Was hat das Deutschlandradio eigentlich gegen Menschenrechte?

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Die Situation deutscher Mütter ist – von der breiten Öffentlichkeit wie üblich unbemerkt – unerträglich geworden. „Unverheiratete Mütter und ihre Kinder geraten (…) in eine noch nie da gewesene Situation des Ausgeliefertseins an den Kindesvater.“

Durch gesetzlichen Zwang sieht sich die unschuldige Mutter der Willkür eines missgünstigen Vaters ausgesetzt, der sich zwar – wir kennen diese Gesellen ja – selbst nicht um das Kind kümmern möchte, ihre Sorge um das Kind aber vergnüglich und nach Kräften torpediert.

„Sie muss beim Vater vorsprechen, muss um seine Unterschrift bitten, wenn es gilt, Tochter oder Sohn taufen zu lassen, beim Kindergarten anzumelden oder einen Reisepass zu beantragen. Auch ein Umzug des Kindes muss von ihm abgesegnet sein.“

Wendet sich die verzweifelte Mutter dann hilfesuchend an Institutionen, dann sieht sie sich einem solch unübersichtlichen administrativen Terror ausgesetzt, dass Kafkas „Prozeß“ im Vergleich dazu als harmloses Kinderbuch erscheint.

„Hier kann endlich das familiengerichtliche Helfersystem zuschlagen. Es besteht aus Umgangspflegern, Verfahrensbeiständen, Gutachtern. Sie alle können ihr Mütchen an der jungen Frau kühlen und verdienen nicht schlecht an der neuen Rechtssituation. Für die Mütter aber kann es schlecht ausgehen: ihnen droht sogar die Wegnahme des Kindes.“

Wie aber konnte es zu einer solchen entsetzlichen Situation kommen, in der sogar ungeheuerliche Absurditäten in den Bereich des Möglichen geraten – in der es sogar denkbar wird, dass ein Kind nicht bei seiner Mutter aufwächst, sondern gar bei seinem Vater?

„Eine solche Konstellation wäre vor der Gesetzesnovelle nicht entstanden, als noch das alte Kindschaftsrecht der Achtziger Jahre galt.“

Darauf, dass früher alles besser war, macht dankenswerterweise das Deutschlandradio Kultur in einer Sendung seines Politischen Feuilletons vom 18. Mai aufmerksam. „Den Vätern die Rechte, den Müttern die Pflichten“ heißt die Sendung, und in einem Interview am darauffolgenden Tag ordnet Jutta Wagner als ehemalige Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes diese Sendung rechtlich und politisch ein.

Einmal ganz ohne Ironie: Ich weiß, dass die Überschrift dieses Textes überzogen oder polemisch wirken kann. Sie ist es nicht. Die Sendungen des Deutschlandradios verraten tatsächlich erhebliche Probleme mit dem Konzept der Menschenrechte, und sie artikulieren diese Probleme in hetzerischer Weise. Das betrifft nicht allein die Rechte von Vätern, sondern vor allem die von Kindern.

Solch eine Aussage muss natürlich begründet werden.

Warum Menschenrechte gewalttätig sind. Irgendwie.

„Männer haben gerne viele Rechte und wenig Pflichten. Deshalb, liebe angehende ledige Mütter: Dein(e) Kind(er) sind das wichtigste Projekt in Deinem Leben und eine klare Linie in der Erziehung unbezahlbar. Also kein Wort zum Jugendamt oder sonst jemand über die Identität des Vaters. Die paar Euro, wenn Du sie überhaupt siehst, sind’s nicht wert.“

Das schrieb die Autorin von Den Vätern die Rechte, den Müttern die Pflichten, Karoline Ruhdorfer vom Netzwerk Mütterinitiative, 2013 in einem Leserbrief an den Münchner Merkur. Dieser kurze Brief enthält im Kleinen eigentlich schon ihre gesamte Sendung.

Wer die eigenen Kinder als Projekt bezeichnet, als ginge es dabei um den Start einer Werbekampagne für pedalbetriebene Waschmaschinen oder um die Entwicklung veganer Schweinshaxen, der weckt natürlich ohnehin schon Zweifel an seiner Ernsthaftigkeit. Gar das „wichtigste Projekt“ in ihrem Leben aber darf sich eine Mutter natürlich nicht nehmen lassen, schon gar nicht von einer solchen Nebenfigur wie dem Vater.

