Nihilismus, Postmoderne und skrupellose Machtpolitik

Der Nihilismus als der Prozess der Auflösung von fundamentalen und allgemeingültigen Werten prägt unsere Kultur und Gesellschaft. Wie kaum ein anderer hat der Philosoph Friedrich Nietzsche das Aufkommen des Nihilismus verkündet. Die Postmoderne, eine einflussreiche Strömung der Gegenwart, knüpft an Nietzsches Überlegungen an und radikalisiert sie in vielerlei Hinsicht. Doch eine auf der Auflösung von Werten beruhende Haltung hat unweigerlich skrupellose Machtpolitik zur Folge.

Im ersten Schritt werde ich Nietzsches Gedanken zum europäischen Nihilismus schildern, im zweiten Schritt möchte ich die nihilistisch-relativistische Position Michel Foucaults, des einflussreichsten postmodernen Denkers, erläutern. Schließlich werde ich anhand der Durchsetzung der Frauenquote die Auswirkungen des Nihilismus auf die Politik darstellen.

Nietzsches Nihilismus

Wie kaum ein anderer Denker diagnostiziert Friedrich Nietzsche (1844-1900) das Aufkommen des Nihilismus, d.h. die Auflösung der die abendländische Kultur prägenden Werte. Die bisher geltenden Werte, die auf den Platonismus, das Christentum, aber auch auf die Philosophie der Aufklärung zurückgehen, haben ihre Orientierungskraft verloren. Nietzsche bestimmt den Begriff des Nihilismus auf folgende Weise:

Nihilism: es fehlt das Ziel; es fehlt die Antwort auf das ´Warum?` was bedeutet Nihilism? – daß die obersten Werthe sich entwerthen.“(1)

Zu den sich in Auflösung befindenden, sich entwertenden Werten gehören vorwiegend Wahrheit, Objektivität, die zentrale Stellung des Menschen, das erkennende Subjekt als Ausgangspunkt und Zentrum der Erkenntnis, Vernunft als Richtmaß des Erkennens und Handelns und die Moral, genauer: zentrale moralische Werte wie Gleichheit und Gerechtigkeit.

Nihilismus bedeutet für Nietzsche zunächst, dass es keine Wahrheit gibt, wobei er Wahrheit in einem metaphysischen Sinne als sie absolute Beschaffenheit der Dinge, als „Ding an sich“ auffasst:

„Die ´wahre Welt` – eine Idee, die zu Nichts mehr nütz ist, nicht einmal mehr verpflichtend, – eine unnütz, eine überflüssig gewordene Idee, folglich eine widerlegte Idee: schaffen wir sie ab!“(2)

Was sich anstatt einer festen Beschaffenheit der Dinge, anstatt von Tatsachen herausbildet, sind Kraftpunkte, aus denen unterschiedliche Perspektiven hervorgehen, die wiederum unterschiedlichen Interpretationen zugrunde liegen. Statt Tatsachen und Wahrheit gibt es nur unterschiedliche Perspektiven und unterschiedliche Interpretationen der Welt. Nietzsches erkenntnistheoretische Positionen wird daher als Perspektivismus bezeichnet.

Nach Nietzsche kann es keine übergreifende bzw. ausgezeichnete Perspektive/Interpretation geben, keine Perspektive/Interpretation, die Objektivität garantieren würde. Die einzige Funktion von Interpretationen ist es, dem Willen zur Macht zu dienen. Anders formuliert: Der Wille zur Macht entscheidet jeweils darüber, welche Perspektive und welche Interpretation bevorzugt werden soll.
Tatsachen werden also durch Interpretationen ersetzt:

„Gegen den Positivismus, welcher bei dem Phänomen stehen bleibt ,es giebt Thatsachen`, würde ich sagen: nein, gerade Thatsachen giebt es nicht, nur Interpretationen. Wir können kein Factum ´an sich` feststellen …“.(3)

Diese Bestimmung des „Positivismus“ ist veraltet und falsch, denn der moderne Positivismus, also die empirische Forschung geht davon aus, dass die Beobachtung immer schon theoriebeladen ist, d.h. in einem theoretischen Rahmen vonstatten geht.(4)

Nietzsche geht ferner davon aus, dass nicht nur die äußere Welt, sondern auch das erkennende und moralische Subjekt nichts „Gegebenes“ ist. Vielmehr ist es etwas „Hinzu-Erdichtetes“, „Dahinter-Gestecktes“. Die Auflösung des Subjekt in Interpretationen bringt folgendes Zitat deutlich zum Ausdruck:

