ihre „geschützte Intimsphäre“ zur Vermeidung der „Offenlegung ihres Mehrverkehrs“ bekommen?
Die Rechtswirklichkeit ist: Männer müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie keine Auskunft geben – Frauen nicht.
Wohin geht der Weg? Frauenpolitik wie gehabt – oder doch ein fortschrittlicher Blick auf beide Geschlechter? Mann und Frau auf Augenhöhe? Ein erster symbolischer Schritt wäre der Verzicht der Ministerin auf die exkludierende Benennung ihres Aufgabenbereiches.
Gerd Riedmeier ist Vorsitzender von Forum Soziale Inklusion e.V.