Dass dessen Name verschwiegen werden sollte, empfiehlt die Mütterlobbyistin tatsächlich ausdrücklich. Dass sie damit nicht nur die Rechte dieses Vaters beschneidet, sondern vor allem die ihres Kindes, interessiert sie dabei nicht – seit wann haben Projekte auch eigene Rechte? Allenfalls erwägt sie als Gegenargument, dass das Verschweigen der väterlichen Identität für sie einen Ausfall väterlicher Zahlungen bedeuten könnte.

Die eigenen finanziellen Interessen also, aber auf gar keinen Fall essentielle Interessen des Kindes gehören für sie hier noch in die Abwägung. Die monetäre Fixierung taucht dann auch im Beitrag für das Deutschlandradio wieder als übliche Klage über unterhaltsverweigernde Väter auf – was wie üblich verschweigt, dass die Zahlungsmoral unterhaltspflichtiger Mütter deutlich schlechter ist als die unterhaltspflichtiger Väter.

Mittlerweile versuchen sogar Kinder von Samenspendern, die Identität ihrer Väter zu erfahren. Dass Kinder leiden, wenn die Identität leiblicher Eltern vor ihnen verheimlicht wird, wissen auch Gesetzgeber und Gerichte – Menschen können die Informationen über diese Identität einklagen.

Natürlich weiß auch Ruhdorfer, dass Kinder zudem ein Recht auf einen regelmäßigen Umgang mit dem Vater haben. Sie macht es sich schlicht zunutze, dass kleine Kinder eben noch nicht die Möglichkeit haben, ihre Rechte vor Gericht gegen die Mütter einzuklagen.

Dass die Autorin des Deutschlandradios offen und unverblümt zu kindsschädigendem und rechteverletzendem Verhalten aufruft, war der Redaktion sicherlich bekannt – wer nach Ruhdorfer googelt, erhält einen Link zu ihrem Leserbrief schon auf der ersten Seite. Fraglich ist allenfalls, ob sie sich in den Augen des gebührenfinanzierten Senders trotzdem oder gerade deshalb für eine Sendung über das deutsche Kindschaftsrecht qualifiziert hat.

Dass Männer gern Rechte, aber ungern Pflichten haben, ist natürlich eine Plattitüde. Es gibt wohl kaum einen Menschen, dem seine Pflichten lieber als seine Rechte sind – polemisch ist es allerdings, so zu tun, als träfe das allein auf Männer zu. Wichtig jedoch ist: Wer von eigenen Rechten spricht, kann dies sinnvoll nur tun, falls er dabei auch die Rechte anderer anerkennt – sonst geht es nicht um Rechte, sondern um Vorrechte.

Eben diese Haltung aber kultiviert die Autorin des Deutschlandradios. Die Rechte von Vätern erscheinen bei ihr allein als illegitime Störfaktoren. Wie gravierend diese Störung für sie ist, macht sie drastisch in ihrem Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Sender deutlich, wenn sie dort das Recht das Vaters auf Umgang mit dem Kind beschreibt. Dass auch umgekehrt Kinder ein eigenes Recht auf Umgang mit dem Vater haben, lässt sie selbstverständlich – so wie alle eigenständigen Rechte des Kindes – völlig beiseite.

„Das heißt, die Mutter wird – unter Androhung einer empfindlichen Geldstrafe – gezwungen ihr Baby dem Vater zu übergeben. Ein Mann, der nie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind gelebt hat, erhält das Kleine für mehrere Stunden zur freien Verfügung. Ob er ein Gewalttäter, ein Alkohol- oder Drogenabhängiger ist, wird nicht berücksichtigt. Hier spielen sich oft herzzerreißende Szenen ab. Ein Umgangspfleger holt das schreiende Kind mit mehr oder weniger Gewalt von der Mutter weg und überreicht es dem Erzeuger.“

Ja, tatsächlich, dieser Text ist so allen Ernstes von Gebührengeldern versendet worden. Väter werden als Monster präsentiert, die nicht etwa bei ihren Kindern sein wollen, sondern sie „zur freien Verfügung“ beanspruchen. Gut möglich, natürlich, dass er gewalttätig oder drogenabhängig ist und dass das Kind bei ihm in höchster Gefahr ist.

Die Petitesse, dass Kinder deutlich häufiger von ihren leiblichen Müttern als von ihren Vätern getötet werden, ist hier selbstverständlich irrelevant.