„Man darf nicht fragen: ´wer interpretiert denn?`, sondern das Interpretieren selbst, als eine Form des Willens zur Macht, hat Dasein (aber nicht als ein ´Sein`, sondern als ein Prozeß, ein Werden) als ein Affekt. Die Entstehung  der ´Dinge` ist ganz und gar das Werk der Vorstellenden, Denkenden, Wollenden, Erfindenden. (…) – Selbst ´das Subjekt` ist ein solches Geschaffenes, ein ´Ding`, wie alle Andern …“(5)

Die für den Nihilismus charakteristische Auflösung der Welt und des Subjekts in Kräfteverhältnisse, Perspektiven und Interpretationen, die Konstruktion der Dinge und die herausragende Rolle der Macht werden wir später in den Schriften Michel Foucaults wiederfinden.

Doch der Nihilismus betrifft auch den Bereich der Moral. Nietzsche zufolge entsteht Moral immer aus partikularen, d.h. auf eine bestimmte Gruppe von Menschen eingeschränkten Interessen. Und sie hängt von solchen Interessen immer ab. Eine allgemeingültige, d.h. für alle Menschen geltende Moral ist für Nietzsche eine Täuschung. Eine Moral, die von gleichen Rechten für alle Menschen spricht, täuscht nur vor, für alle Menschen zu sprechen. In Wirklichkeit bringt sie nur die Interessen der Schwachen zum Ausdruck, die mit ihrer Hilfe die Herrschaft der Starken/Vornehmen beseitigen möchten.(6)

Nietzsche verwechselt hier den Entstehungs- mit dem Begründungszusammenhang. Auch wenn man zeigen könnte, dass Moral aus bestimmten partikularen Interessen entsteht, sagt das noch nichts über ihre Geltung aus. Auch wenn man nachweisen könnte, dass die Moral, die von gleichen Rechten für alle Menschen spricht, aus den Interessen der Schwachen, Unterdrückten und Unterprivilegierten hervorgegangen ist, wäre damit kein Einwand gegen die Richtigkeit dieser Moral formuliert.

Nietzsche entwickelt im Gegenzug zu einer Ethik der Schwachen, die sich in erster Linie im Christentum manifestiert, eine „Ethik der Vornehmheit“. An dieser Stelle muss hervorgehoben werden, dass die „Ethik der Vornehmheit“ nicht individualistisch ausgerichtet ist, was viele Nietzsche-Interpreten nicht sehen bzw. nicht sehen möchten. Die Einzelperson (das Individuum) stellt in ihr nicht den höchsten Wert dar. Vielmehr ist diese Ethik „Art-erhaltend“ und „Art-züchtend“.(7) Sie ist an der Schaffung einer „Rangordnung“ interessiert. Individuen können geopfert werden, wenn es der Züchtung eines neuen Menschen-Typus, die Züchtung des Übermenschen dient. Die Rangordnung begründet ein „Sonderrecht“ für die Starken.(8)

Die Moral der gleichen Rechte ist nach Nietzsche „lebensfeindlich“, denn sie behindert die Starken in ihrer Machtausübung. Sie lässt für die Starken keine Sonderrechte zu.

Die „Ethik der Vornehmheit“ soll das Verhältnis der Starken zu den Schwachen regeln. Die Letzteren sollen sich den Ersteren vollständig unterordnen. Zu diesem Zweck soll zunächst die Demokratie beseitigt werden, denn sie macht den Menschen zum „Zwergthiere der gleichen Rechte und Ansprüche“.(9)

Die Starken sollen bei der Durchsetzung ihrer Sonderrechte und Privilegien rücksichtslos gegen die „Missrathenen, Verkleinerten, Verkümmerten, Vergifteten“ vorgehen.(10) Sie haben das Recht, „gegen die Wesen niedrigeren Ranges, gegen alles Fremde nach Gutdünken oder ´wie es das Herz will`“ zu handeln.(11)

„Das höchste Gesetz des Lebens, von Zarathustra formulirt, verlangt, dass man ohne Mitleid sei mit allem Ausschluß und Abfall des Lebens, – daß man vernichte, was für das aufsteigende Leben bloß Hemmung, Gift, Verschwörung, unterirdische Gegnerschaft sein würde …“(12)

Der Starke soll demnach hart, mitleidslos und skrupellos gegen die Schwachen und Minderwertigen agieren. Dabei ist ihm jedes Mittel recht. Das entartete Leben soll rücksichtslos „nieder- und beiseitegedrängt“ werden.

