Borcherts Ausführungen haben Gewicht. Er war als Sachverständiger wesentlich am Zustandekommen des „Trümmerfrauenurteils“ 1992 und des Urteils zur Pflegeversicherung 2001 beteiligt. Als Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht rief er erfolgreich das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Hartz IV-Gesetze an.
Gleich eingangs geißelt er den „semantischen Betrug“, indem durch Begriffe wie „Versicherung“ und „Generationenvertrag“ ein solides Sozialsystem vorgegaukelt werde. Tatsächlich handle es sich aber um ein brutales Umverteilungssystem von Arm zu Reich, das durch „Transferausbeutung der Familien“ gekennzeichnet sei und „auf breiter Front“ das Grundgesetz verletze.
Es handele sich um einen „degenerierten Sozialstaat“, der Armut produziere, indem er Schwache und Familien mit Steuern und Sozialabgaben überfordere und Reiche schone. Besonders die Mütter würden seit der Rentenreform 1957 um den Ertrag ihrer Arbeit „geprellt“. Treibende Kraft in diesem System sei heute die Wirtschaftslobby, die Sozial- und Familienpolitik nur nach wirtschaftsinternen Kriterien beurteile. Danach, was für Kinder gut sei, werde nicht mehr gefragt. Fachleute, die hierzu etwas zu sagen hätten, würden nicht mit Gutachten beauftragt.
All das habe zu „doppelter Kinderarmut“ geführt. Seit 1965 sei die Kinderzahl halbiert, aber der Anteil der auf staatliche Hilfe angewiesenen Kinder auf das 16-fache erhöht worden. „Je weniger Kinder, desto schlechter werden sie behandelt“. Eltern würden unter ökonomischen Stress gesetzt, was die Vernachlässigung der Kinder fördere und deren Bildungschancen mindere. Die Familie als „wichtigste Ressource für die kindliche Entwicklung“ werde vernachlässigt, was durch staatliche Ganztagsbetreuung aber nicht ausgeglichen werden könne.
Um dem Eindruck entgegenzutreten, er stehe mit seiner Meinung allein, verweist Borchert auf Aussagen anderer Fachleute, z. B. des Sozialrechtlers Dieter Suhr, der unter Hinweis auf den Begriff „Generationenvertrag“ feststellte: „Das Wahrnehmungs-, Denk- und Beurteilungsvermögen wird durch solche fiktiven Harmonie-Hypothesen ideologisch verzerrt und emotional eingelullt.“ – Der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Wolfgang Zeidler, stellte bereits 1984 fest, dass „unser hochzivilisiertes Gemeinwesen nicht einmal den Instinkt eines Wolfsrudels hat.“
Insgesamt kommt Borchert zum Schluss, 60 Jahre Familien- und Sozialpolitik seien ein „einziges Desaster“. Bei den Familien kumulierten mehrere Verteilungsfehler. Sie trügen die „komplette soziale Altersvorsorge“ der Kinderlosen.
Borchert setzt sich auch mit der Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) auseinander. Er lehnt es mit der Begründung ab, Rechte und Pflichten der Bürger seien nicht zu trennen.
Am Schluss fasst Borchert zusammen: „Ausgerechnet hinter der ehrwürdigen Fassade unserer ‚Sozialsysteme‘ findet eine Umverteilung von unten nach oben, von Jung zu Alt und von Familien zu Kinderlosen statt, die auf breiter Front Armut und Unterversorgung hervorruft und insbesondere für die doppelte Kinderarmut ursächlich ist.“
Aber wie sieht nun das Lösungskonzept Borcherts aus?
Sein Grundgedanke ist, dass sich auch die Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) in einem einheitlichen System für alle Bürger an deren Leistungsfähigkeit zu orientieren habe, wie das bereits beim Steuerrecht der Fall ist. Das hieße dann Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen und Einbeziehung aller Einkunftsarten einerseits und Freistellung der Existenzminima von Erwachsenen und Kindern andererseits. Dabei sollen die Rentenanwartschaften von der Beitragshöhe teilweise abgekoppelt und durch einen „Korridor“ zwischen Mindest- und Höchstrenten ersetzt werden, ähnlich dem Rentensystem in der Schweiz.
