Entweder Gleichberechtigung – oder Gleichstellung!
Der Begriff der Gleichberechtigung wurde bereits 1949 ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschrieben. Er gehört zum unveränderlichen Kernbestand der Grundrechtsnormen, und er lautet: Art 3 GG (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines…