Mit seiner „Ethik der Vornehmheit“ legitimiert Nietzsche die Schaffung von Privilegien und Sonderrechten für auserwählte Gruppen, Skrupellosigkeit beim Durchsetzen eigener Interessen und Willkür. Der Wille zur Macht bestimmt Nietzsche zufolge die gesamte Wirklichkeit. Er ist das Prinzip bzw. die Kraft, die alle Bereiche der Realität durchdringt. Im moralisch-politischen Bereich erhält Nietzsches Konzeption des Willens zur Macht eine ganz besondere Brisanz, denn sie kann dazu benutzt werden, eine Politik, der es nur um Machtgewinnung und Machterhalt geht, zu legitimieren.

Postmoderner Nihilismus

Die Postmoderne ist eine einflussreiche geistig-kulturelle Strömung der Gegenwart. Doch ihre Wirkung erstreckt sich nicht nur auf den geistig-kulturellen Bereich, sondern mittlerweile auf alle relevanten Bereiche unserer Gesellschaft. Besonders stark ist ihr Einfluss in der Politik. Die Postmoderne lehnt sich an die Diagnosen und Konzepte Nietzsches an. Auch die Postmoderne ist daran interessiert, Werte wie Wahrheit, Objektivität, erkennendes und moralisches Subjekt als Zentrum der Welt, Vernunft und allgemeingültige moralische Grundsätze aufzulösen, zu dekonstruieren.

Michel Foucault (1926-1984), der wohl prominenteste Denker der Postmoderne, bezeichnet sich selbst als „Nietzscheaner“.(13) Auch nach Foucault kann es Wahrheit im Sinne von allgemeingültigen Erkenntnissen, insbesondere Erkenntnissen über den Menschen, nicht geben. Vielmehr hängt „Wahrheit“ immer von der Perspektive der Betrachtenden und von Machtverhältnissen ab. „Wahrheit“ ist immer machtgeleitet. Und das bedeutet, dass sie immer parteiisch ist. Es kann keinen neutralen Standpunkt und keine Objektivität geben.(14)

Es gibt gemäß Foucault keine allgemeingültige Erkenntnis über den Menschen, es gibt nur unterschiedliche Interpretationen. Eine Interpretation hängt von der jeweiligen Perspektive und von dem jeweiligen sozio-kulturellen sowie geschichtlichen Kontext ab.

„Es gibt kein absolut Erstes, das zu interpretieren wäre, denn im Grunde ist alles immer schon Interpretation, jedes Zeichen ist an sich nicht die Sache, die sich der Interpretation darböte, sondern eine Interpretation anderer Zeichen.“(15)

Der relativistisch-historistische Charakter des Foucaultschen Ansatzes tritt in den folgenden Äußerungen besonders deutlich in Erscheinung:

„ … man findet nicht die Lösung eines Problems in der Lösung eines anderen Problems, das zu einem anderen Zeitpunkt von anderen Leuten aufgeworfen wurde.“
„Eine Periode, die nicht die unsere ist, besitzt keinen exemplarischen Wert … nichts, zu dem man zurückgehen könnte.“(16)

Da es nach Foucault kein allgemeingültiges Wissen geben kann, jegliche Erkenntnis relativ zu ihrem sozio-kulturellen und geschichtlichen Kontext ist, kommt es darauf an, „ein besonderes, lokales, regionales Wissen“ herzustellen.(17)

Aber nicht nur Wahrheit, Objektivität und Allgemeingültigkeit sollen aufgelöst werden, auch das Subjekt soll der Dekonstruktion zum Opfer fallen. In diesem Zusammenhang ist Foucaults Anti-Humanismus zu sehen.(18) Er lehnt nicht nur die Annahme eines erkennenden und nach allgemeingültigen moralischen Normen handelnden Subjekts ab, sondern bezweifelt auch, dass der Mensch das Zentrum der Welt und der Geschichte ist. Der Mensch ist für Foucault nur eine soziale Konstruktion, die menschliche Vernunft nur ein Mittel der Beherrschung. Das menschliche Wissen und Handeln dienen immer bestimmten Machtinteressen.

Somit gelangen wir zu dem für Foucault zentralen Begriff der Macht. Richard Wollin bezeichnet Foucaults Machtbegriff als „an undifferentiated monolith, capable of explaining everything and nothing“.(19) Auf deutsch heißt es: „Macht“ ist ein Allerweltsbegriff, der auf alles und somit auf nichts bezogen werden kann.