Als Zielvorstellung wird formuliert, dass „Familien in die Lage versetzt werden, ihre Kinder aus dem selbst erwirtschafteten Einkommen zu unterhalten, statt zu Almosenempfängern gemacht zu werden.“ Deutschland solle „wie eine soziale Großfamilie“ organisiert werden, wie das „die Gründerväter des bundesdeutschen Sozialstaats Mackenroth und Schreiber schon 1952 und 1955 für notwendig hielten.“
Das Konzept Borcherts würde zweifellos zu einem deutlichen Abbau der Armut und insbesondere der Familienarmut führen. Aber so nachvollziehbar und schlüssig seine Analyse auch ist, bleibt doch ein wichtiger Widerspruch zwischen den von ihm formulierten Zielvorstellungen unaufgelöst:
Wenn wirklich von Familien verlangt wird, sich selbst zu unterhalten, dann ist das auch vom kinderlosen Bevölkerungsteil zu fordern. Wer keine Unterhaltskosten für Kinder hat, müsste dann das gesparte Geld dafür einsetzen, das eigene Alter selbst zu finanzieren, statt sich im Alter durch von den Kindern der Eltern bezahlte Renten alimentieren zu lassen, wie das heute der Fall ist. Wenn dagegen Eltern weiter wie heute durch Kindererziehung auch für das Alter Kinderloser mit sorgen müssen, werden sie, und besonders viele Mütter, auch in Zukunft die Aschenputtel der Gesellschaft bleiben.
Wenn dagegen die soziale Sicherung wie in der früher üblichen bäuerlichen Großfamilie erfolgen soll, dann sind auch Kinderlose an den Kosten der Erziehung direkt zu beteiligen, wie sich früher auch kinderlose Tanten und Onkel im Rahmen der bäuerlichen Gemeinschaft an der Erziehung ihrer Nichten und Neffen beteiligt haben und dafür im Alter mitversorgt wurden. Heute wäre die Beteiligung aller an den Erziehungskosten nur durch eine direkte Honorierung zu erreichen. Schließlich sind auch Renten Barleistungen und nicht nur eine Ermäßigung von Sozialabgaben.
Für eine finanzielle Honorierung der Erziehungsleistung, die Borchert nicht erwähnt, sprechen noch weitere Aspekte, die in seinem Buch nicht angesprochen werden:
1. Das vorgeschlagene Konzept würde ausgerechnet dort am wenigsten nutzen, wo heute die Benachteiligung und Armut am größten ist, nämlich bei kinderreichen, alleinerziehenden und noch in Ausbildung befindlichen Eltern. Diese Gruppen sind wegen Nichtanerkennung ihrer Erziehungsleistung schon heute so verarmt, dass sie ohnehin wenig Sozialabgaben zahlen und deshalb von deren Minderung auch wenig profitieren würden.
2. Die von Borchert zutreffend geschilderte absolut elternfeindliche Sozialpolitik der letzten 60 Jahre hat inzwischen mit der wirtschaftlichen auch zu einer so massiven ideellen Abwertung der Erziehungsleistung geführt, dass dies ohne direkte finanzielle Anerkennung kaum zu ändern sein wird.
3. Partnerschaften sind nicht zuletzt aufgrund der Diskriminierung der Eltern instabiler geworden. Für einen Kinder erziehenden Elternteil gibt es keine sichere Zukunftsperspektive mehr. Nur eine ihrem Wert entsprechende Honorierung der Erziehungsleistung einschließlich eines daran orientierten Rentenanspruchs kann hier Abhilfe schaffen.
4. Ohne Honorierung der Erziehungsarbeit bleibt immer mehr Eltern keine andere Wahl, als ihre Kinder zumindest nach einem Jahr in staatlich finanzierte Fremdbetreuung zu geben. Damit werden Eltern zunehmend ihrer (noch!) verfassungsrechtlich festgeschriebenen vorrangigen Zuständigkeit für die Erziehung ihrer Kinder beraubt. Kinderziehung wird zur Aufgabe des Staates, der aber letztlich die Eltern nicht ersetzen kann. Leidtragende sind außer den Eltern vor allem die unter Bindungsmangel leidenden Kinder, was deren Zukunft und die Zukunft unserer Gesellschaft überhaupt immer stärker belasten muss.
Anders ausgedrückt: So lange heutige Kinder dazu verpflichtet werden, später die Renten für alle heutigen Erwerbstätigen zu bezahlen, haben auch alle heutigen Erwerbstätigen die Kosten der heutigen Kinder und den Lohn der Elternarbeit zu finanzieren.
Das neue Buch Borcherts ist ein wichtiger und schlüssiger Beitrag zur Analyse unseres Sozialsystems, dessen Lektüre jedem, der sich überhaupt für soziale Probleme interessiert, zu empfehlen ist. Aber auch, wer die Analyse Borcherts für zutreffend hält, darf nach Lösungen suchen, die nicht in vollem Umfang dem vorgeschlagenen Konzept entsprechen.
Jürgen Borchert, „Sozialstaatsdämmerung“, Riemann Verlag, August 2013, 243 Seiten, Preis: 12,99 €