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Wann ist ein Mann ein Vater?

Verbände fordern die rechtliche Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung

Pressemitteilung der Interessengemeinschaft  Jungen, Männer und Väter (IG-JMV)

Berlin. Nach geltendem Recht ist in Deutschland derjenige Mann Vater, der mit der Mutter eines Kindes verheiratet ist – eine Definition über den Ehestand. „Ein Anachronismus“ meint Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und fordert die Neudefinition von Vaterschaft analog zur Mutterschaft über die biologische Abstammung ein. Eine zeitgemäße Korrektur sei überfällig.

 Die Rechtsvorschriften des BGB formulieren seit 1896 einen Vermutungsgedanken und stellen eine „gesetzliche Fiktion“ dar, so Riedmeier. § 1592 definiere weder die Verwandtschaft des Kindes noch den Begriff Vaterschaft über die tatsächliche Abstammung. Das ist nicht mehr zeitgemäß, kritisiert die IG-JMV und präsentiert der Politik ihre Stellungnahme zur Neuregelung.

Jedes Kind hat das Recht, zu wissen, woher es kommt: Welche genetischen Eigenschaften bekam es vererbt und welche genetischen Krankheiten kann es erben? Aus welchem sozio-kulturellen Umfeld stammt es und welche erbrechtlichen Anrechte hat es? Diese Fragen werden heute oft nicht eindeutig geklärt.

Im 21. Jahrhundert sind die Methoden in medizinischer Gendiagnostik weit fortgeschritten, so Riedmeier. Der Nachweis von biologischer Abstammung sei leicht zu erbringen. Die Genauigkeit und Verlässlichkeit derartiger Untersuchungen eignen sich als Grundlage für die Ausgestaltung eines modernen Abstammungsrechts. Die entstehenden Kosten seien im Vergleich zum Gewinn von Rechtssicherheit für das Kind, den Vater und die Gesellschaft als vernachlässigbar anzusehen.

Die Definition von Mutterschaft und Vaterschaft über die biologische Abstammung setzt konsequent den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes um. Auch habe der leibliche Vater das Recht zu wissen, welches Kind seiner Abstammung ist und für welches Kind er die verfassungsrechtlich vorgesehenen Rechte und Pflichten eingeht.

Bedauerlich und gefährlich sieht die IG-JMV Gesetzesinitiativen aus den SPD-geführten Ministerien und von den Grünen, die den Begriff „Vater“ weiter verwässern und ihn durch „2. Elternteil“ oder „Mitmutter“ ersetzen wollen. Dieser Ansatz ignoriere weitgehend den Blick aus der Kinderperspektive. Anstelle des Blickes aus Kindersicht werden Erwachsenenpositionen vertreten. Es gäbe, so lautet die Botschaft, ein „Recht am Kind“ oder ein „Recht auf ein Kind“. Besonders irreführend seien dabei die angeführten Argumentationen über das „Kindeswohl“.

Es bestehen grundlegende Beziehungen des Kindes zu seiner leiblichen Mutter und seinem leiblichen Vater, so die IG-JMV. Sie sind zuerst genetischer und epigenetischer Art und werden in der großen Mehrzahl der Fälle durch innige soziale Beziehungen erweitert. Dabei ist unstrittig: Das Kind profitiert von möglichst umfassenden sozialen Kontakten zu beiden (biologischen) Eltern.

Es ist Aufgabe der Politik, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die das Wohl des Kindes stärken: Die Kenntnis seiner leiblichen Eltern und den größtmöglichen Umgang mit ihnen. Die zeitgemäße Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung ist dazu Voraussetzung.

 

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