Foucault selbst bestimmt Macht auf folgende Weise:

„Unter Macht, scheint mir, ist zunächst zu verstehen: die Vielfältigkeit von Kräfteverhältnissen, die ein Gebiet bevölkern und organisieren; das Spiel, das in unaufhörlichen Kämpfen und Auseinandersetzungen diese Kräfteverhältnisse verwandelt, verstärkt, verkehrt; die Stützen, die diese Kraftverhältnisse aneinander finden, indem sie sich zu Systemen verketten … und schließlich die Strategien, in denen sie zur Wirkung gelangen und deren große Linien und institutionelle Kristallisierungen sich in den Staatsapparaten, in der Gesetzgebung und in den gesellschaftlichen Hegemonien verkörpern.“(20)

Alle sozialen Beziehungen, d.h. die gesamte soziale Welt, sind von Machtkonstellationen durchsetzt, die sich permanent verändern und umformen. Dabei sollte Macht nicht negativ betrachtet werden. Sie hat eine produktive Funktion; sie produziert die Realität, d.h. „Gegenstandsbereiche“, „Wahrheitsmerkmale“ und schließlich das Individuum und sein Wissen.(21)

Foucault beantwortet uns jedoch nicht die Frage, welche Macht legitim und welche nicht legitim ist, anhand welcher Kriterien „gute“ von „schlechter“ Macht unterschieden werden kann. Um diese Frage zu beantworten, wäre der Bezug auf feste Prinzipien bzw. allgemeingültige Normen notwendig. Foucault lehnt jedoch einen solchen Bezug ab. Normen haben seiner Ansicht nach die Funktion, Machtkonstellationen zu verdecken.

Foucault übernimmt von Nietzsche auch die Grundannahmen seiner Moralkritik. Er lehnt eine Moral, die sich an alle Menschen richtet, ab. Im Hinblick auf die antike Moral verwirft er die „Anstrengung …, sie (die antike Moral, A.U.) allen gleich zugänglich zu machen …“.(22) Eine allgemeine Verbindlichkeit von moralischen Werten und Normen kann es demnach nicht geben. Foucault schwebt eine Moral vor, die sich „an eine sehr geringe Anzahl von Individuen“, „eine ganz kleine Minderheit“ richten würde, an Menschen, die „ganz besonders“ sind.(23)

Daraus folgt, dass „Moral“ und das aus ihr folgende politische Handeln nur partikular sein können, d.h., sie können nur eine bestimmte Gruppe von Menschen in einer bestimmten sozio-kulturellen Lage und in einer bestimmten geschichtlichen Situation betreffen. Foucault geht es nicht um allgemeingültige Werte und Normen als Grundlage der Politik, sondern „um regionale, spezifische und kontextbezogene Ausübung der politischen Selbstbestimmung“.(24)

Er lädt dazu ein, Politik nur für bestimmte Gruppen zu machen, also Partikularinteressen durchzusetzen. Da Foucault einerseits allgemeingültige Werte und Normen ablehnt, andererseits Macht rehabilitiert, ihr positive Attribute zuschreibt, legitimiert seine Position eine Politik, die in der skrupellosen Durchsetzung von Macht besteht. Skrupellos ist diese Politik deshalb, weil sie keine Rücksicht auf allgemeingültige Werte und Normen, also Werte und Normen, die für alle Menschen gelten sollen (z.B. Gerechtigkeit oder Gleichheit vor dem Gesetz) nimmt. Sie ist parteiisch und präferiert bestimmte Gruppen vor anderen Gruppen.

Die Quotenpolitik als skrupellose Machtpolitik

Viele Feministinnen knüpfen in Theorie und Praxis an die Position Foucaults an (z. B. Judith Butler, Iris Young, Donna Haraway). Auch sie weisen die Idee einer allgemeingültigen Erkenntnis, eines erkennenden Subjekts, einer unser Denken und Handeln bestimmenden Vernunft und einer allgemeingültigen Moral zurück. Auch sie vertreten einen radikalen Perspektivismus, auch „Standortgebundenheit der Erkenntnis“ genannt, Interpretationismus und Konstruktivismus.(25)

Die zentrale soziale Kategorie ist für sie die des Geschlechts (Gender), die zentrale Perspektive die der Frauen. Prominente Feministinnen wenden sich zwar theoretisch gegen einen geschlechtlichen Essentialismus, wonach es ein Wesen, eine Natur der Frau gibt, sprechen aber zwecks Durchsetzung ihrer Interessen in der Politik von den Frauen. Sie glauben ferner daran, dass Frauen aufgrund ihrer Erfahrungen mit Unterdrückung und sozialen Kämpfen einen besonderen Zugang zur Realität haben und daraus besondere Ansprüche für sich selbst ableiten können.