Natürlich wehrt sich das verzweifelte Kind, das natürlich nur mit Gewalt der Mutter entrissen werden kann. Die entwertende Rede vom „Erzeuger“ rundet das irrwitzig hetzerische Bild ab. Kein Vater, der noch alle Tassen im Schrank hat, käme auf die Idee, die Mutter des eigenen Kindes ebenso abwertend einfach als „Austrägerin“ zu bezeichnen. In mütterlobbyistischen Kontexten aber ist es durchaus normal, die Bedeutung des Vaters eben so zu leugnen – als ob sein einziger Beitrag zum Kind darin bestünde, in längst vergangenen und vergessenen Zeiten einmal kurz und wollüstig in der Mutter ejakuliert zu haben.

Als „Abspaltung“ und „Projektion“ bezeichnen Psychoanalytiker den psychischen Prozess, in dem Menschen das, was sie an sich selbst nicht wahrnehmen wollen, in andere hineinfantasieren, die sie dann wiederum als Feinde wahrnehmen und bekämpfen. Ruhdorfer schreit regelrecht danach, in dieser Weise verstanden zu werden.

Sie ist ganz fixiert auf eine Beziehung von Mutter und Kind, in der eigenständige Rechte des Kindes gar nicht mehr denkbar sind, sondern vollständig in den Bedürfnissen der Mutter aufgehen: Was ich will, ist in jedem Fall gut für mein Kind. Jede Störung dieser radikalen Vereinnahmung, sei es durch Väter oder durch staatliche Instanzen, erscheint als gewalttätiger, illegitimer Einbruch in eine heile, schöne, konfliktbereinigte Welt.

Tatsächlich ist eine solche inzestuös anmutende Einverleibung des Kindes entwicklungspsychologisch natürlich ein Desaster. Denn dem Kind fehlt ja Entscheidendes, wenn ihm der Vater – oder, in wenigen anderen Fällen, die Mutter – genommen wird und es in völlige Abhängigkeit vom anderen Elternteil gerät: Es hat keinen Spielraum, kann nicht das Agieren des Vaters mit dem der Mutter abgleichen, beide aneinander relativieren. Es ist vollständig angewiesen auf das eine Elternteil, das ihm bleibt, wird ganz und gar zum Projekt eines anderen Menschen.

Von der feindseligen Besatzung durch Menschenrechte

So sind es elementare Menschenrechte nicht nur der Väter, sondern vor allem der Kinder, die durch eine Fixierung auf den mütterlichen Willen verletzt werden. Ruhdorfer aber nimmt den Schutz dieser Rechte wahr, als ginge es dabei um eine kriegerische Besatzung durch eine bösartige fremdartige Macht.

„Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sah sich der deutsche Gesetzgeber gezwungen, unverheirateten Vätern mehr Rechte einzuräumen. Rechte, wie sie es seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch nicht gegeben hat.“

Eben so also, wie der Gerichtshof für Menschenrechte in Ruhdorfers Phantasie den deutschen Gesetzgeber unterwirft, so unterwirft auch der Vater die gute Mutter.

Der Schutz der Menschrechte wird, mit hetzerischen Bildern und der Unterstellung erheblicher Gewalttätigkeit, so als Wirken eines Feindes präsentiert. In dieser Haltung, die Achtung vor den Menschenrechten vor allem als Verlust von Souveränität erlebt, bewegt sich Ruhdorfer ganz in alten deutschen Traditionen (dazu mehr im nächsten Text).

Im Interview mit demselben öffentlich-rechtlichen Sender erläutert dann am folgenden Tag die Juristin Jutta Wagner vom Deutschen Juristinnenbund genauer, wer dieser Feind ist. Die radikale Abhängigkeit der väterlichen Sorge vom Willen der Mutter ist auch in ihren Augen zum Wohle aller gewesen.

„Wenn sie es verweigert hat, dann ging das in der Tat nicht, und das war dann vielleicht auch für alle Beteiligten besser so.“

Wen genau sie hier mit „allen Beteiligten“ meint, führt sie lieber nicht genauer aus – Väter jedenfalls gehören offenkundig nicht dazu. Stattdessen macht sie deutlich, wer Schuld daran trage, dass das Sorgerecht geändert worden sei. „Das war schon damals ein starkes Anliegen unserer FDP-Justizministerin.“ Denn:

„Der Europäische Gerichtshof hat nur gesagt: Es muss einen Rechtsweg für die Väter geben, prüfen zu lassen, ob es vielleicht doch in ihrem Fall gut sein könnte, wenn sie auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht haben können – was ja im Einzelfall, wenn man das genau prüft, vielleicht auch mal so sein könnte.“

Es könnte im Einzelfall also auch mal so sein, dass die Sorge des Vaters gut für das Kind ist – wie das dann festgestellt werden soll, bleibt allerdings im Dunkeln.

