Prostitution, Feministen und der Zwang

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In den letzten Jahren ist verstärkt zu beobachten, dass Prostitutionsgegner europaweit versuchen, in den einzelnen Staaten generelle Prostitutionsverbote, etwa nach dem Muster Schwedens, durchzusetzen.

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An vorderster Front der Prostitutionsgegner stehen dabei die (Radikal-)Feministinnen. Sie fühlen sich durch das sexuelle Angebot anderer Frauen in ihrer eigenen „Menschenwürde“ verletzt, weil hier die wieder einmal ach so bösen Männer die Frauen gegen Geldzahlung zu willenlosen Befehlsempfängerinnen degradierten.

Da Feministinnen den Anspruch haben, immer für alle Frauen zu sprechen, wollen sie auch hier ihre Befindlichkeit auf andere Geschlechtsgenossinnen ausdehnen und die Prostitution verbieten, dies kurioserweise ggf. dadurch, nur den Freier, nicht aber auch die Prostituierte zu kriminalisieren.

Der „offizielle“ Begriff der Prostitution beschreibt zunächst einmal nichts anderes als den Austausch von Bedürfnissen: sexuelle Dienstleistung gegen Bezahlung. Hierfür gibt es auf beiden Seiten offenbar hohen Bedarf. Darüber hinaus gibt es wohl mindestens ebenso viele „inoffizielle“ Prostitution, d.h., in vielen Zweierbeziehungen (natürlich nicht in allen) geht es ebenfalls de facto um Sex gegen Versorgung, Karriere etc. – lediglich das Bezahlen geschieht nicht so offen, und es gibt meist nur einen Zahlmeister.

Moralisieren ist also fehl am Platze, generelle Prostitutionsverbote sind dümmlich und verlogen! Wenn somit erwachsene Menschen sich in dem Austausch Sex gegen Geld einig sind – mit welchem Recht will man das grundsätzlich verbieten? Es gehört zu den Grundrechten, sich sexuell so zu betätigen, wie man das individuell für richtig hält. Generelle Verbote stellen daher nichts anderes dar als die Einschränkung grundlegender Freiheitsrechte.

die-rechte-der-frauen-7r4gfeqwob1283Um ihr Ziel zu erreichen, sind den Prostitutionsgegnern alle Mittel recht – die Lüge steht, wie so oft beim Feminismus, an erster Stelle. So ist die Behauptung nicht richtig, Prostituierte würden zu reinen Befehlsempfängern degradiert. Sofern es sich nicht um die sehr wenigen Ausnahmefälle tatsächlicher Zwangsprostitution handelt, entscheidet eine Prostituierte frei über ihr jeweiliges Angebot und über ihr Honorar. Die Zahlen von Menschenhandel und Zwangsprostitution, die in vielen Presse- und Funkmedien landauf, landab verbreitet werden, entsprechen nicht entfernt der Realität. Laut UN/EU-„Studien“ (hier wäre zu hinterfragen, wer diese mit welchem gewünschten Ergebnis in Auftrag gegeben hat) gäbe es alleine in Deutschland jährlich 32.800 (!) „Menschenhandel-Opfer“. Laut Kriminalstatistik sind es über die letzten 10 Jahre hinweg jedoch durchschnittlich lediglich 500 bis 600 solcher Verfahren, und davon wiederum nur ca. 150 Fälle mit tatsächlich ausgeübter oder angedrohter Gewalt! Auch im Verhältnis zu anderen Straftatbeständen sind das sehr bescheidene Zahlen. Die Fälle tatsächlicher Verurteilungen liegen entsprechend noch niedriger. Wen aber kümmert hier schon die Wahrheit? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, wird das „Fehlende“ einfach durch horrende „Dunkelziffern“ aufgefüllt – geht doch so einfach!

Die modernen Märchenerzählungen verlaufen dabei fast immer nach demselben Schema: Es würden v.a. in der Ukraine, in Rumänien und Bulgarien viele Frauen unter dem Vortäuschen guter Anstellungen nach Westeuropa gelockt. Dort würden ihnen dann die Pässe abgenommen, sie würden eingesperrt und eben zur Prostitution gezwungen. Kaum jemand hinterfragt, wie vieler unbemerkter ausbruchssicherer Gefängnisse es dazu bedürfte, und wozu sich Bordellbetreiber das unter sehr hohe Strafandrohung gestellte Risiko der Zwangsprostitution antun sollten, wenn sich doch ohnehin genug Freiwillige finden! Natürlich wird man immer auch eine dafür sicher gut honorierte „Kronzeugin“ finden, die, jedenfalls angeblich, die schrecklichsten Dinge selbst erlebt hat.

Für wie dumm hält man im Übrigen die Prostituierten aus Osteuropa? Die wissen, von wenigen Ausnahmen wie gesagt abgesehen, doch ganz genau, warum sie hierher kommen – zum Geldverdienen im Wege der Prostitution. Ebenso wenig stellt man sich die eigentlich wichtigste Frage: Kann jemand länger denn allenfalls kurzfristig unter Zwang und damit also gegen den eigenen Willen die Tätigkeit der Prostitution sowohl in psychischer wie in physischer Hinsicht tatsächlich ausüben? Wer z.B. laufend geschlagen wird, zeigt der nicht auch entsprechende äußere Merkmale? Auch die „Freier“ merken doch in aller Regel, ob eine Prostituierte ihre Arbeit freiwillig macht oder nicht – mit der Gefahr für den Bordellbetreiber oder Zuhälter, dies den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Wer sich gegen Prostitution ausspricht, hat natürlich immer offizielle Schulterklopfer auf seiner Seite – egal, ob in Politik oder Medien. Nichts ist leichter als das. Den Mut, sich für Prostitution einzusetzen, finden nur wenige. Es gibt fast nur noch Heilige in diesem Land!

Sonst gibt man sich ja sowas von aufgeklärt und „cool“ (schon in der Grundschule wird über Sexualität informiert) – besonders auch unsere ach so weltoffenen Medien. In Wahrheit zeigen sich aber Spießigkeit und Prüderie in einem längst für überwunden geglaubtem Ausmaß. Beim Thema Prostitution reicht es meist nicht mehr zu einer sachlichen Betrachtung, scheint bei vielen schlicht der Verstand auszusetzen. Man fällt zurück ins Mittelalter oder darunter – meint, neue, moderne Hexenjagden gegen Prostituierte und Freier führen zu müssen.

Dabei ist es Deutschland ohnehin so, dass Prostitution in weiten Bereichen verboten werden kann durch die Ausweisung sog. „Sperrbezirke“ (§ 297 EGStGB) – wovon auch tüchtig Gebrauch gemacht wird! Zuletzt hat man das „Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ beschlossen, um den behaupteten Gefahren zu wehren. Wegen der seit der grundsätzlichen Legalisierung der Prostitution nicht angestiegenen, sondern, wie oben ausgeführt, eher gesunkenen Kriminalzahlen wäre dieses Gesetz, das den „zuständigen Behörden“ weitestgehende Befugnisse – z.B. jederzeitige, anlasslose Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss – einräumt, nicht erforderlich gewesen. Ohne feministischen Druck und der teils maßlosen medialen Hetze gegen die legalisierte Sexarbeit wäre es sicher nicht zustande gekommen. Das Gesetz intendiert daher in Wahrheit weniger gegen vorgeblichen Menschenhandel und Zwangsprostitution, vielmehr geht es um die politisch beabsichtigte erhebliche Erschwerung der Ausübung der Prostitution selbst.

Georg Friedenberger ist der Autor von Die Rechte der Frauen: Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht? Wie Feministinnen Gesetze diktieren

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