Die Aufgabe einer feministischen Politik ist es, in einem ersten Schritt die bestehenden Machtstrukturen zu destruieren, in einem zweiten Schritt Machträume für Frauen, genauer: für eine bestimmte Gruppe von Frauen zu erweitern, was konkret die Eroberung von Machtpositionen (Führungspositionen) bedeutet. Parteilichkeit für Frauen ist die zentrale Säule der feministischen Politik, Interventionen, d.h. punktuelle Eingriffe ins politische Geschehen, ihr bewährtes Mittel.

Der feministischen Politik der Gegenwart geht es nicht darum, sich an für alle Menschen geltenden Werten und Normen, an Gleichberechtigung und Chancengleichheit zu orientieren, sondern Vorteile und Sonderrechte für Frauen, nochmals: für eine bestimmte Gruppe von Frauen zu ergattern. Die feministische Politik in Gestalt der Gleichstellungspolitik orientiert sich nicht an allgemeingültigen Werten und Normen, sie verstößt ganz offen gegen sie. Das soll im Folgenden anhand der Quotenpolitik, die ein Teil der bundesrepublikanischen Gleichstellungspolitik ist, demonstriert werden.

Die Forderung nach einer Frauenquote für prestigeträchtige und mit Macht ausgestattete Positionen wird seit Jahren von der Politik mit besonderem Nachdruck erhoben und von den Leitmedien bereitwillig propagiert. Hinter der Quotenpolitik stehen mächtige Lobbygruppen aus Politik (z.B. die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, die Frauen Union der CDU), Wirtschaft (FidAr) und Medien (ProQuote). Dabei wird nicht selten die Quotenpolitik ganz offen und im positiven Sinne als Lobbypolitik, also als eine Politik der Privilegierung und der Inanspruchnahme von Sonderrechten bezeichnet. So z. B. in einem Zeit-Artikel über Monika Schulz-Strelow, die Präsidentin des Vereins Frauen in die Aufsichtsräte (FidAr).(26)

Der Verein hat in den letzten Jahren „massiven Lobbydruck auf Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit ausgeübt“, um die Frauenquote in Aufsichtsräten durchzusetzen. Schulz-Strelow hat offensichtlich „das Spiel mit der Macht von der Pike auf gelernt“. Dass das Thema Frauenquote in den Leitmedien so allgegenwärtig ist, ist auch der Verdienst von Schulz-Strelow. Zu ihrem einflussreichen Netzwerk gehören u.a. Thomas Sattelberger (Telekom) und Ursula von der Leyen. Es reicht bis nach Brüssel.

Exemplarisch für die Haltung der Frauenquote-Lobbyistinnen sind die Äußerungen der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach. In dem FAZ-Artikel „Endlich halbe halbe!“ demonstriert sie die Grundzüge einer auf Partikularinteressen ausgerichtete Politik, also die Grundzüge einer Lobby- und Klientelpolitik.(27)

Zunächst unterteilt sie die Menschheit in zwei Gruppen/Kollektive, in die Frauen und die Männer, um für eine der beiden Gruppen (die Frauen) Privilegien und Sonderrechte einzufordern. Da sie eine Frauenquote „hinsichtlich aller mit Macht und Prestige verbundenen Positionen“ fordert, unterteilt sie die Menschen darüber hinaus in diejenigen, die solche Positionen erlangen können – meistens Menschen aus der Oberschicht -, und diejenigen, die solche Positionen in der Regel nicht erlangen können – vorwiegend Menschen aus der Unterschicht. Die Frauenquote soll demnach Macht und Prestige für Frauen bringen, aber nicht für alle Frauen, sondern nur für eh schon privilegierte Frauen aus der Oberschicht. Bereits an dieser Stelle wird offenkundig, dass sich die Quotenpolitik nicht um allgemeingültige – also für alle Menschen geltende – Werte, Normen und Rechte schert und eine auf Partikularinteressen ausgerichtete Machtpolitik darstellt.

Jutta Limbach spricht außerdem vom „Gleichstellungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes“, der die Einführung der Frauenquote rechtfertigen soll. Doch das Grundgesetz kennt keinen „Gleichstellungsauftrag“. Es spricht hingegen von Gleichberechtigung. Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Bundesbürger gleiche Rechte haben sollten. Es bedeutet, dass keine Bundesbürger bzw. Gruppen von Bürgern Sonderrechte haben sollten. Gleichstellung bedeutet das Gegenteil von Gleichberechtigung, nämlich die Herstellung von Ergebnisgleichheit zwischen Gruppen.