Natürlich ergibt es keinen Sinn, wenn Väter zwar das Recht haben, vor Gericht zu gehen – aber faktisch keine Chance, dort auch erfolgreich sein zu können. Denn es ist offenkundig das Ziel Wagners wie Ruhdorfers, die Möglichkeit väterlicher Kindessorge wieder ganz in das Belieben der Mütter zu stellen.

Das politische Kalkül Wagners ist es wohl, dass mit einem sozialdemokratisch geführten Justiz- und Familienministerium nun die Möglichkeit besteht, die Entwicklung zurückzudrehen und die winzigen Verbesserungen für eine Gleichberechtigung der Eltern und für eine Achtung der kindlichen Rechte wieder rückgängig zu machen.

Warum Verteidiger der Menschenrechte gefälligst auf ihren Zungenschlag achten sollen

Das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio wiederum stellt die von ihm verwalteten Gebühren gern zur Verfügung, um für dieses reaktionäre Anliegen politischen Druck zu erzeugen – und ist keinesfalls bereit, auch andere Positionen zu präsentieren.

Der Verein Gleichmaß e.V., der auch über die beiden Sendungen berichtet hat, fragt in einem Brief an das Deutschlandradio nach,

„ob Sie als gebührenfinanziertes Funkunternehmen auch ergänzenden, anderen, weniger extremen Positionen Raum bieten.“

Tristan Rosenkranz macht in dem Schreiben darauf aufmerksam, dass der Verein unter anderem einen „Beraterstatus der UN für deren Menschenrechtsrat ECOSOC“ hat und bietet an, als „Korrektiv“ auch eine andere Position darzustellen.

Der offenbar verantwortliche Redakteur, Ernst Rommeney, antwortet im Stile eines beleidigten Herrenreiters.

„Mir gefällt an Ihrem Angebot der Zungenschlag nicht.“

Rosenkranz solle doch nicht von einem „Korrektiv“ schreiben, als ob es an der Sendung irgend etwas zu korrigieren gäbe.

Mit allem nötigen Respekt: Das ist krank. Die ungeheure Hetze Rohdorfers gegen Menschenrechte von Kindern und Vätern, die pauschale Darstellung von Vätern als gewaltbereiten Monstren in seinem Sender findet der Redakteur völlig in Ordnung – aber dann ereifert er sich über den „Zungenschlag“, wenn jemand doch tatsächlich die Frechheit besitzt, ein „Korrektiv“ anzubieten.

Rommeney aber präsentiert die Situation – ganz wie Rohdorfer selbst – so, als wäre jede Abweichung von ihrer Sichtweise ein kaum erträglicher Gewaltakt:

„Die Sicht einer Mutter mag einseitig sein, wird sich aber schlecht darauf beschränken lassen, was ein Mann darüber zu denken erlaubt.“

Die Ausführungen Jutta Wagners am folgenden Tag würden die Position Ruhdorfers genügend einordnen – Perspektiven von Vätern auf die Forderung nach einer neuerlichen Einschränkung der Rechte von Vätern und Kindern seien nicht nötig.

Es rächt sich hier ganz offenkundig, dass sich in Deutschland niemand von den Verantwortlichen jemals tatsächlich dafür verantwortlich gefühlt hat, wie das deutsche Recht über viele Jahre hinweg Menschenrechte von Vätern und Kindern verletzt hat – und wohl noch immer verletzt. Hier nämlich ist die Achtung vor Menschenrechten nicht etwa eine Selbstverständlichkeit, sondern sie erscheint in hohem Maße als legitimationsbedürftig, schließlich gar als feindselig und gewalttätig.

Indem es hier die Achtung vor Menschrechten also als Akt der Gewalt, die Verletzung von Menschenrechten aber als alternativlose Möglichkeit kinder- und mütterfreundlichen Agierens präsentiert, macht das Deutschlandradio alle Gebührenzahler zwangsweise zu Mitschuldigen.