Jutta Limbach hebt ferner hervor, dass die Frauenquote zu mehr „Geschlechtergerechtigkeit“ beiträgt. Auch der Begriff der Geschlechtergerechtigkeit fehlt im Grundgesetz, denn das Grundgesetz ist individualrechtlich, nicht kollektivrechtlich ausgerichtet. Das bedeutet, dass es keine Gerechtigkeit unter Gruppen, sondern nur unter Individuen, die für sich gleiche Rechte in Anspruch nehmen, geben kann.

Um einen Arbeitsplatz bewerben sich schließlich nicht das Kollektiv die Frauen und das Kollektiv die Männer, sondern immer nur Einzelpersonen (Individuen). Dabei soll die bestqualifizierte Person die entsprechende Arbeitsstelle erhalten (das Prinzip der Bestenauslese). Die Rede von „Geschlechtergerechtigkeit“ ist nur ein Mittel, mit dessen Hilfe eine auserwählte Gruppe von Frauen bei der Stellenvergabe bevorzugt werden soll. Die damit zusammenhängende Benachteiligung von Männern wird ohne Skrupel in Kauf genommen und es wird somit gegen den für alle Menschen geltenden Grundsatz der Nicht-Diskriminierung (kein Mensch darf  diskriminiert werden) verstoßen.

Mit der Durchsetzung der Frauenquote soll nach Limbach die statistische Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, also die sog. „Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen“ behoben werden. Dabei nimmt sie wie alle Frauenquote-Lobbyistinnen an, dass diese Ungleichheit eine Folge von Frauendiskriminierung ist. Diese Annahme ist falsch. Viele Studien belegen, dass die genannte Ungleichheit keine Folge von Frauendiskriminierung ist, sondern von Faktoren abhängt, die wiederum auf freien Entscheidungen von Frauen beruhen (Neigungen, Präferenzen und Lebensentwürfen).(28) Die These von der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen wird ebenfalls dazu benutzt, eine auf Partikularinteressen und Privilegierung ausgerichtete Politik zu forcieren und eine offene Diskriminierung von Männern zu rechtfertigen.

Günter Buchholz, einer der schärfsten Kritiker der Gleichstellungs- und Quoten-Politik, verweist darauf, dass die Frauenquote „Ausdruck eines nackten verteilungspolitischen Anspruchs“ ist; eine Gruppe von Frauen hat das Ziel, sich jenseits des normalen Wettbewerbs Sonderrechte zu verschaffen.

„In der Durchsetzung dieser Interessen gibt es bis hin zum Verfassungsbruch kaum Hemmungen. (…) Die machtpolitische Haltung dahinter ist eine nihilistische, weil alleine die faktische Durchsetzung zählt.“(29)

Man sollte noch ergänzen: Weil alleine die faktische Durchsetzung zählt, ohne Rücksicht auf allgemeingültige, d.h. für alle Menschen geltende Werte, Normen und Rechte.

Günter Buchholz fährt fort:

„Das erklärt auch die Gleichgültigkeit gegenüber Wissenschaftlichkeit und Wahrheit und die auffällige Gleichgültigkeit und Hemmungslosigkeit von Feministinnen im Umgang mit diesen Eckpfeilern der Aufklärung.“

Der Menschenrechtsaktivist Aaron Rhodes macht darauf aufmerksam, dass die Frauenquote gegen fundamentale, für alle Menschen geltende Rechte, nämlich gegen die Menschenrechte verstößt,

„denn eine Gruppe zum Nachteil einer anderen Gruppe zu privilegieren, widerspricht nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sondern auch den Menschenrechten.“(30)

Rhodes hat mit Menschenrechten in erster Linie die Gleichheit vor dem Gesetz im Blick. Menschen sollten vor dem Gesetz gleich behandelt werden, d.h. unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit, also unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Hautfarbe, Religion usw. Anders gewendet: Kein Mensch und keine Menschengruppe darf vor dem Gesetz besser behandelt, privilegiert werden. Die Frauenquote privilegiert Frauen zum Nachteil von Männern. Sie stellt somit eine Diskriminierung von Männern dar.

Die Einführung der Frauenquote wird auch damit gerechtfertigt, dass sie Vorteile für die Wirtschaft bringe. Diese Rechtfertigung ist nach Rhodes ganz schwach, denn

„wenn wir die Freiheit und Gleichheit anderen Zielen opfern, schwächen wir die Menschenrechte und somit unseren Schutz vor Tyrannei und Willkür.“

Rhodes möchte damit zum Ausdruck bringen, dass Menschenrechte weder relativiert noch für ihnen fremde, z. B. politische, Zwecke instrumentalisiert werden dürfen. Zwar belegen unabhängige Studien, dass die Erhöhung des Frauenanteils im höheren Management keine Vorteile, sondern eher Nachteile für Unternehmen bringt,(31) doch auch wenn die Erhöhung des Frauenanteils durch die Frauenquote Vorteile für Unternehmen hätte, wäre die Frauenquote nach Rhodes falsch:

„Denn der Preis – die Verhandelbarkeit der Gleichheit vor dem Gesetz – ist zu hoch.“

Rhodes zufolge sind Menschenrechte als allgemeingültige Normen nicht verhandelbar. Sie gelten in diesem Sinne unbedingt.

Dem Gesetz zur Einführung der Frauenquote liegt ein „rechtlicher Relativismus“ zugrunde:

„Prinzipien werden immer so interpretiert, wie es gerade zu den politischen Zielen passt.“

Mit anderen Worten: In der Quotenpolitik werden Prinzipien/Rechte verhandelt, sie gelten dort nicht für Alle, sondern für eine bestimmte Gruppe von Personen. Sie gelten nicht unbedingt, d. h. sie werden relativiert und für politische Ziele, die bestimmten Lobbygruppen dienen, instrumentalisiert. Sie sind bloß Mittel, mit deren Hilfe partikulare Machtinteressen durchgesetzt werden.

Dem rechtlichen Relativismus liegt der oben geschilderte postmoderne Relativismus zugrunde, denn der Postmoderne zufolge sollten allgemeingültige Werte und Normen aufgelöst werden. Werte und Normen können nur relativ zu dem jeweiligen sozio-kulturellen und geschichtlichen Kontext bestehen und sie können – wenn sie denn überhaupt aufrechterhalten werden sollten – nach Bedarf und Belieben umgedeutet und partikularen Machtinteressen dienlich gemacht werden.

Dem postmodernen Relativismus und Nihilismus kann dergestalt entgegnet werden, dass der besondere Status von Menschenrechten, aber auch von anderen, unser Handeln bestimmenden Rechten, Werten und Normen hervorgehoben wird. Zu diesem Status gehören:

Allgemeingültigkeit; sie müssen für alle Menschen gelten, und zwar im Absehen von ihrer Gruppenzugehörigkeit;
NichtVerhandelbarkeit; sie können nicht je nach Bedarf, je nach Belieben und je nach Kontext umgedeutet und als Mittel zur Durchsetzung von partikularen Machtinteressen eingesetzt werden,
Unbedingtheit; ihre Geltung darf nicht an Bedingungen bzw. Kontexte, sei es ökonomischer oder politischer Art, geknüpft werden.

Nur wenn wir uns an so verstandenen Rechten, Werten und Normen orientieren, können wir dem Lobbyismus, dem Klientelismus und einer auf reinem Machtkalkül beruhenden Politik der Privilegierung die Stirn bieten.