Denn die Folgen, die Sendungen wie diese für Elternbeziehungen haben, sind für niemanden der Verantwortlichen auch nur ansatzweise übersehbar. Wer Müttern offen signalisiert, dass die Verhinderung des Vater-Kind-Umgangs legitim und richtig, die Achtung vor Rechten von Kindern und Vätern aber kindsschädlich sei –– der produziert gezielt eben die Konflikte, auf die er sich dann beruft, wenn er weitere Einschränkungen dieser Rechte fordert.

Anmerkung: Die Autorin des Leserbriefes, der Frauen zum Verschweigen des Vaters auffordert, und die Autorin der Deutschlandradio-Sendung tragen denselben Namen, wohnen in derselben Gegend, vertreten dieselbe extreme Position und verwenden dabei dieselbe Wortwahl. Es wäre ganz irrational, nicht davon auszugehen, dass sie dieselbe Person sind. Sollte das gegen alle Wahrscheinlichkeit ein Irrtum sein, bitte ich um kurze Mitteilung.

Disclaimer: Ich bin selbst Trennungsvater. Alle zwei Wochen und natürlich in den Ferien fahre ich, mit Hin- und Rückfahrt, knapp tausend Kilometer, um bei unserem Sohn sein zu können. Ich habe mir am Wohnort von Mutter und Kind für den Umgang eine Zweitwohnung gemietet. Alle Kosten für Fahrten, Miete, doppelten Haushalt etc. trage ich selbstverständlich allein.

Mein Wunsch, mich an den Wohnort unseres Kindes versetzen zu lassen, war durch die mangelnde Kooperation der Mutter nicht realisierbar – sie wollte sich nicht mit mir darüber verständigen, zumindest auf absehbare Zeit an einem Ort wohnen zu bleiben.

Tatsächlich ist sie in wenigen Jahren auch schon zwei Mal mit unserem Kind umgezogen, in jeweils ganz unterschiedliche Ecken des Landes. Als ich in den ersten drei Lebensjahren unseres Kindes noch verpflichtet war, ihr Betreuungsunterhalt zu zahlen, konnte ich den regelmäßigen Umgang nur aufrechterhalten, weil ich mir einen Kredit über mehrere Tausend Euro aufgenommen hatte.

Ich schreibe das, weil ich als Studienrat, dann Oberstudienrat sehr gut verdiene – und trotzdem an finanzielle Grenzen gestoßen bin. Wäre ich beispielsweise Facharbeiter, dann hätte ich den Kontakt zu unserem Kind allein schon aus finanziellen Gründen längst verloren. Die ehemalige Arbeiterpartei SPD, die sich im Bundestag entschlossen selbst noch gegen die kleinen rechtlichen Verbesserungen für Kinder und Väter gestemmt hat, zeigt an solchen Problemen deutlich weniger Interesse als, beispielsweise, an der Frauenquote in Aufsichtsräten –  einem Problem sehr weniger Privilegierter.

Weil meine ehemalige Partnerin den Umgang auch unabhängig von der Entfernung und den Kosten immer wieder erheblich erschwert hat, haben unser Sohn und ich die Tatsache, dass wir einander regelmäßig sehen können, einfach auch glücklichen Konstellationen zu verdanken. Ich musste zwei Mal zur Sicherung des Umgangs vor Gericht gehen (vor Gerichte in verschiedenen Städten) und hatte jeweils das Glück, dass sowohl die jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen im Jugendamt als auch die Gerichte den Umgang voll unterstützten. Sie machten in jedem Fall der Mutter deutlich, dass der Vater-Kind-Umgang nicht zu ihrer Disposition stünde.

Aus dieser Erfahrung und aus den davon abweichenden Erfahrungen anderer Väter weiß ich, wie verhängnisvoll es sein kann, wenn der Mutter das Gegenteil suggeriert wird – wenn andere ihr signalisieren, dass sie den Vater gern als Belastung für sich und das Kind betrachten darf, dass Kind und Vater ihr gegenüber keine eigenständigen Rechte hätten, dass gar eine Vereitelung des Umgangs im besten Interesse des Kindes wäre.

Daher bin ich davon überzeugt: Darüber hinaus, dass sie einen friedlichen Diskurs erheblich und gezielt erschweren, richten Sendungen wie die des Deutschlandradios in konkreten Elternverhältnissen einen völlig unabsehbaren Schaden an.

Es ist unverzeihlich, dass so etwas über den Sender gegangen ist.

Der Artikel erschien zuerst auf man tau.

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