Quellen:
(1) Friedrich Nietzsche, Werke, Achte Abteilung, Zweiter Band, Nachgelassene Fragmente Herbst 1887 bis März 1888, Giorgio Colli/Mazzino Montinari (Hrsg.), Berlin 1970, S. 14.
(2) Friedrich Nietzsche, GötzenDämmerung, in: Werke, Sechste Abteilung, Dritter Band, Berlin 1969, S. 75.
(3) Friedrich Nietzsche, Werke, Achte Abteilung, Erster Band, Nachgelassene Fragmente Herbst 1885 bis Herbst 1887, Berlin 1974, S. 323.
(4) Karl R. Popper, Objektive Erkenntnis. Ein evolutionärer Entwurf, Hamburg 1993.
(5) Friedrich Nietzsche, op. cit. 1974, S. 138.
(6) Friedrich Nietzsche, Zur Genealogie der Moral, in: Ders., Werke, Sechste Abteilung, Zweiter Band, Berlin, 1968.
(7) Friedrich Nietzsche, Jenseits von Gut und Böse, in: Ders. op. cit. 1968, S. 12.
(8) Friedrich Nietzsche, Werke, Achte Abteilung, Zweiter Band, Nachgelassene Fragmente Herbst 1887 bis März 1888, Berlin 1970, S. 88ff.
(9) Friedrich Nietzsche, op. cit. 1968, S. 130.
(10) Ebd., S. 291.
(11) Ebd., S. 220.
(12) Friedrich Nietzsche, Werke, Nachgelassene Fragmente Anfang 1888 bis Anfang Januar 1889, Berlin 1972, S. 402.
(13) „Die Rückkehr der Moral. Ein Interview mit Michel Foucault“, in: Eva Erdmann u.a. (Hrsg.), Ethos der Moderne. Foucaults Kritik der Aufklärung, Frankfurt am Main 1990, S. 141.
(14) Michel Foucault, Dispositive der Macht. Über Sexualität, Wissen und Wahrheit, Berlin 1978.
(15) Michel Foucault, „Nietzsche, Freud, Marx“, in: Ders. Schriften in vier Bänden, Band 1, Frankfurt am Main 2001, S. 734.
(16) Michel Foucault, „Zur Genealogie der Ethik: Ein Überblick über laufende Arbeiten“, in: Hubert L. Dreyfus/Paul Rabinow, Michel Foucault. Jenseits von Strukturalismus und Hermeneutik, Frankfurt am Main 1987, S. 268 und 271.
(17) Michel Foucault, op. cit. 1978, S. 60/61.
(18) Alexander Ulfig, „Ist der Mensch das Maß aller Dinge? Postmoderner Anti-Humanismus versus Humanismus als Lebensorientierung“, in: Cuncti 19.10.2014:
http://www.cuncti.net/streitbar/821-ist-der-mensch-das-mass-aller-dinge
(19) Richard Wollin, „Foucault´s aesthetic decisionism“, in: Telos no 67 1986, S. 71-86.
(20) Michel Foucault, Der Wille zum Wissen. Sexualität und Wahrheit 1, Frankfurt am Main 1977, S. 113f.
(21) Michel Foucault, Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, Frankfurt am Main 1976, S. 250.
(22) Michel Foucault, op. cit. 1990, S. 135.
(23) Ebd., S. 135/136.
(24) Hans-Herbert Kögler, Michel Foucault, Stuttgart 20042, S. 144.
(25) Vgl. Donna Haraway, Die Neuerfindung der Natur. Primaten, Cyborgs und Frauen, Frankfurt am Main 1995.
(26) Tina Groll, „Lobbyismus. Die Frau hinter der Frauenquote“, in: Zeit Online 8.9.2011:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-08/frauenquote-lobby-fidar
(27) Jutta Limbach, „Endlich halbe halbe!“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung 29.9.2014:
https://blogs.faz.net/10vor8/2014/09/29/ohne-quote-keine-gerechtigkeit-2570/
(28) Gérard Bökenkamp, „Catherine Hakims Präferenztheorie: Was Frauen wollen“, in: Cuncti 18.8.2012:
http://cuncti.net/streitbar/252-catherine-hakims-praeferenztheorie-was-frauen-wollen
(29) Günter Buchholz, „Der radikale Biologismus des Gender-Mainstreamings“, in: Huffington Post 27.11.2014:
http://www.huffingtonpost.de/guenter-buchholz/gender-mainstreaming-der-radikale-biologismus-_b_6224334.html
(30) Aaron Rhodes, „Mannomann. Die Frauenquote ist ein Menschenrechtsverstoß“, in: Zeit Online 28.12.2014:
http://www.zeit.de/2014/51/frauenquote-menschenrechte-verstoss
(31) Michael Klein, „Die gesellschaftlichen Kosten einer gesetzlichen Frauenquote“, in: Kritische Wissenschaft 1.4.2012:
http://sciencefiles.org/2012/04/01/die-gesellschaftlichen-kosten-einer-gesetzlichen-frauenquote/

Buch von Alexander Ulfig, Wege aus der Beliebigkeit. Alternativen zu Nihilismus, Postmoderne und Gender-Mainstreaming, Baden-Baden 2016.

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Ich studierte Philosophie, Soziologie und Sprachwissenschaften.
Meine Doktorarbeit schrieb ich über den Begriff der Lebenswelt.

Ich stehe in der Tradition des Humanismus und der Philosophie der Aufklärung. Ich beschäftige mich vorwiegend mit den Themen "Menschenrechte", "Gerechtigkeit", "Gleichberechtigung" und "Demokratie".

In meinen Büchern lege ich besonderen Wert auf Klarheit und Verständlichkeit der Darstellung. Dabei folge ich dem folgenden Motto des Philosophen Karl Raimund Popper: „Wer’s nicht einfach und klar sagen kann, der soll schweigen und weiterarbeiten, bis er’s klar sagen kann“.